Wer eine neue Wärmepumpe installieren möchte, kann sich über attraktive Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) freuen. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr darüber, wie die BEG fördert und wie hoch die Förderung für Wärmepumpen ausfällt. Weiterhin informieren wir Sie, welche Ausnahmen es gibt und wie der Prozess des Beantragens abläuft.

 

Förderkonzept der Wärmepumpe 2024 im Überblick:

  • der Staat will Wärmepumpen mit einer Grundförderung von 30 % bezuschussen 
  • Zuzüglich soll es noch einen Einkommensbonus von 30 % bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro geben
  • des Weiteren soll es zudem einen zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 % geben
  • die Maximalförderung soll bei 70 % liegen
  • der Förderantrag muss in jedem Fall gestellt werden, bevor sie die Wärmepumpe kaufen oder den Auftrag an den Fachbetrieb erteilen
  • die KfW soll zinsvergünstigte Kredite anbieten, die mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüssen für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen versehen sind
  • alle Anträge, die ab dem 01. Januar für den Austausch von Heizungen in der Bundesförderung gestellt werden, sollen von der KfW bearbeitet werden
  • das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) wird sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen fokussieren
  • das Förderprogramm soll ab dem 01.01.2024 starten 

 

Wer kann Fördermittel für eine Wärmepumpe beantragen?

Einen Zuschuss für eine Wärmepumpe 2024 oder ein zinsgünstiges Darlehen als KfW-Förderung der Wärmepumpe können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Bestandsgebäude inklusive Heizungsanlage sanieren. Zu diesen zählen Gebäude, deren Bauantrag vor mindestens fünf Jahren gestellt worden ist. Bei einer Hybrid-Wärmepumpe wird, Stand 2023, nur der regenerative Part gefördert.

Im Neubau gibt es die attraktiven BEG-Zuschüsse hingegen nicht. Die Wärmepumpen Neubau-Förderung ist nur im Zusammenhang mit einer Effizienzhaus-Förderung für das gesamte Gebäude erhältlich. Dazu stehen Bauherren die Programmteile Wohngebäude (BEG WG) sowie Nichtwohngebäude (BEG NWG) zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist, dass Hausbesitzer mit der BEG-WG-Förderung auch finanzielle Unterstützung für die Sanierung zum Effizienzhaus bekommen. Mit einer Wärmepumpe erreichen Sie dabei die sogenannte EE-Klasse, welche mit attraktiveren Zuschüssen und höheren anrechenbaren Kosten verbunden ist.

Tipp: Erfahren Sie mehr generell zum Thema „Wärmepumpe„!

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpen-Förderung?

Damit Sie von der staatlichen Förderung der Wärmepumpe 2024 profitieren können, muss Ihre neue Wärmepumpe einige Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise sind grundsätzlich alle Verbräuche sowie die erzeugten Wärmemengen messtechnisch zu erfassen. Außerdem ist bis zum 01. Januar 2024 eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige nachzurüsten. Darüber hinaus stellt der Fördergeber hohe Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs = ETAs), die von der Heizungsart und den Temperaturen im Heizsystem abhängen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Jahresbedingte Raumheizungseffizienz je nach Wärmepumpenart | © Effizienzhaus-Online
Jahresbedingte Raumheizungseffizienz je nach Wärmepumpenart | © Effizienzhaus-Online

Für Luft-Luft-Wärmepumpen mit einer Heizleistung von bis zu 12 Kilowatt (kW) gilt zudem eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 181 Prozent als Voraussetzung. Alle luftführenden Wärmepumpen mit mehr als 12 kW müssen einen Effizienzwert von mindestens 150 % erreichen.

Tipp: Erfahren Sie mehr zur Nachrüstung einer Wärmepumpe!

 

Förderung beantragen

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Antrag bei der KfW stellen, der online eingereicht werden muss. Wenn Sie bei der Sanierung mit einem Energieberater oder Energie-Effizienz-Experten zusammenarbeiten, kann dieser den Antrag für alle Förderungen übernehmen. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Umsetzung einzureichen, da er sonst ungültig wird. Wenn Sie den Wärmepumpen-Bonus erhalten möchten, müssen Sie möglicherweise auch Herstellerunterlagen der Wärmepumpe beifügen.

