Die neue Haustür ist eine wichtige Investition im Rahmen einer Sanierung. Denn mit ihrem Einbau erhöhen Sie Energieeffizienz, Sicherheit und Komfort. Die Kosten lassen sich durch die Förderung für Haustüren reduzieren. Informieren Sie sich bei Effizienzhaus-online über Möglichkeiten, Konditionen und Voraussetzungen.

 

Eine neue Haustür bringt viele Vorteile

Genau wie alte Fenster haben auch veraltete Haustüren viele Schwachstellen. Verzogene Rahmen, schlechte oder fehlende Dichtungen und der althergebrachte Briefkastenschlitz: All das wirkt als Wärmebrücke und sorgt für unnötige Heizwärmeverluste. Die veraltete Konstruktion birgt zudem hohe Sicherheitsrisiken – sie erleichtert Einbrüche und sorgt für ein ungutes Gefühl. Barrierefreiheit und Schallschutz sind ebenfalls meist mangelhaft.

Neue Haustüren aus Kunststoff, Edelstahl, Aluminium oder Holz sind hingegen wahre Multitalente. Mit ihrem Design wirken sie als Blickfang für Besucher. Sie glänzen mit erstklassiger Wärmedämmung und halten Einbruchsversuchen lange stand. Geht es um das barrierefreie Wohnen, sind auch automatische Türöffner und schwellenfreie Durchgänge wichtige Kriterien.

Der Vergleich zeigt: Bei fachgerechter Ausführung überwiegen die langfristigen Vorteile die Preise für neue Fenster und Türen. Mit einer Förderung für Haustüren von KfW, BEG oder Finanzamt senken Sie die Kosten spürbar. Und das im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung oder als Einzelmaßnahme.

 

Wie viel kostet die neue Haustür?

Der Preis für eine neue Haustür variiert je nach Material, Größe und Ausstattung. Günstige Modelle aus Kunststoff beginnen bei 1.500 Euro. Holz- oder Aluminiumtüren mit hochwertiger Ausstattung können bis zu 6.000 Euro kosten. Maßnahmen für Barrierefreiheit, Zugangskontrolle und Automatisierung erhöhen die Kosten ebenso wie eine großflächige Dreifachverglasung.

 

BEG: Förderung der Außentür für mehr Energieeffizienz

Durch eine gut gedämmte Haustür erhöhen Sie die Energieeffizienz. Sie sparen Heizkosten und haben Anspruch auf Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Voraussetzung ist, dass der U-Wert nicht mehr als 1,3 W/m²·K beträgt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie zwischen günstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen oder einmaligen Zuschüssen wählen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Programm Fördersumme
BEG EM Darlehen (ab 01.07.2021 – vorher KfW-Programm 152) Förderkredit für Einzelmaßnahmen: bis zu 60.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss von 20 Prozent (maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit)
BEG EM Zuschüsse Zuschuss von 20 Prozent der Investitionssumme (mindestens 2.000 Euro, maximal 12.000 Euro)
Optional: iSFP-Bonus 5 Prozent Förderung extra, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme vorschlägt

Die Förderung ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Interessieren Sie sich für eine Zuschuss-Förderung der Haustür, funktioniert das online über die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). KfW-Darlehen beantragen Sie hingegen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner. Ganz gleich, für welchen Förderweg Sie sich entscheiden: In jedem Fall benötigen Sie zuvor die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser erstellt dazu eine Technische Projektbeschreibung samt TPB-ID, die Sie bei der Beantragung der Förderung für Haustüren angeben müssen.

 

Altersgerechtes Wohnen: Sicherheit und Barrierefreiheit

Die zweite Möglichkeit ist die KfW-Förderung für Haustüren in den Bereichen Einbruchschutz, barrierefreier Zugang, altersgerechter Wohnkomfort und Automatisierung. Auch hier stehen Ihnen Darlehen sowie Zuschüsse zur Verfügung. Die Konditionen hängen vom Förderprogramm ab, wie die folgende Tabelle zeigt:

Programm Fördersumme
Programm 159 Förderkredit über bis zu 50.000 Euro zu 0,78 % effektivem Jahreszins für jede Wohneinheit
Programm 455 E für Einbruchschutz Zuschuss über 20 % der förderfähigen Kosten bis 1.000 Euro und 10 % der förderfähigen Kosten von 1.000 bis 15.000 Euro;
(mindestens 100 Euro; maximal 1.600 Euro)
Programm 455 B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, (mindestens 200 Euro, maximal 5.000 Euro)
Programm 455 B für die Komplettsanierung zum altersgerechten Haus Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Kosten, (mindestens 200 Euro, maximal 6.250 Euro)

Gehört die neue Haustür zur wärmeumschließenden Hülle des Gebäudes, ist ein U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K Pflicht. Geht es um die Förderung zum Einbruchschutz, muss die Haustür außerdem der Widerstandsklasse RC 2 der DIN EN 1627 entsprechen. Bei einer barrierefreien Sanierung sind hingegen Mindestmaße und spezielle Eigenschaften vorgegeben.

Die KfW-Förderung der Haustür ist vor dem Baubeginn bei Ihrer Bank oder über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie dafür nicht.

Wichtig: Durch das sehr hohe Interesse an Fördermitteln zur Barrierereduzierung sind die Mittel hier bald erschöpft. Wer Vorhaben plant, sollte Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-B daher schnell beantragen.

 

Sparpotential ermitteln Mit welcher Förderung für die Haustür sparen Sie am meisten? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und wie kommen Sie an die finanzielle Hilfe vom Staat? Antworten auf diese Fragen finden Sie im eBook „Schritt für Schritt zur Förderung für meine Haustür“ von unserem Partnerportal Energie-Fachberater.
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Antragszeitpunkt verpasst? Steuerbonus sichern

Haben die Bauarbeiten schon begonnen und die Förderung der Haustür ist noch nicht beantragt, können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Dabei erlässt das Finanzamt 20 Prozent der Sanierungskosten von Ihrer Einkommensteuerlast. Der Bonus ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren zu verteilen. Beantragen können Sie diesen nach Abschluss aller Arbeiten über Ihre Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist der Einbau durch einen Fachbetrieb.

 

Clever kombinieren und sparen

Bauherren müssen sich bei der Antragstellung immer für ein Programm entscheiden. Denn für ein und dieselbe Maßnahme sind die Förderangebote nicht kombinierbar. Anders verhält es sich, wenn Sie die anfallenden Kosten auf verschiedene Programme aufteilen. Beantragen Sie die Förderung der Haustür über die Energieeffizienzprogramme, können Sie weitere Maßnahmen über die Programme zum barrierefreien Umbau oder zum Einbruchschutz fördern lassen. Clever kombiniert, sichern Sie sich auf diese Weise maximale finanzielle Hilfen.

 

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