Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl Programme aufgelegt, um Betreibern von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern Förderung zukommen zu lassen. Die KfW-Bank und die Bundesländer sowie Kommunen und Energieversorger vergeben attraktive Zuschüsse und Darlehen.  Sie fördern über die Einspeisevergütung auch den laufenden Betrieb einer Solaranlage – für Eigentümer wie für Mieter.

 

Warum Photovoltaik-Förderung?

Eine PV-Anlage rechnet sich ökologisch und ökonomisch betrachtet nach einigen Jahren, doch die anfänglichen Investitionskosten wollen aufgefangen werden: Eine PV-Anlage mit einer haushaltsüblichen Leistung von 3 bis 10 Kilowatt Peak (kWp) Leistung kostet pro kWp zwischen 1.300 bis 1.700 Euro. Je größer die PV-Anlage ausfällt, desto niedriger ist der Preis pro kWp. Dennoch bleiben die Kosten nicht unerheblich, sodass Kredite und anderweitige Unterstützung durch den Staat unbedingt ins Auge gefasst werden sollten.

 

Weitere Kosten, wenn man Sonnenstrom speichern möchte

Für einen Stromspeicher zahlen Sie im Schnitt – je nach Größe – 1.200 bis 1.700 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Auch hier gilt: die Preise pro kWh Speicherkapazität sinken bei größeren Speichern. Da man sie meist im Verhältnis 1:1 zur Anlagenleistung auslegt, sollten Sie hier mit Kosten von zusätzlich etwa 5.000 (3 kWh) bis 13.000 Euro für den Solarspeicher rechnen.

Eine Photovoltaikanlage kostet insgesamt durchschnittlich 5.400 bis 13.000 Euro ohne Batteriespeicher (3 bzw. 10 kWp) und 10.500 Euro bis 25.000 Euro mit Speicher (3 bzw. 10 bei kWp).

 

Förderleistungen federn Anschaffungskosten ab

Die staatliche Förderung der Photovoltaik ist also ein nützliches Instrument, um eventuelle finanzielle Hürden beim Kauf einer PV-Anlage fürs Privathaus zu überwinden. 

Photovoltaik Förderung. Garten-PV mit Einfamilienhaus
Förderung auch für Photovoltaik im Garten. Bild: AdobeStock_Mediaparts

 

Photovoltaikförderung der KfW: Programm 270 fördert die Anschaffung von Solaranlagen

Die KfW-Bank bietet mit ihrem Programm 270 („Erneuerbare Energien Standard“) eine Maßnahme für Förderung der Photovoltaik. Hier handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit für Kauf und Installation einer neuen Photovoltaikanlage. Auch die Anschaffung eines Stromspeichers ist Teil des Programms Erneuerbare Energien Standard. Privatpersonen und Unternehmen profitieren gleichermaßen von diesen Fördermöglichkeiten. 

Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren die förderfähigen Kosten, zu denen etwa auch die Installation der PV-Anlage gehört, zu 100 Prozent. Der Maximalbetrag der Kredithöhe liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Zinssätze hängen von der Darlehenshöhe, aber auch von der persönlichen Bonität ab. Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Außerdem gibt es eine tilgungsfreie Anlaufzeit, während der nur Zinsen zu zahlen sind. Danach sind gleichbleibend hohe, vierteljährliche Raten zu entrichten.

 

KfW fördert Dachsanierung mit

Sollte im Zuge der Bauarbeiten auch eine Dachsanierung geboten sein, deckt das Förderprogramm der KfW auch diese Maßnahme auf Wunsch mit ab. Sollten Sie an Elektromobilität interessiert sein, sollten Sie die Kombination von Wallbox und Photovoltaik in Betracht ziehen, denn die KfW hat auch ein Förderprogramm für Wallboxen im Angebot. Dieses greift, wenn der Strom hierfür zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt – was die Photovoltaik mit dem regenerativ erzeugten Strom gewährleistet.

 

Kombination von KfW-Kredit und anderen Leistungen möglich

Eine Kombination der Förderung der Photovoltaik-Anlage durch die KfW mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich – denn bei der Förderung durch die KfW handelt es sich um einen rückzahlbaren Kredit.

Daher wird zum Beispiel die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bei Bezug der Fördermittel im laufenden Betrieb der Anlage ausgezahlt.

