Pelletheizungen sind regenerative Heizungssysteme. Daher gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hohe Zuschüsse zu den Anschaffungskosten. Auf die CO₂-Emissionen werden zudem keine Steuern erhoben. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen die Antragstellung für Fördergelder für Pelletheizungen gelingt.

 

Inhalt

 

Pelletheizung-Förderung ab 2024

Förderungen für Pelletheizungen. Holzpellets auf einem 20-Euro-Schein.
Mit der Pelletheizung-Förderung ab 2024 mindestens 30 Prozent sparen. | Bild: AdobeStock_mm_201

Ab dem Jahr 2024 gelten die neuen Bedingungen zur Heizungsförderung und zur Förderung von Haussanierungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert dann nicht mehr prozentual nach System oder Tätigkeit, sondern mit pauschal mindestens 30 Prozent, wenn die Heizung den Ansprüchen des GEG genügt.

 

Die Förderhöhe im Überblick:

Die förderfähigen Investitionskosten werden ab 2024 von 60.000 Euro auf 30.000 Euro abgesenkt. Der Austausch einer fossil betriebenen Heizung gegen eine neue, mindestens zu 65 Prozent regenerativ betriebene, ist Pflicht.

Art der Förderung Fördersatz Höhe Bedingung
Grundförderung 30 % der Investitionskosten alle Hauseigentümer, wenn sie gegen eine regenerativ betriebene Heizung austauschen
Einkommensbonus 30 % der Investitionskosten selbst nutzende Hauseigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr
Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 % der Investitionskosten Austausch fossiler gegen erneuerbare Heizung bis Ende 2028.

Danach Absinken der Boni auf 8 Prozent bis Ende 2036.

Wärmepumpen-Bonus (Effizienzbonus) 5 % der Investitionskosten Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, z. B. Propan (R290)
Emissionsminderungszuschlag pauschal 2.500 Euro Biomasseheizungen, die einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter unterschreiten; gilt nur für selbstnutzende Wohneigentümer
iSFP (individueller Sanierungsfahrpan)-Bonus 5 % der Investitionskosten Bonus, der beim Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans gewährt wird

Alle BEG-Förderungen werden als Investitionszuschuss gezahlt. 

 

Voraussetzungen für die Pelletheizung-Förderung ab 2024

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, auch Heizungsgesetz genannt, dürfen Heizsysteme, die auf fester Biomasse basieren, auch ab 2024 noch eingebaut werden. Dazu gehören auch Pelletheizungen. Hierfür gelten einige Voraussetzungen, die im § 71 g des GEG geregelt sind. Das Einhalten dieser Bedingungen ist eine der Voraussetzungen für Förderungen von Pelletheizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

Folgende Biomasseheizungen sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig:

 

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Biomasse-Hackgut, die automatisch beschickt sind, eine Leistungs- und Feuerungsregelung und eine automatische Zündung haben, nach EN 303-5 geprüft sind und ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter pro kW Nennwärmeleistung haben.
  • Pelletöfen mit Wassertasche, die automatisch beschickt sind, Leistungs- und Feuerungsregeln und eine automatische Zündung haben, nach EN 14785 geprüft sind und die ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter pro kW Nennwärmeleistung aufweisen.

 

sowie

 

  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackgut und Scheitholz

 

Keine Fördermittel gibt es für:

  • luftgeführte Pelletöfen
  • handbeschickte Einzelöfen
  • Anlagen, die Abfallstoffe verfeuern
  • Biomasseanlagen, die unter Naturzugbedingungen betrieben werden. Naturzug bedeutet, dass Abgase ohne mechanische Unterstützung durch den Schornstein abziehen.

 

Wichtige Voraussetzungen laut GEG und BEG 2024 im Überblick:

  • Im Gegensatz zur vorherigen Fassung des GEG ist es jetzt nicht mehr notwendig, dass Pelletheizungen mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage sowie einem Pufferspeicher ergänzt werden müssen. Das steht im § 71 g des ab 2024 gültigen Gebäudeenergiegesetzes.
  • Die Pelletheizung muss ein automatisch beschickter Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder ein Biomassekessel sein.
  • Biomasseheizungen müssen mindestens 5 kW Nennwärmeleistung aufweisen, damit Fördermittel beantragt werden können.
  • Es darf nur Biomasse verwendet werden, die den Vorgaben der Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen entspricht.
  • Die Pellets müssen den Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1115 entsprechen.
  • Der jahreszeitlich bedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 Prozent erreichen, um Fördermöglichkeiten nutzen zu können.
  • Um zusätzlich zur Förderung für eine Pelletheizung den Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten, muss zusätzlich zur Pelletheizung die Installation von Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe erfolgen. Jede dieser Optionen muss grundsätzlich die Trinkwassererwärmung allein voll decken können. 
  • Gemäß BEG müssen Biomasseheizungen außerdem bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese sind in Nummer 3.3.3 GEG geregelt. 
  • Den Emissionsminderungs-Zuschlag gibt es nur, wenn höchstens 2,5 mg pro m3 an Staub abgesondert werden. 
  • Pelletheizungen und Pellets gelten im final verabschiedeten GEG 2024 als eine klimaneutrale Möglichkeit, um die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu erfüllen. 

