Die Einspeisevergütung fördert den Betrieb von Anlagen, die erneuerbare Energien bereitstellen. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten mit der Einspeisevergütung eine Zahlung für jede Kilowattstunde Solarstrom, welche die Solaranlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Einspeisevergütung wird ab Inbetriebnahme der Anlage für den Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. 

 

Sparpotential ermitteln Bitte beachten:  Jeder Anlagenbetreiber ist verpflichtet, seine Anlagen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anzumelden. Nur dann erhält der Betreiber die Einspeisevergütung. Die eingespeiste Strommenge wird dann vom Netzbetreiber erfasst und von diesem an den Anlagenbetreiber ausgezahlt

 

 

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2022?

Die aktuelle Einspeisevergütung gliedert sich in Tarife zur Überschusseinspeisung und in Tarife für die Volleinspeisung.

Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den Solarstrom vornehmlich im eigenen Haushalt. Solarstrom, der gerade nicht benötigt wird, fließt dann entweder in einen Solarstromspeicher zur späteren Verwendung oder wird gegen die Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt davon ab, wie viel Leistung die Photovoltaikanlage erbringen kann:

Leistung der Photovoltaikanlage Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
bis 10 Kilowatt Peak 8,6 Cent / Kilowattstunde
bis 40 Kilowatt Peak 7,5 Cent / Kilowattstunde
bis 750 Kilowatt Peak 6,2 Cent / Kilowattstunde

 

Mit dem EEG 2023 wurden die neuen Tarife zur Volleinspeisung eingeführt. Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte Strom aus der Photovoltaikanlage direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird – Eigenverbrauch findet nicht statt. Als Ausgleich dafür zahlt der Netzbetreiber einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung. Ebenso wie bei der Überschusseinspeisung hängen die Höhe der Vergütung und auch des Zuschlages von der Leistungsklasse der Solaranlage ab:

Leistung der Photovoltaikanlage Einspeisevergütung bei Volleinspeisung
bis 10 Kilowatt Peak 13,4 Cent / Kilowattstunde
bis 40 Kilowatt Peak 11,3 Cent / Kilowattstunde
bis 100 Kilowatt Peak 11,3 Cent / Kilowattstunde
bis 300 Kilowatt Peak 9,4 Cent / Kilowattstunde
bis 750 Kilowatt Peak 6,2 Cent / Kilowattstunde

 

Alle Angaben beziehen sich auf „Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden“ – für Freiflächenanlagen oder PV-Anlagen auf anderen Flächenkategorien gelten andere Sätze.

Bitte beachten Sie: Nehmen Sie mit der Photovoltaikanlage nicht an der Direktvermarktung teil, reduziert sich die Einspeisevergütung nach §53 des EEG um 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt selbst am Markt. Die Teilnahme an der Direktvermarktung ist ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt Peak zwingend vorgeschrieben. Bei kleineren Anlagen lohnt sich eine Teilnahme an der Direktvermarktung jedoch meist nicht. Hier fahren Sie mit möglichst hohem Eigenverbrauch beziehungsweise einer hohen Volleinspeisung deutlich höhere Renditen ein.

Wer eine Photovoltaikanlage installiert, erhält dauerhaft den Vergütungssatz, der im Monat der Inbetriebnahme gültig ist.

 

 

Die weitere Entwicklung der Einspeisevergütung und der atmende Deckel

Hinweis der Redaktion: Die Degression ist derzeit ausgesetzt. Erst ab Februar 2024 findet wieder eine Absenkung der Einspeisevergütung statt. Ab dann wird die Vergütung halbjährlich um wahrscheinlich jeweils ein Prozent gesenkt.


Die Einspeisevergütung änderte sich bis zur Novelle des EEG Ende Juli 2022 monatlich; meist in Form einer Senkung. Eine Absenkung betrifft jedoch keine Anlagen, die bereits in Betrieb sind. Die fortlaufende Absenkung der Einspeisevergütung bezeichnet man als Degression. Sie ist im EEG festgeschrieben. Sie soll den Zubau an Photovoltaikanlagen in Deutschland innerhalb eines politisch gewünschten Zubaukorridors steuern. 2020 lag dieser Korridor bei 1900 Megawatt installierter Leistung im Jahr. Ab 2021 liegt der Zubaukorridor bei 2.500 Megawatt. Einmal pro Quartal wurden die Zubauzahlen bei der Bundesnetzagentur hochgerechnet. Lag der Zubau unterhalb dieser Zielmarke, sankt die Einspeisevergütung langsamer (niedrigere Degression); lag er darüber, wurde die Einspeisevergütung schneller abgesenkt (höhere Degression).
Dazu gesellte sich eine monatliche Basisdegression von 0.5 Prozent. Diese griff, wenn der Zubaukorridor – mit etwas Luft nach oben und unten – eingehalten wurde. Den gesamten Anpassungsprozess bezeichnete man als „atmenden Deckel“. 

Zur Einordnung: Der Zubau an Photovoltaikanlagen in Deutschland von 2015 bis 2021 in Megawatt Peak

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Zubau    1442 1543 1698 2876 3861 4884 5263

Quelle: Bundesnetzagentur

Die aktuellen Zubauzahlen können Sie auf den entsprechenden Seiten der Bundesnetzagentur einsehen. Dort finden Sie ab 2021 auch quartalsweise die jeweils gültige Einspeisevergütung.

 

Fragen aus der Praxis zur Einspeisevergütung

Was geschieht, wenn die Einspeisevergütung für meine Anlage nach 20 Jahren ausläuft?