Schild staatliche Förderung von Photovoltaik
Photovoltaik-Zuschuss vom Staat sichern. Bild: AdobeStock_hkama

Wo stelle ich eine Anfrage auf Photovoltaik Förderung?

Den Förderantrag stellen Sie nicht bei der KfW direkt, sondern bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl. Bedenken Sie: der Antrag zur Photovoltaikförderung durch die KfW muss vor Vorhabenbeginn erfolgen!

 

Förderung der Bundesländer für 2023

Neben der KfW-Bank fördern auch einige Bundesländer Photovoltaikanlagen. In den meisten Fällen greift dabei die Photovoltaik-Förderung nur, wenn eine neue Anlage mit einem PV-Speicher kombiniert wird. Die meisten derzeit aktiven Programme auf Bundeslandebene funktionieren als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Fördermodalitäten in den Ländern unterschiedlich

Was finden Sie, wenn Sie sich auf die Suche nach Förderprogrammen in den Bundesländern machen? Es gibt beispielsweise Kredite oder Programme der Länder mit Zuschüssen.

    • Photovoltaik Förderung Bayern 2023: In dem südlichen Bundesland gab es das erfolgreiche “10.000-Häuser-Programm”. Dieses wurde allerdings nach Ausschöpfung der Mittel eingestellt.
  • Photovoltaik Förderung BW 2023: In Baden-Württemberg gibt es das Programm “Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher”. Hier können Privatpersonen einen Antrag auf einen Zuschuss stellen, um die Kosten zu senken.
  • Förderung Photovoltaik Niedersachsen 2023: In dem Flächenland gibt es keinen gesonderten Zuschuss zu den Kosten von Photovoltaik. Vielmehr wird auf Unterstützung durch den Staat verwiesen. Die Begründung sind unter anderem höhere Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz.
  • Photovoltaik Förderung NRW: In Nordrhein-Westfalen gibt es 2023 keine Förderprogramme für PV-Anlagen. Das erfolgreiche Programm “proges.nrw” wurde beendet. 
  • Photovoltaik Förderung RLP: In Rheinland-Pfalz werden zinsgünstige Kredite für Photovoltaik in Form von ISB-Darlehen angeboten. 

Neben dem Bund bieten die Länder immer wieder Fördermöglichkeiten für Photovoltaik an. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Optionen, Stand März 2023. Allerdings ist anzumerken, dass oftmals die Antragstellung schon nach jeweils kurzer Zeit nicht mehr möglich ist. Denn in vielen Fällen ist die Finanzierung durch Fördergelder schon sehr schnell ausgeschöpft, da sehr viele Interessenten die Vorteile nutzen möchten.

 

Überblick über Fördergelder der Länder

KfW-Bundesland, Förderprogramm Was wird gefördert? Förderung Zuschuss?
Baden-Württemberg: „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ Stromspeicher in Verbindung mit neuer Photovoltaik-Anlage bis 10 kWp, die ans öffentliche Netz angebunden ist 200 Euro pro kWh Speicherkapazität

300 Euro pro kWh wenn Photovoltaikanlage eine Leistung von mehr als 30 kWp hat

+500 Euro Bonus bei gleichzeitiger Installation einer Wallbox

Ja
Bayern: „10.000-Häuser-Programm“ Förderung seit 22. April 2022 eingestellt.

Speicher in Verbindung mit neuer Photovoltaikanlage

Verhältnis Anlagenleistung zu Speicherkapazität muss 1:1 betragen

500 Euro bei 3 kWh Speicherkapazität

+100 Euro für jede weitere Kilowattstunde bis 30 kWh

+200 Euro für Ladestation E-Auto

Ja
Berlin: „SolarPLUS“ Stromspeicher in Verbindung mit neuer Photovoltaikanlage 300 Euro pro kWh Speicherkapazität, max. 15.000 EUR Ja
Brandenburg: „Kleinspeicher-Programm“ Förderprogramm Stand 2023 eingestellt
Bremen Keine zusätzlichen Maßnahmen
Hamburg Keine zusätzlichen Förderprogramme
Hessen Keine zusätzlichen Förderprogramme
Mecklenburg-Vorpommern Förderung von steckerfertiger Solaranlage; Festbetrag von 500 EUR pro steckerfertiger PV-Anlage pro Wohneinheit                                                Ja
Niedersachsen Keine zusätzliche Photovoltaik-Förderung
Nordrhein-Westfalen: „progres.nrw“ Programm eingestellt, da Förderziel erreicht.