 

Förderung der Heizungsoptimierung

Im Rahmen des BEG EM werden auch Maßnahmen gefördert, die die Effizienz einer Heizungsanlage verbessern. Im Fall von Biomasseheizungen beziehungsweise Pelletheizungen werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen mit einem Zuschuss von 50 Prozent gefördert. Die Nennwärmeleistung muss mindestens 5 Kilowatt betragen. Einzelraumfeuerungsanlagen sind jedoch nicht förderfähig. 

 

Welche Kosten zählen zu den förderfähigen Kosten?

Für die BEG-Heizungsförderung beträgt die Höchstsumme ab 2024 30.000 Euro. Förderfähig ist nicht nur die Heizung selbst, sondern auch Umfeldmaßnahmen. Hierzu zählen notwendige Umbaumaßnahmen, der Ausbau des fossilen Heizsystems, das ersetzt werden soll, ein Pelletlager und ähnliches.

Grundsätzlich sind die Bruttoausgaben der Anschaffung förderfähig, die der Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragen hat. Im Detail gehören dazu direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundene Ausgaben für Material und Ausgaben für fachgerechten Einbau

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Förderungen mit BAFA, KfW und BEG

Ab dem Jahr 2024, also mit Inkrafttreten der neuen BEG, gibt es grundlegende Neuerungen für die Antragstellung. War bislang das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Zuschuss-Förderung der BEG EM in der Heizungstechnik von Wohngebäuden zuständig, so übernimmt dies nun die KfW.

Zusätzlich gewährt die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Hierfür darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen der selbst nutzenden Eigentümer 90.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Geht es um die Förderung rund um Gebäudenetze, Effizienzverbesserung oder Emissionsminderung, so ist nach wie vor das BAFA der richtige Ansprechpartner. Dasselbe gilt für Förderungen rund um die Gebäudehülle.  

 

Beispielrechnung für die Ersparnis mit Förderprogrammen

Angenommen, Ihre Pelletheizung kostet 25.000 Euro. Sie hat eine Leistung von 5 kW. Die Feinstaubabscheidung liegt unter 2,5 mg pro qm. Sie installieren zusätzlich eine solarthermische Anlage, die in Kombination betrieben werden soll. Die kostet 4.000 Euro und wird in der BEG mit 30 Prozent gefördert. Für beide kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent hinzu. 

Sie zahlen insgesamt 29.000 Euro für die Anschaffung von Pelletheizung und Solarthermieanlage. Für beide Heizungen gilt der Basis-Fördersatz von 30 Prozent. Da die Voraussetzungen erfüllt sind, werden zusätzlich 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus abgezogen. Durch diese Fördersätze reduzieren sich die Kosten um insgesamt 50 Prozent. Mithilfe der Vergünstigungen zahlen Sie nur noch 14.500 Euro für die Anschaffung der Heizungen. 

Mit diesen guten Förderbedingungen sind Anschaffung und Installation ab dem Jahr 2024 deutlich günstiger. 

 

Doch wie sieht es mit den Betriebskosten einer mit Pellets betriebenen Heizung aus?

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kann von etwa 1.500 Euro an jährlichen Kosten für Pellets ausgegangen werden. 

 

Pelletheizung Förderung: Grafik des Deutschen Pelletinstituts zu Brennstoffkosten in Deutschland.
Pellets sind stets günstiger als Heizöl oder Gas. | Grafik: Deutsches Pelletinstitut GmbH

Wie die obige Grafik zeigt, ist das Heizen mit Gas ebenso wie das mit Öl anhand der Kosten pro Kilowattstunde Energieträger teurer als das mit einer Pelletzentralheizung. Außerdem sind bei einer Ölheizung und einer Gasheizung die steigenden Kosten durch den CO₂-Preis zu berücksichtigen.  