 

Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, werden die Fördermittel für Sie für einen Zeitraum von 24 Monaten verbindlich reserviert. Dieser Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden, bevor er abläuft.

 

Sobald die Wärmepumpe installiert und die Rechnungen des Installateurs bezahlt sind, müssen Sie einen Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal einreichen. Dieser wird überprüft, und nachdem der Festsetzungsbescheid erstellt wurde, wird Ihnen die Fördersumme ausgezahlt.

 

Förderung der Wärmepumpe beantragen – Checkliste

  • Kostenvoranschläge für Leistungen, die gefördert werden sollen, müssen vorliegen
    • Liefer- und Leistungsanträge können Sie bereits vor einem Vorliegen der Förderzusage abschließen – allerdings auf eigenes Risiko
    • Liegen die Nachweise für das Erfüllen aller relevanten Anforderungen vor?
    • Wenn es um eine Erdwärmepumpe mit Sonde geht: Liegen das W120-2-Zertifikat und der Versicherungsnachweis vor?

Haben Sie überprüft, ob die geplante Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt?

 

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

In der Regel dauert es etwa 24 Wochen, bis die Fördergelder nach Einreichung des Verwendungsnachweises bei der KfW ausgezahlt werden. Falls es länger dauert, kann es ratsam sein, den Bearbeitungsstatus bei der Kontaktstelle des KfW zu erfragen. 

Tipp: Erfahren Sie mehr zu Wärmepumpe Kosten!

Zuschüsse und Darlehen über die BEG-Förderung der Wärmepumpe

Sie möchten eine Wärmepumpe als neue Heizung installieren? Dann steht Ihnen mit dem Programmteil Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) eine attraktive Wärmepumpenheizung-Förderung zur Verfügung. Eine Voraussetzung zur Heizungsförderung der Wärmepumpe ist bei einem Heizungstausch, dass die alte Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Das Gebäude muss dabei mindestens fünf Jahre alt sein.

 

Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen

Unverändert bleibt die Förderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen in Höhe von 15 Prozent bei Fenstertausch, Dämmung oder Anlagentechnik. Auch die weiteren 5 Prozent bleiben erhalten, sollten Sie einen Sanierungsfahrplan vorlegen können. 

Die Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen sind mit maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig – jedoch nur bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans. Ohne Sanierungsfahrplan beläuft sich der Betrag auf 30.000 Euro. Die Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen ist zudem auch kombinierbar mit der Zuschussförderung für den Heizungsaustausch – oder aber separat davon. 

 

Welche Art von Kosten werden im Zuge der Heizungsförderung übernommen?

Mit den neuen Förderungsrichtlinien bringt Ihnen ein Heizungstausch Zuschüsse in Höhe von 10 – 70 %. Im Folgenden mehrere Beispielrechnungen für unterschiedliche Wärmepumpentypen.

 

Beispielrechnung Erdwärmepumpe 

Anschaffungskosten Erdwärmepumpe: ca. 11.500 €

  • Installationskosten: ca. +2.500 €
  • Erschließungskosten (Tiefenbohrung): ca. +8.000 €
  • Abzüglich Einkommensbonus (30 %)
  • Abzüglich Regelfördersatz (30 %)
  • Geschwindigkeitsbonus (10 %)
  • Insgesamt: minus ca. 15.400 €

= Kosten nach Förderung ca. 6.600 €

 

Beispielrechnung Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Anschaffungskosten Wasser-Wasser-Wärmepumpe: ca. 10.000 €

  • Montagekosten inkl. Material : ca. 16.000 €
  • Abzüglich Einkommensbonus (30 %)
  • Abzüglich Regelfördersatz (30 %)
  • Geschwindigkeitsbonus (10 %)
  • Insgesamt: minus ca. 18.200 €

= Kosten nach Förderung ca. 7.800 €

 

Grundsätzlich gilt: je höher die Investitionskosten ausfallen, desto höher ist auch der Betrag, den Sie zurückerstattet bekommen. Dabei zählt nicht nur der Preis der Wärmepumpenanlage, sondern auch die Installationskosten. Ebenfalls alle weiteren Kosten, die durch den Heizungstausch entstehen, sind förderfähig.  Diese Umfeldmaßnahmen umfassen alle Arbeiten, um das Sanierungsprojekt zu planen und zu realisieren.

