Wird es draußen immer wärmer, klettern auch die Temperaturen im Haus nach oben. Im Sommer oft so stark, dass nur Klimageräte ein angenehmes Raumklima schaffen. Wer dem vorbeugen und Kühlkosten sparen möchte, kann das Dach dämmen oder für Schatten vor den Fenstern sorgen. Das Besondere: Vom Staat gibt es eine hohe Förderung für die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Doch wie hoch ist die finanzielle Unterstützung, welche Vorgaben gibt es und wie sind die Fördermittel zu beantragen?

 

Sommerlicher Wärmeschutz: Was ist das eigentlich?

Maßnahmen zum sommerlichen Wärme- oder Hitzeschutz verhindern, dass Gebäude überhitzen. Sie steigern den Wohnkomfort, reduzieren den Energiebedarf der Klimatechnik und sorgen somit auch für sinkende Energiekosten. Typische Beispiele für sind:

Da mit dem Energieverbrauch auch der CO2-Ausstoß sinkt, vergibt der Staat eine attraktive Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz. Erhältlich sind hohe Zuschüsse, günstige Darlehen und steuerliche Vergünstigungen.

 

Verschiedene Förderangebote stehen zur Auswahl

Geht es um die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz, kommen verschiedene Programme infrage. Allen voran die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Mit dieser bekommen Sanierer mindestens 5 Jahre alter Häuser, Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für Lüftungsanlagen, Dämmarbeiten, Fenster mit Sonnenschutzglas sowie außenliegende Sonnenschutzsysteme. Die Zuschusshöhe liegt bei 20 Prozent und lässt sich um 5 Prozent steigern, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahmen vorschlägt.

Wichtig zu wissen: Da die Darlehensvariante der BEG-EM-Förderung erst ab 01. Juli 2021 verfügbar ist, können Sanierer bis dahin das KfW-Programm 152 nutzen. Über dieses bekommen sie Darlehen mit 20-prozentigen Tilgungszuschüssen für Dämmarbeiten, Fenster und Lüftungstechnik. Einzeln werden außenliegende Verschattungseinrichtungen hier jedoch nicht gefördert.

Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick über die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz:

Förderung zum sommerlichen Wärmeschutz Konditionen Geförderte Maßnahmen
BEG-EM Zuschuss 20 bis 25 % Zuschuss für bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Wärmedämmung
  • Fensteraustausch
  • Lüftungsanlage
  • Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung

Voraussetzung:

  • Fachhandwerker sind Pflicht
  • Sanierung im mindestens 5 Jahre alten Gebäude
  • Technische Anforderungen
BEG-EM Darlehen

(ab 01.07.2021)

Darlehen mit 20 bis 25 % Tilgungszuschuss für bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit
KfW 152 Darlehen

(bis 30.06.2021)

Darlehen mit 20 % Tilgungszuschuss für bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Wärmedämmung
  • Fensteraustausch
  • Lüftungsanlage

Voraussetzung:

  • Bauantrag/Bauanzeige vor 01. Februar 2002;
  • Technische Anforderungen
KfW 455-E Zuschuss 15 % Zuschuss für 1.000 Euro und 10 % Zuschuss für alle weiteren förderfähigen Kosten (maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit)
  • Einbruchhemmende Rollläden

Voraussetzung:

  • Fachhandwerker sind Pflicht
  • RC2 nach DIN EN 1627
KfW 159 Darlehen günstiges Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
Steuerbonus für die Sanierung Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent für drei Jahre; maximal 40.000 Euro
  • Wärmedämmung
  • Fensteraustausch
  • Lüftungsanlage

Voraussetzung:

  • Fachhandwerker sind Pflicht
  • Sanierung im selbst bewohnten, mindestens 10 Jahre alten Haus;
  • Technische Anforderungen
Steuerbonus für Handwerkerkosten Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Handwerkerkosten; maximal 1.200 Euro pro Jahr
  • alle Maßnahmen

Voraussetzung:

  • Umsetzung durch Handwerker
  • Sanierung im selbst bewohnten Haus

 

Fördermittel für die Dachdämmung und den Austausch der Fenster samt Außenrollläden gibt es alternativ auch über den Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen in Anspruch nimmt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt lässt sich die Einkommensteuerlast auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro senken. Voraussetzung ist, dass Sanierer selbst in einem mindestens 10 Jahre alten Haus wohnen.