PV-Speicher in Verbindung mit neuer Photovoltaikanlage

Verhältnis Anlagenleistung zu Speicherkapazität maximal 3:1

150 Euro pro kWh Speicherkapazität Ja
Rheinland-Pfalz ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss PV-Anlagen, deren erzeugter Strom nur zum Eigenverbrauch dient

Höhe des Tilgungszuschusses ist einkommensabhängig

Ja
Saarland Keine zusätzliche Photovoltaik Förderung
Sachsen: „Stromspeicher mit/ohne Ladestation (RL Speicher)“ Die Fördersumme ist ausgeschöpft.
Sachsen-Anhalt:

“Sachsen-Anhalt SPEICHERT”

Zuschuss zu neuer PV-Anlage mit Solarspeicher Bezuschussung von Anschaffung und Errichtung eines Stromspeichers mit bis zu 7.500 Euro.

Voraussetzung: gleichzeitige Inbetriebnahme einer neuen Photovoltaik-Anlage oder mind. Verdopplung der alten

Ja
Schleswig-Holstein: „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“
Förderung von Batteriespeichern und Wallboxen voraussichtlich ab Sommer 2023.
Thüringen: „Solar Invest“ – Förderprogramm endete am 31.12.2022 PV-Speicher in Verbindung mit neuer Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kWp Leistung

Solarspeicher als Nachrüstung bei bestehender Photovoltaikanlage, Eigenverbrauchsquote mind. 60 %

zu 10 kWp Leistung

Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehender Photovoltaikanlage, Eigenverbrauchsquote mind. 60 %

900 pro kWp Anlagenleistung bei Anlage mit Speicher 300 Euro pro kWh Speicherkapazität bei Speichernachrüstung

Ja

 

Genauere Informationen erhalten Sie auch in der Fördermittelauskunft hier bei Effizienzhaus-Online.

 

Photovoltaik-Förderung im laufenden Betrieb: Einspeisevergütung

Geldmünzen auf Photovoltaik. Geld verdienen mit der Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung steigt leicht. Bild: AdobeStock_alphaspirit

Die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist die bekannteste Photovoltaikförderung und war lange Zeit einer der Hauptgründe für den Erwerb einer Solaranlage. Über die Einspeisevergütung erhält der Anlagenbetreiber einen festen Betrag pro Kilowattstunde Solarstrom, die von der Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dieser Betrag ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und ist für 20 Jahre garantiert.

 

Einspeisevergütung sank stetig

Bis vor etwa zehn Jahren war die Einspeisevergütung für Solarstrom so hoch, dass die Photovoltaikanlagen hauptsächlich darauf ausgelegt waren, möglichst viel Strom zu erzeugen und ins Stromnetz einzuspeisen. Die Einspeisevergütung sank daraufhin allerdings für Neuanlagen stetig – sodass der Eigenverbrauch des Solarstroms in den Fokus der Anlagenbetreiber rückte. Aus diesem Grund umfassen die oben erwähnten Förderprogramme der Bundesländer sehr oft die Installation eines Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Solaranlage. 

 

Mit den Strompreisen steigt der Wunsch nach Speichersystemen

Seit Ende 2021 sind die Strompreise in Deutschland stetig und deutlich gestiegen. Auch das hat Auswirkungen auf die zunehmende Nachfrage nach Speichern. Seit die Vergütungssätze für Solarstrom ab dem 30. Juli 2022 erhöht und für einen längeren Zeitraum festgesetzt wurden, argumentieren die Länder damit, dass eine gesonderte Förderung für Photovoltaik neben der Vergütung durch das Erneuerbare Energien Gesetz nicht notwendig sei.

Bei den anhaltend hohen Strompreisen ist aber trotz der Erhöhung der Einspeisevergütung vor allem die Ersparnis am teuren Netzstrom, den Betreiber durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen erwirken können, maßgeblich für die Rendite. Die EEG-Förderung ist folglich nicht mehr maßgeblich, um die Anschaffungskosten für Photovoltaik in die Hand zu nehmen. Viel mehr Bedeutung hat die Eigenversorgung durch Strom vom Dach erhalten.

