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Einfach. Energie. Einsparen.
Der Jahresheizwärmebedarf ist eine wichtige Kennzahl. Gemäß der EnEV (Energieeinsparverordnung) ist dieser Wert maßgeblich für die Ausstellung eines Wärmeschutznachweises. Auch der Energiestandard für ein Gebäude wird über diese Bedarfszahl festgelegt. Der Jahresheizwärmebedarf ist dabei eine rein rechnerische Größe, die nichts über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Objekts aussagt. Er ermöglicht lediglich die Einordnung der Gebäudequalität im Vergleich zu anderen Immobilien. Denn das Nutzerverhalten fließt nicht in die Berechnung mit ein, es hat allerdings einen hohen Einfluss auf den Verbrauch.
Der Jahresheizwärmebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a) berechnet. Alternative Angaben in Joule oder als Heizöläquivalent sind möglich. Bei einem sogenannten Drei-Liter-Haus werden ca. drei Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr verbraucht, das entspricht umgerechnet einem Jahresheizwärmebedarf von etwa 30 kWh/m2a. Auch wenn dieser Kennwert nichts über den tatsächlichen Verbrauch aussagt, macht er die Qualität der Gebäudehülle verschiedener Häuser für Kauf- und Mietinteressenten vergleichbar.
Der Jahresheizwärmebedarf gibt an, welche Energiemenge pro Jahr rechnerisch nötig ist, um eine bestimmte Innentemperatur aufrechtzuerhalten. Ein beheiztes Gebäude verliert einen Teil der Wärme durch Transmission durch die Außenwände. Je besser ein Objekt gedämmt ist, desto geringer fällt die Transmission aus. Zusätzlich kostet die erforderliche Lüftung wertvolle Heizenergie. Häuser gewinnen aber auch intern und solar zusätzliche Energie. Interne Energiegewinnung entsteht durch den Betrieb elektrischer Geräte wie Fernseher, Computer oder Kühlschränke. Solare Energie entsteht durch Aufheizung der Räume durch einfallende Wärmestrahlung, zum Beispiel über Fensterflächen oder zusätzlich installierte solarthermische Anlagen.
Der Jahresheizwärmebedarf beziffert rein rechnerisch, wie viel Energie zuzüglich der Verluste, gemindert um die Energiegewinne, zur Beheizung nötig ist. Für Neubauten schreibt die EnEV Grenzwerte vor, die nicht überschritten werden dürfen. Besonders wichtig ist der Jahresheizwärmebedarf für Bauherren oder Hausbesitzer, die Fördermittel für energieeffizientes Bauen oder Sanieren in Anspruch nehmen möchten. Nur wenn ein Gebäude rechnerisch die vorgegebenen Werte erreicht, fließen die unterstützenden Mittel wie die Förderung für Wärmepumpe tatsächlich.
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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1.11.2020. Es vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk. Wir sind fortlaufend dabei, unsere Inhalte zu aktualisieren. Um einen ersten Überblick über das neue Gesetz zu erhalten, können Sie sich hier informieren:
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