Wer einbruchsichere Außenrollläden nachrüsten lässt, bekommt finanzielle Unterstützung auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese vergibt Zuschüsse in Höhe von 10 bis 15 Prozent sowie günstige Darlehen über die Programme 455-E (Zuschuss Einbruchschutz) und 159 (Darlehen altersgerechtes Umbauen).

Alle anderen Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz fördert der Staat über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen gibt es für Sanierer selbst bewohnter Häuser in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten. Die finanzielle Unterstützung ist an keine technischen Bedingungen geknüpft und auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt.

 

Die Förderangebote sind nicht miteinander kombinierbar

Da die Doppelförderung derselben Maßnahme ausgeschlossen ist, dürfen Sanierer die Angebote zur Förderung des sommerlichen Wärmeschutzes nicht kombinieren. Sie müssen sich schon vor dem Beginn der Sanierung für einen Weg entscheiden und sparen mit der BEG-Förderung oft am meisten. Neben der Einbruchschutz-Förderung der KfW ist die Bundesförderung außerdem das einzige Programm, dass außenliegende Verschattungselemente alleine fördert. Bei allen anderen Angeboten gibt es finanzielle Unterstützung dafür nur im Rahmen von Dämmarbeiten oder bei einem Fensteraustausch.

 

Sparpotential ermitteln Informieren Sie sich über die aktuelle Förderung zum sommerlichen Wärmeschutz und finden die für Sie besten Programme – ganz einfach mit unserer Fördermittelauskunft.

Gratis Fördermittelauskunft starten!

 

Förderung zum sommerlichen Wärmeschutz beantragen

Wer die attraktiven staatlichen Hilfen nutzen möchte, muss diese in aller Regel vor dem Beginn der Sanierung beantragen. Einzige Ausnahme sind die Steuerboni, die sich auch nachträglich in Anspruch nehmen lassen. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sanierer die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz richtig beantragen:

Förderung beantragen: BEG-Förderung (Zuschuss/  Darlehen) KfW-Förderung (Einbruchschutz – Zuschuss/ Darlehen) Steuerbonus für die Sanierung Steuerbonus für Handwerker
Zeitpunkt vor  Auftragsvergabe vor Beginn der Sanierung nach Abschluss der Sanierung
Schritt 1: Angebot für den sommerlichen Wärmeschutz einholen
Schritt 2: Bestätigung (TPB) vom Energieberater einholen Förderung über das Zuschussportal der KfW oder die eigene Hausbank beantragen Fachhandwerker beauftragen Handwerker beauftragen
Schritt 3: Förderung über BAFA-Webseite (Zuschuss) oder eine Hausbank (Darlehen) beantragen Fachhandwerker beauftragen Fachunternehmererklärung ausstellen lassen Material- und Lohnkosten in der Rechnung ausweisen lassen
Schritt 4: Fachhandwerker beauftragen Rechnungen einreichen und Förderung erhalten Kosten in der Steuererklärung angeben
Schritt 5: Nachweis (TPN) vom Energieberater einholen
Schritt 6: Nachweis einreichen und Förderung erhalten

 

Wichtiger Hinweis: Wer bis zum 30. Juni 2021 noch das KfW-Programm-152 zur Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz nutzt, beantragt die Mittel vor dem Beginn der Sanierung über das KfW-Zuschussportal oder die eigene Hausbank. Auch dafür ist die Bestätigung eines Energieberaters (BzA) erforderlich.

 

Energiesparend kühlen mit der Wärmepumpe

Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz verhindern, dass zu viel Wärme ins Haus gelangt. Ist es dennoch zu warm, sorgen moderne Wärmepumpen besonders sparsam für kühle Räume. Dazu nehmen sie Wärme über eine Flächenheizung auf, bevor sie diese einfach in den Boden schicken oder wie eine Klimaanlage nach außen abführen. Wie das funktioniert und welche Vorteile es hat, erklären wir im Beitrag zum „Kühlen mit Wärmepumpen“.

 

Foto: sebastien