In vier Schritten zur Wallbox Förderung (KfW-Programm 440)

Elektroauto Förderung: Frau lädt Elektroauto an Wallbox

 

Mit dem KfW 440 Programm erhalten Sie 900 Euro pro Wallbox in Form eines Investitionszuschusses. Da es sich um einen Zuschuss handelt, müssen Sie ihn nicht zurückzahlen. Installieren Sie mehrere Ladepunkte, erhöht sich der Wallbox Zuschuss dementsprechend.

 

Grundvoraussetzungen für die KfW Förderung einer Wallbox

  • Die Kosten der Wallbox und ihrer Installation müssen mindestens 900 Euro betragen. Zu den Installationsarbeiten zählen die Kosten für Wallbox, Energie- und Lademanagementsystem, Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten sowie Arbeiten zur Modernisierung der Hauselektrik.
  • Die Wallbox muss „fabrikneu“, intelligent und steuerbar sein.
  • Der Strom der Wallbox muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen. Zwei Wege führen zum Ziel: Der Bezug von Ökostrom oder Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage.
  • Die Wallbox muss an Stellplätzen eines Wohngebäudes durch ein Fachunternehmen errichtet und selbst genutzt werden.
  • Die Wallbox muss in der Liste der förderfähigen Wallboxen der KfW enthalten sein und eine Ladeleistung von 11 kW besitzen – hat sie eine höhere Leistung, muss die Wallbox gedrosselt werden.

 

Interessant zu wissen Wichtig: Gute Neuigkeiten zur Wallbox Förderung: Diese sind ab sofort wieder verfügbar! Aufgrund der hohen Nachfrage im ersten Halbjahr, musste erst der Fördertopf wieder aufgestockt werden, um neue Förderanträge bewilligen zu können.

 

In vier Schritten zur Wallboxförderung

#Schritt 1:

Sie benötigen vor der Beantragung ein vorliegendes Angebot eines Fachhandwerkers! Planen Sie das Vorhaben: Standort, Gerät, Elektrik, Strombezug. Holen Sie ein passendes Angebot ein, dass insgesamt über 900 Euro liegt. Prüfen Sie, ob die Wallbox in der Liste der förderbaren Wallboxen verzeichnet ist.

 

#Schritt 2:

Beantragen Sie den Zuschuss für das Programm „Ladestationen für Elektroautos (440) online nach einer kostenfreien Registrierung im Zuschussportal der KfW vor Beginn des Vorhabens. Sie erhalten eine Förderungszusage und müssen nur noch ihre Identität bestätigen.

 

#Schritt 3

Lassen Sie die Arbeiten von einem ausgewählten Fachbetrieb durchführen. 

 

#Schritt 4

Bestätigen Sie nach Durchführung im Zuschussportal der KfW nach spätestens neun Monaten, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen Ihrer Fachunternehmen.

 

 

 

Kombination der KfW 440 Förderung mit weiteren Fördermitteln

Die Kombination mit weiteren staatlichen Fördermitteln für Wallboxen ist nicht möglich. Auch lässt sich die KfW Wallboxförderung nicht mit der steuerlichen Förderung nach §35 a Absatz 3 – der Steuerermäßigung für Handwerksleistungen – kombinieren. Sollte aber der richtige Zeitpunkt für die KfW-Förderung verpasst sein, können natürlich die Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden. 

 

Zusätzliche Förderprogramme für Solarstrom, Barrierereduzierung und Einbruchschutz

Eine der Anforderungen an die Wallboxförderung ist der Bezug von erneuerbaren Energien für den Betrieb der Wallbox. Beziehen Sie bereits Ökostrom von einem entsprechenden Anbieter, sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Sollten Sie jedoch im Zuge der Wallboxinstallation eine Photovoltaikanlage planen, die Sie mit der Wallbox koppeln möchten, können Sie zusätzlich das KfW Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270) in Anspruch nehmen. Hier werden Photovoltaikanlagen über einen Kredit finanziert.
  • Außerdem vergibt die KfW über das Programm „Barrierereduzierung (455-B)“ einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro, wenn Sie die Garage, den Stellplatz oder die Zugangswege barrierefrei umbauen.
  • Schlussendlich hat die KfW noch das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E) im Angebot. Hier erhalten Sie bis zu 1.600 Euro, wenn Sie Haus und Garage besser gegen Einbrüche schützen.

 

Erhalte ich die Wallboxförderung auch als Mieter oder innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft? 

Ja. Jeder, der Wohneigentum besitzt, kann eine Förderung für das KfW 440-Programm beantragen. 

Darunter fallen auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Eine WEG kann bzw. muss gemeinschaftlich beschließen, eine Wallbox zu installieren.  

Als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz verlangen, dass eine Wallbox zu installieren ist. Die Eigentümerversammlung muss sich dann mit diesem Antrag befassen.

Als Mieter können Sie nach § 554 BGB verlangen, eine Wallbox installieren zu dürfen. Die Kosten tragen Sie allerdings selbst. Hierzu stellen Sie einen Antrag an den Vermieter. Dies ist auch gemeinschaftlich möglich – suchen Sie sich Gleichgesinnte. Der Vermieter kann jedoch ablehnen, wenn die Baumaßnahmen als unzumutbar gelten. Die Juristische Zentrale des ADAC hat hierzu ein Musterschreiben veröffentlicht.

 

Foto: © Karin & Uwe Annas