Jedoch ist die Einspeisevergütung immer noch ein netter Zusatzverdienst für Strom, der im Haushalt gerade nicht benötigt wird, oder nicht gespeichert werden kann. 

 

Die Einspeisevergütung für 2023

Die Werte pro Kilowattstunde beziehen sich auf Überschusseinspeisung. Das heißt, Anlagenbetreiber speisen den Photovoltaik-Strom ein, den sie nicht selbst verbrauchen oder speichern können.

Inbetriebnahme Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
01. Juni 2022 6,34 ct 6,15 ct 6,22 ct
01. Juli 2022 6,24 ct 6,06 ct 4,74 ct
seit 30. Juli 2022 8,6 ct 7,5 ct 6,2 ct

 

Wer auf den Eigenverbrauchsanteil verzichtet und sich stattdessen für die Volleinspeisung entscheidet, erhält zu den oben genannten Summen einen Zuschlag. So steigt die Vergütung pro kWp.

  • Bis 10 kWp Leistung: insgesamt 13,4 Cent pro Kilowattstunde 
  • Bis 40 kWp Leistung: insgesamt 11,3 Cent pro Kilowattstunde
  • Bis 100 kWp Leistung: insgesamt 11,3 Cent pro Kilowattstunde

 

Einspeisevergütung ab 30 kWp steuerfrei

Eine zusätzliche Entlastung ist bei diesem Fördermodell, dass bei Anlagen bis 30 kWp Leistung die Einspeisevergütung steuerfrei ist. Das bedeutet, es muss auf diese Einnahmen beim Finanzamt keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden. Weiterhin entfällt seit dem 01. Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf neu erworbene und installierte Systeme. Auch dieses Gesetz ist zu den Förderungen und Anreizen zu zählen. Denn während Betreiber kleiner Anlagen vormals aufwändig gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten mussten, um die Vorsteuer geltend zu machen, ist das nun nicht mehr notwendig. Dieser Förderaspekt senkt nochmals die Hemmschwelle vor dem Kauf einer eigenen PV-Anlage. 

Es ist im Rahmen der Einspeisevergütung möglich, zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung zu wechseln.

Durch den Wegfall der monatlichen Degression bleibt diese Vergütung konstant – egal, wann die Anlage 2023 in Betrieb genommen wird. Mit dieser verlässlicheren EEG-Förderung lässt sich die Investition in Photovoltaik wesentlich besser vorab kalkulieren.  

 

Photovoltaik auch im Garten möglich

Die genannte Einspeisevergütung bezieht sich auf Anlagen auf Wohngebäuden, an Fassaden,  aber auch im Garten. Letzteres vor allem dann, wenn auf der Dachfläche keine Installation von Photovoltaik möglich ist. Dies ist eine der vielen Neuerungen im Rahmen des EEG 2023. Die Belegung von Freiflächen mit Photovoltaik wird nochmals gesondert behandelt.

 

Förderung durch den Staat mit Wegfall der Mehrwertsteuer

Indem seit 2023 im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen weggefallen ist, kann diese Erleichterung auch als Fördermaßnahme begriffen werden. Zum einen ist ein größeres Einsparpotenzial gegeben – und zum anderen fallen einige komplizierte Vorgänge weg

In unserem Artikel zur Einspeisevergütung finden Sie alle weiteren Details zum Thema.

 

Photovoltaik Förderung im laufenden Betrieb: Mieterstrom

Für Anlagenbetreiber oder Vermieter im Mehrfamilienhaus gibt es mit dem Mieterstrom eine weitere Photovoltaik-Förderung, wenn die Anlage bereits läuft. Mieterstrom bezeichnet die Möglichkeit, den Solarstrom aus einer Anlage direkt an die Mieter des Hauses zu verkaufen. Mit dem neuen EEG 2023 entfällt sogar die bisherige Deckelung von 100 Kilowatt bei Mieterstrom. So lässt sich diese gute Möglichkeit noch weiter ausschöpfen, sodass mehr Mieter ebenfalls indirekt von der Solarförderung vom Staat profitieren können. Eine weitere Neuerung: Bei Anlagen bis 30 kWp Leistung muss der Verteilnetzbetreiber nicht mehr anwesend sein.  