 

Dazu zählen:

  • Installation und Inbetriebnahme 
  • Wiederherstellungsarbeiten 
  • Bautechnische Voruntersuchungen
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
  • Erschließung von Wärmequellen für Wärmepumpe
  • Erwerb und Einbau von Wärmespeicher
  • Verlegung von Anschlussleitungen
  • Einrichtung eines Lagers und Heiz- und Technikraums
  • Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr
  • Mess-, Steuer- und Reglungstechnik (MSR)
  • Anpassung des Abgassystems und Schornsteins
  • Anpassung der Wärmeverteilung und Warmwasserbereitung
  • Baunebenkosten
  • Herstellung bzw. Verkleinerung/Vergrößerung/Verschluss von Wand- und Deckendurchbrüchen

Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Einbau als solches fachgerecht vonstattengeht.

 

Kreditprogramm des KfW

Neben den Zuschüssen hinsichtlich der Investitionskosten werden seitens der KfW zinsvergünstigte Kredite mit extra langen Laufzeiten und Zuschüsse für die Tilgung angeboten. Alles natürlich hinsichtlich Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen. Nutzbar sind diese Kredite für Bürger:innen bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro. 

 

Förderung für Luftwärmepumpen

Wer einen Neubau plant, sollte sich die Förderbedingungen noch einmal genauer anschauen. Die aktuellen Programme vom KfW gewähren für Luftwärmepumpen nur Förderung bei Heizungstausch oder Heizungssanierung in Bestandsgebäuden. Im Detail heißt das: Ein Objekt muss mindestens zwei Jahre von einem anderen Heizsystem versorgt worden sein, um die Förderung für eine Luftwärmepumpe in Anspruch zu nehmen.

 

Förderung für Erdwärmepumpen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sorgt durch Investitionszuschüsse mit dafür, dass Hausbesitzer ihren eigenen Anteil an der Energiewende gern beisteuern. Für die Förderung einer monovalenten Erdwärmepumpe (das heißt, nicht kombiniert mit einer konventionellen Gasheizung o.ä.) muss die Anlage einen festgelegten COP-Wert erreichen. Auch für die Bohrungen sind festgelegte Qualitätskriterien zu erfüllen. Förderfähig ist eine Erdwärmepumpe für Heizung und Warmwassererzeugung oder nur für die Raumheizung, wenn das Warmwasser über erneuerbare Energien läuft. Mit der Basisförderung und zusätzlichen, attraktiven Boni erscheinen die hohen Kosten in neuem Licht.

 

Für eine Erdwärmepumpe erhalten Sie bis zu 100 Euro pro kWh Nennwärmeleistung. Der Mindestbetrag ist auf 4.500 Euro festgesetzt. Zinsvergünstigte KfW-Kredite erleichtern die energieeffiziente Sanierung von Altbauten. Den Antrag auf Fördermittel stellen Sie nach der detaillierten Energieberatung gemeinsam mit dem beauftragten Sachverständigen.

Zusatzförderung erhöhen die staatlichen Zuschüsse noch weiter, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden: Dazu gehört ein Lastmanagement, ein großer Pufferspeicher und die Kombination mit Solarkollektoren. Auch Solaranlagen für Solarthermie können in Verbindung mit einer Erdwärmepumpe Vorteile bringen. Diese Maßnahmen sind nicht nur ökologisch vorteilhaft. Sie sind auch für den Betreiber in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. So erhält der Hausbesitzer mit der Förderung einer Erdwärmepumpe mehrere Vorteile in einem.