Handwerkerkosten richtig von der Steuer absetzen

Handwerkerkosten von Steuer absetzen
Handwerkerarbeiten in den eigenen vier Wänden machen sich für Hausbesitzer doppelt bezahlt: Das Haus strahlt nach der Modernisierung und die Handwerkerkosten lassen sich von der Steuer absetzen.

Wie Sie bei der Modernisierung und Sanierung Steuern sparen

Seit 2020 gilt: Neben der staatliche Förderung für die energetische Sanierung  von KfW und BAFA gibt es nun auch steuerliche Anreize, um die Sanierungskosten etwas abzufedern und den „Sanierungsstau“ aufzulösen.

 

Diese Regelungen gelten und sollten genutzt werden:

Ob Wärmedämmung, Fenstertausch, Dachsanierung oder neuer Bodenbelag – bei einer Sanierung lassen sich so einige Handwerkerkosten steuerlich absetzen. So können Sanierer bis zu 6.000 Euro im Jahr an Lohnkosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Kosten erhält man dann als Steuererstattung zurück – das summiert sich auf bis zu 1.200 Euro. Dabei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Grenzen.

 

Interessant zu wissen Seit dem 1.1.2020 können Sie die Kosten für die Haussanierung steuerlich geltend machen. 20 Prozent und max. 40.000 Euro können innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Regelung gilt bis 2030.
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Handwerker muss auf Rechnung arbeiten

Damit man die Kosten für Handwerker bei der Sanierung auch steuerlich absetzen kann, muss der Handwerker auf Rechnung arbeiten – auch bei nur geringen Summen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Nur Handwerkerleistungen, die per Überweisung beglichen und anhand eines Kontoauszugs belegt werden können, sind von der Steuer absetzbar. Rechnungen und Belege müssen zudem zwei Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus gilt der Steuerbonus nur für den Arbeitslohn sowie für Fahrt- und Gerätekosten. Nicht von der Steuer absetzbar sind Materialkosten für die Sanierung. Deshalb sollten auf der Handwerkerrechnung die Montagekosten immer separat aufgeführt werden – inklusive Mehrwertsteuer.

 

Tipp #1: Schon im Angebot auf steuerliches Einsparpotential achten

Bereits bei der Auswahl Ihrer Handwerker sollten Sie darauf hinweisen, dass die absetzbaren Kosten wie Arbeitszeit, An- und Abfahrt sowie Gerätekosten im Angebot separat ausgewiesen werden. So können Sie schon vor der Beauftragung die mögliche Steuererstattung mit einkalkulieren!

Tipp #2: Arbeitslohn separat auf Rechnung ausweisen

Nach Durchführung der Handwerkerleistung werden Sie schon bald die Rechnung erhalten. Prüfen Sie diese sorgfältig auch hinsichtlich der separaten Ausweisung für den Arbeitslohn und den Montagekosten inklusive Mehrwertsteuer. Diesen Bruttobetrag können Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Sollte dies nicht extra auf der Rechnung stehen, lassen Sie die Rechnung von Ihrem Handwerksbetrieb neu ausstellen. Es lohnt sich!

 

Grundvoraussetzungen, um die Handwerkerkosten bei der Steuererklärung geltend zu machen:

Die Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Wohnung, einem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt und von einer Privatperson in Auftrag gegeben werden. Dies gilt grundsätzlich nur für Handwerkerarbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber für solche, bei denen etwas Neues geschaffen wird. Wer also eine neue Garage anbauen will, erhält keinen Steuerbonus – wohl aber derjenige, der die alte Garage neu streichen lässt.

 

Diese Handwerkertätigkeiten können Sie von der Steuer absetzen

Vom Finanzamt anerkannt werden unter anderem folgende Handwerkerarbeiten:

  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Austausch oder Sanierung von Fenstern und Türen
  • Dach- oder Fassadenarbeiten
  • Einbau eines neuen Kamins
  • Modernisierung von Badezimmern
  • Ausbau des Kellers, Trockenlegung oder Sanierung des Mauerwerks
  • Schadstoffsanierung wie eine Asbestsanierung
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten, Elektronikgeräten und Computern
  • Wartung, Reparatur oder Austausch der Heizungsanlage und von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
  • Gebühren für Schornsteinfeger oder Kontrolle des Blitzableiters
  • Verlegung und Reparatur von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Modernisierung der Einbauküche

 

Interessant zu wissen Wichtiger Hinweis: Wer eine öffentliche Förderung für die Heizung oder Sanierung über die KfW oder das BAFA in Anspruch nimmt, kann den Handwerker-Steuerbonus nicht geltend machen. Daher sollte man vorab prüfen, was finanziell lukrativer ist.

 

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