Verschiedene Regelungen sollen das Mieterstrommodell für beide Seiten – Vermieter wie Mieter – attraktiv machen: 

Mieter profitieren von der Vorgabe, dass Mieterstrom maximal 90 Prozent so teuer sein darf wie der Stromtarif des örtlichen Grundversorgers. Vermieter profitieren davon, dass sie zusätzlich zu den Erlösen aus dem Stromverkauf an die Mieter noch den Mieterstromzuschlag auf jede Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Der Mieterstromzuschlag ist niedriger als die Einspeisevergütung, da der Betreiber zusätzlich vom Stromverkauf profitiert.

Nicht genutzter Strom wird wie gehabt weiter gegen die Einspeisevergütung in das Stromnetz eingespeist.

Der Mieterstromzuschlag wurde im EEG 2023 neu festgelegt und erhöht:

Anlagenleistung Mieterstromzuschlag
Bis 10 kWp 2,67 Cent pro kWh
Bis 40 kWp 2,48 Cent pro kWh
Bis 100 kWp 1,67 Cent pro kWh

 

Stromspeicher-Förderung

Solarspeicher erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in Deutschland. Wurden etwa 2018 noch rund 22.000 Heimspeichersysteme installiert, so waren es 2022 bereits mehr als 197.000 Systeme, so die Stromspeicher-Inspektion 2023 der RWTH Aachen. Es ist erwiesen, dass mit einem Batteriespeicher ein deutlich höherer Eigenverbrauch erreicht werden kann. Somit steigt die Ersparnis am Stromkauf bei Energieversorgern – und mehr fossil erzeugter Strom wird durch regenerativen Strom ersetzt. Das ist einer der Gründe, warum auch die Installation von Speichersystemen in Deutschland gefördert wird.   

Solarspeicher werden in Deutschland von Bund und Ländern gefördert. Die Speicher-Förderung durch den Staat erfolgt zu Beispiel im Rahmen der KfW-Förderung für Erneuerbare Energien (270). Das ist derselbe zinsgünstige Kredit, mit dem sich auch Photovoltaik finanzieren lässt. 

Die Beantragung zur Speicherförderung bei den Ländern hingegen zielt oft darauf ab, einen Zuschuss über seine Hausbank zu erhalten. Wie bereits oben beschrieben wurde, ist hier die Herausforderung, dass die Fördertöpfe meistens in Windeseile leer sind und es oft lange dauert, bis die Programme neu aufgelegt werden – wenn überhaupt. 

Neben den Ländern bieten zunehmend auch Kommunen Zuschüsse zu Speichersystemen an. Es lohnt sich, sich hier einen Überblick zu verschaffen. 

 

Fördermittel für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind seit 2023 förderfähig
Seit 2023 gibt es Förderpakete für Mini-Solaranlagen. Bild: AdobeStock_Robert Poorten

Seit 2023 können nicht nur Besitzer von Häusern, sondern auch solche von Wohnungen oder auch Mieter von Förderpaketen profitieren. Denn nun werfen auch Mini-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerk genannt, gefördert. Folglich haben jetzt auch Bewohner kleiner Wohneinheiten die Chance, ihren Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Diese kleinen Stromerzeuger werden einfach mit der Steckdose verbunden. Daher nennen sie sich auch Stecker-Solaranlage. Diese sind seit 2023 ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Weiterhin gibt es monetäre Unterstützung durch Kommunen und Städte, aber auch durch Bundesländer. Meistens handelt es sich dabei um mehrere hundert Euro.   

 

FAQ

Wird Photovoltaik gefördert?

Ja. Photovoltaik wird im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert. Denn für eingespeisten Strom erhalten Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung. Weiterhin gibt es immer wieder Zuschüsse durch die Länder – vor allem, wenn zugleich ein Speicher installiert wird.

Gibt es Zuschüsse für Photovoltaik?

Ja, allerdings nicht durch den Staat, sondern meistens durch Länder oder Kommunen.

Wie lange wird Photovoltaik noch gefördert?

Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten, beginnend am Tag der Installation, für 20 Jahre die EEG-Einspeisevergütung. Und zwar gleichbleibend in der Höhe des Installationstages. Insgesamt wird es voraussichtlich auch in Zukunft eine Form der Förderung geben. Denn der Staat hat sich hohe Klimaziele gesteckt, die nur durch den gut konzertierten Einsatz von Erneuerbaren Energien erreicht werden können. 

 

Header-Foto: mmphoto – Adobe Stock