Nach Ablauf des Förderzeitraumes gilt die Anlage als „Post-EEG-Anlage“, kann aber problemlos weiterlaufen. Nach EEG 2023 ist der Betrieb und die Abnahme des Stromes weiterhin gewährleistet – das Förderende bedeutet nicht, dass die Anlage vom Netz getrennt werden muss: Es besteht weiterhin ein Recht auf Einspeisung des Stromes in das öffentliche Netz. Auch das Recht auf Vorrangeinspeisung bleibt unangetastet über die Lebensdauer der Anlage bestehen.

Der Strom aus ausgeförderten Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung wird bis Ende 2027 in Höhe des Marktwertes abzüglich einer Vermarktungspauschale vergütet. Dieser „Jahresmarktwert Solar“ betrug im Juli 2022 26,093 Cent/kWh, abzüglich Vermarktungskosten von 0,4 Cent/kWh. Den aktuellen Wert können Sie auf der Webseite „Netztransparenz.de“ der Übergangsnetzbetreiber nachschlagen.

Danach gibt es zwei Optionen: die Direktvermarktung des Solarstroms – was aufgrund verschiedener Regularien für Kleinanlagen meist nicht rentabel ist (Kosten für zusätzliche Messtechnik und Entgelte) – und/oder den verstärkten Eigenverbrauch. Letzteres ist ohnehin meist die wirtschaftlichste Verwendung für den Solarstrom aus der eigenen Anlage. 

 

Sollte ich den Solarstrom einspeisen oder den Eigenverbrauch bevorzugen?

Der Eigenverbrauch von Solarstrom sollte bevorzugt werden. Denn während die Einspeisevergütung konstant gesunken ist, zumindest bis zur Erhöhung der Sätze zum August 2022, stieg der Haushaltsstrompreis beständig. Gleichzeitig sanken die Stromgestehungskosten aus Photovoltaikanlagen. Die Gestehungskosten geben an, wie teuer es ist, eine Kilowattstunde Solarstrom bereitzustellen. Diese Kosten liegen derzeit bei Kleinanlagen bis 10 kWp bei 6-11 Cent/kWh, während der Haushaltsstrompreis im August 2022 42 ct/kWh betrug. Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

 

Sparpotential ermitteln Mit einer Kilowattstunde Eigenverbrauch spart man also die Differenz zwischen den Stromgestehungskosten und dem Haushaltsstrompreis. In diesem Beispiel beträgt die Differenz (Annahme Gestehungskosten 11 Cent/kWh) also 42 – 11 = 31 Cent/kWh. Für eine eingespeiste Kilowattstunde erhält man demgegenüber nur 8,60 Cent/kWh.

 

Das ist nur ein Aspekt der Rentabilität einer Photovoltaikanlage. Weitere Faktoren sind die Anlagenkosten (2022 im Schnitt 1.400 Euro pro Kilowatt Peak Leistung) mit weiteren Unterkategorien wie der Anlagengröße, Fläche und Typ der Solarmodule und zusätzlichen Komponenten wie einem Solarspeicher. In den letzten Monaten ist mit der staatlich geförderten Wallbox für Elektroautos eine weitere Option entstanden, um Solarstrom umweltfreundlich selbst zu nutzen. 

 

Weitere Fragen zum Betrieb einer PV-Anlage und der Einspeisevergütung

Muss ich die EEG-Umlage auf meinen Eigenverbrauch zahlen?

Hinweis der Redaktion: Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 vollständig abgeschafft.

Seit 2014 besteht eine Bagatellgrenze, die im aktuellen EEG ab 2021 erweitert worden ist. Selbstverbrauchter Strom aus PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp und einer Gesamtstrommenge von 30 Megawattstunden pro Jahr ist von der EEG-Umlage befreit. Der Eigenverbrauch aus PV-Anlagen wird oberhalb der Grenze von 30 kWp Anlagen-Nennleistung mit einer Abgabe von 40% der aktuellen EEG-Umlage belegt. 

 

Ich möchte eine bestehende Photovoltaikanlage erweitern – welche Einspeisevergütung erhalte ich?

Wenn Sie schon eine Photovoltaikanlage besitzen und mit zusätzlichen Modulen erweitern, müssen Sie diesen Sachverhalt im Marktstammdatenregister melden. Für den Stromanteil, der aus den neuen Anlagenteilen eingespeist wird, gilt dann der Vergütungssatz des neuen Inbetriebnahmemonats, während der Stromanteil der vorher bestehenden Anlage wie bisher mit dem damals gültigen Satz weiterläuft. 

Prinzipiell kann die Strommenge weiter über einen einzelnen Zähler erfasst werden (die Anteile werden dann entsprechend rechnerisch festgestellt); unter Umständen kann trotzdem ein zweiter Zähler erforderlich werden. Weitere Hinweise zu diesem Detailthema finden Sie bei der Clearingstelle EEG unter.

 

Kann ich für meine ältere PV-Anlage einen Solarspeicher nachrüsten?

Technisch betrachtet ist der nachträgliche Einbau eines Solarspeichers meist problemlos möglich. Gerade bei älteren Anlagen ist das aber nicht unbedingt ratsam: Die Einspeisevergütung liegt bei älteren Anlagen noch deutlich höher – im April 2012 erhielt man beispielsweise noch 19,50 Cent/kWh. Hier würden sich die Mehrkosten für einen Speicher nicht amortisieren. 

Ist die Anlage aber nur einige Jahre alt kann sich eine Nachrüstung unter Umständen rechnen, wenn der Eigenverbrauch hoch genug ausfällt. Eine genaue Antwort kann aber nur ein Fachmann vor Ort nach genauer Analyse der Anlage und des Verbrauchsprofils geben.

 

Foto: Adobe Stock | Franz