Die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung sind aus ökologischer wie auch aus finanzieller Sicht überzeugend. Lesen Sie bei Effizienzhaus-online, wie Sie mit der richtige BHKW-Förderung die Anfangsinvestitionen spürbar reduzieren!

 

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: vom Staat gefördert

Strom erzeugen und die dabei anfallende Wärme zum Heizen nutzen: Das ist das überzeugende Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Ähnlich wie bei einer Wasserstoff-Heizung mit Brennstoffzelle. Mit dem Blockheizkraftwerk für das Zuhause können Hausbesitzer im Heizungskeller Strom für den Eigenverbrauch erzeugen und elektrische Energie zu attraktiver Vergütung ins Netz einspeisen.

Die Technologie verbindet die Bereiche der Energieerzeugung und der Produktion von Heizwärme. Daher ist für ein BHKW die Förderung von staatlicher Seite auch etwas komplexer gestaltet, als bei vielen anderen Heiztechniken der Fall.

 

Der Basisbetrag als Grundlage der BHKW-Förderung

Ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss kann als Grundlage der BHKW-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wichtig ist, dass diese Fördermittel nur für Bestandsgebäude und nicht im Neubau gewährt werden. Die Höhe des Betrags ist leistungsabhängig. Ausschlaggebend ist die elektrische Nennleistung der installierten Anlage (kW el).

Die Staffelung richtet sich nach dieser Tabelle:

  • bis 1 kW el: 1.900 Euro
  • jedes weitere kW bis 4 kW el: 300 Euro,
  • jedes weitere kW bis 10 kW el: 100 Euro
  • jedes weitere kW bis 20 kW el: 10 Euro

Damit ergeben sich folgende Beispielsummen:

  • für eine Anlage mit 2 kW el: 2.200 Euro
  • für eine Anlage mit 5 kW el: 2.900 Euro
  • für eine Anlage mit 10 kW el: 3.400 Euro
  • für eine Anlage mit 20 kW el: 3.500 Euro

 

Zusätzlich gibt es Möglichkeiten einer Bonusförderung für hohe Effizienz im Bereich Wärme oder Strom. Die Wärmeeffizienz beträgt 25 % der Basisförderung. Sie greift bei hocheffizienten Anlagen mit hydraulischem Abgleich und Brennwertnutzung. Der Bonus für Stromeffizienz ist noch lohnender: Er beträgt 60 % der Basisförderung, stellt allerdings hohe Anforderungen an den elektrischen Wirkungsgrad: mindestens 31 % bei bis zu 4 kW el. Die Anforderungen steigen bis auf 35 % bei 20 kW el.

 

KfW-Finanzierungshilfe und weitere Fördermöglichkeiten

Finanzierungshilfen werden über KfW-Darlehen angeboten. In Frage kommen Programme wie KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Es fördert BHKW, die mit regenerativen Brennstoffen betrieben werden. Das Programm 433 bietet Zuschüsse für Brennstoffzellen an. Auch andere KfW-Programme schließen Finanzierungen und Förderungen für Blockheizkraftwerke mit ein. Der Antrag ist in der Regel vor Kauf und Inbetriebnahme zu stellen.

Vom BAFA extra gefördert werden Kombinationen mit Wärme- und Kältespeichern. BAFA-Boni gibt es auch für Wärme- und Kältenetze, die in Einzelfällen auch für Privathaushalte interessant sein können. Schließlich bieten auch viele Bundesländer und andere regionale Akteure zusätzlich BHKW-Förderungen an.

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BHKW-Förderung über die Einspeisevergütung

Der abschließende Teil der BHKW-Förderung wird über die Einspeisevergütung ausgezahlt. Kleine Anlagen im Segment der Mini- und Mikro-BHKW beantragen den Zuschlag auf den eingespeisten Strom beim BAFA. Die Auszahlung bzw. Verrechnung erfolgt dann durch den Stromnetzbetreiber.
Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes gilt der Zuschlag für die ersten 60.000 Betriebsstunden der geförderten Anlage. Es zeigt sich dabei, dass die Selbstnutzung des erzeugten Stroms finanziell deutlich attraktiver ist als die vergütete Einspeisung.

Folgende Zuschläge werden pro Kilowattstunde als Förderung ausgezahlt:

  • Zuschlag für eingespeisten Strom 8 Cent pro kWh
  • Zuschlag für selbstgenutzten Strom 4 Cent pro kWh
  • bei Mikro-BHKW bis 2 kW elektrisch wahlweise auch als Einmalzahlung von 4 Cent pro kWh auf 60.000 Betriebsstunden

 

Preis für eingespeiste Kilowattstunde

  • üblicher Preis (KWK-Baseload-Wert der Leipziger Strombörse): ca. 3,3 Cent
  • KWK-Zuschlag: 8 Cent
  • Zuschlag für vermiedene Netzkosten (abhängig vom Netzbetreiber): 0,5 bis 2 Cent
  • Gesamte Einspeisevergütung: ca 12 Cent pro kWh

 

Preis pro Kilowattstunde im Eigenverbrauch:

  • Einsparung durch vermiedene Stromkosten: ca. 22 Cent
  • KWK-Zuschlag: 4 Cent
  • Gesamte Einsparung bei Selbstverbrauch: 26 Cent pro kWh

 

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