Hinzu kommt, dass eine Pelletheizung inklusive Solarthermie mithilfe der Zuschüsse in der Anschaffung kaum mehr kostet als eine neue Ölheizung oder Gasheizung. Für diese gibt es nämlich keine BEG-Förderung.

Das Fazit dieses beispielhaften und stark vereinfachten Vergleichs ist also, dass Sie mit den Förderprogrammen nicht nur kurz-, sondern auch langfristig bares Geld sparen, wenn Sie sich als Sanierer für den Umstieg auf eine Pelletheizung entscheiden. Denn sie profitieren erheblich von den hohen Zuschüssen, die seit 2024 gelten.

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Förderungen zur Optimierung der Anlageneffizienz und zur Emissionsminderung

Sanierer können einen Förderantrag für eine Maßnahme zur Emissionsminderung ihrer vorhandenen Pelletheizung stellen. Diese bezieht sich vor allem auf die Reduzierung von Staubemissionen. Für den Antrag muss die Heizung eine Leistung von mindestens 4 Kilowatt haben.

Der Zuschuss beträgt 15 Prozent. Wenn ein iSFP vorliegt, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozent. So kommen Sanierer auf insgesamt 20 Prozent Förderung für die Optimierungsmaßnahme. Diese macht sich zudem langfristig bezahlt: Das optimierte System spart dauerhaft Energie und damit Geld. 

Gibt es ergänzende Kredite der KfW?

Ja, seit 2024 gibt es spezielle Kredite von der KfW, die das jeweilige Förderprogramm ergänzen. Die Kredithöhe liegt bei maximal 120.000 Euro. Der Zinsvorteil beträgt bis zu 2,5 Prozent. Die Grundvoraussetzungen, um einen Förderkredit zu beantragen, sind folgende: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro nicht übersteigen und die Antragsteller müssen selbst nutzende Eigentümer sein. 

Wird die Anschaffung einer Pelletheizung steuerlich gefördert?

Eine Alternative zu Zuschüssen durch die BEG-Förderung ist ein Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent für eine neue Heizung beziehungsweise Pelletheizung. Die Kombination der Zuschüsse und des Steuervorteils ist nicht möglich. 

Die Grundlage für die steuerlichen Entlastungen bildet § 35c EStG “Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden”. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein, wenn die Maßnahmen durchgeführt werden. Die steuerliche Förderung kann für eine Reihe an Maßnahmen in dem zu sanierenden Haus angewendet werden; der Maximalbetrag der Steuerermäßigung liegt bei 40.000 Euro. Die energetische Maßnahme muss zudem von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

 

Stand der Pelletheizung in Deutschland

Ende 2022 waren rund 600.000 Pelletheizungen in Deutschland installiert, so die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg auf ihrer Website zukunftaltbau.de. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wurden 2023 rund 4,3 Prozent aller Neubauten mit Holzpellets beheizt. Im Gebäudebestand läuft es unter “Sonstiges”. 

Pelletheizung Förderung. Grafik des BDEW zeigt, dass 2023 nur 1,8 Prozent der deutschen Haushalte mit einem Pelletkessel heizen.
Pelletheizung Förderung: Kann die Heiztechnik Pelletkessel mit Förderungen beliebter werden? | Grafik: BDEW

Eine Pelletheizung kostet mit Einbau etwa 30.000 Euro, kann aber auch deutlich darüber oder darunter liegen. Um diese Summe stemmen zu können, ist für viele Haushalte eine staatliche Förderung sehr wichtig. Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige zur Förderung einer Pelletheizung.  

 

FAQ

Wird eine Pelletheizung 2024 noch gefördert?

Ja, im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird eine Pelletheizung 2024 mit 30 bis 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Voraussetzung ist, dass sie im Austausch gegen eine fossil betriebene Heizung installiert wird.

 

Wie lange wird eine Pelletheizung noch gefördert?

Bis auf Weiteres gibt es seit 2024 für die Anschaffung einer neuen Pelletheizung im Austausch gegen ein fossiles Heizungssystem eine Förderung vom Staat. 

 

Ist eine Pelletheizung für die Zukunft geeignet?

Dank dem Förderprogramm BEG und hoher Zuschüsse ist die Installation einer Pelletheizung günstig wie nie. Zudem gilt der Brennstoff Pellets als regenerativ, sodass keine CO₂-Steuer erhoben wird. Pellets sind zudem stets günstigere Energieträger als Öl, Gas oder Kohle.