Die Entscheidung für den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage bedeutet nicht nur einen Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung, sondern auch eine beträchtliche finanzielle Investition. Dabei spielt die Photovoltaik Förderung eine wichtige Rolle, um die finanzielle Last zu erleichtern und den Zugang zu sauberer Energie zu fördern. Unter anderem bieten Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Möglichkeit, diese Investition unkompliziert zu finanzieren. Doch auch abseits von Finanzierungskrediten gibt es eine Vielzahl von Solar Förderung für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie zur Anschaffung von Stromspeichern. Es lohnt sich daher, sich über die spezifischen Förderprogramme des eigenen Bundeslandes zu informieren, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren und die Umstellung auf saubere Energie voranzutreiben.

Förderung Photovoltaik Schaubild mit allen allen Fördermöglichkeiten
Förderung Photovoltaik: Übersicht der Fördermöglichkeiten

 

Für Schnell-Leser:

  • Photovoltaikanlagen werden gefördert durch:
    •  EEG, KfW und Ländermittel 
  • Subvention der PV-Anlage wird auch durch Mieterstrom ermöglicht 
  • EEG-Einspeisevergütung gilt als gängiges Förderprogramm für Photovoltaikanlagen
  • Indirekte Förderung erfolgt durch Steuervorteile
  • Fördermittel für PV-Anlagen werden durch die Länder auch in Verbindung mit einem Speicher bzw. einer Wallbox bereitgestellt.

 

Photovoltaikförderung für Kauf und Installation

Der Erwerb von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und sämtlichen zugehörigen Bestandteilen stellt eine ziemlich große Investition dar. Meistens ist eine Finanzierung beim Kauf einer Solaranlage erforderlich. Hierfür bieten beispielsweise Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Möglichkeit, die Sie unkompliziert über Ihre Hausbank beantragen können. Zusätzlich zu vorteilhaften Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auch Fördermittel für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen.

 

Für was gibt es Fördergelder?

  • den produzierten Solarstrom
  • die Anschaffung eines Stromspeichers
  • die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage
  • die Realisierung von Mieterstrommodellen

 

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Förderung für Photovoltaikanlagen: Eine betrifft die Investition für den Kauf der Anlage, während die andere die Förderung des laufenden Betriebs durch die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umfasst. Die Fördermittel für Photovoltaik können je nach Programm in verschiedenen Formen gewährt werden.

 

Welche Arten von Fördergelder gibt es?

  • Einmalzuschuss
  • Finanzierungskredit
  • Vergütung pro Kilowattstunde
  • Tilgungszuschuss zu einem Solarkredit

 

Warum Photovoltaik-Förderung?

Eine PV-Anlage rechnet sich ökologisch und ökonomisch betrachtet nach einigen Jahren, doch die anfänglichen Investitionskosten wollen aufgefangen werden: Eine PV-Anlage mit einer haushaltsüblichen Leistung von 3 bis 10 Kilowatt Peak (kWp) Leistung kostet pro kWp zwischen 1.300 bis 1.700 Euro. Je größer die PV-Anlage ausfällt, desto niedriger ist der Preis pro kWp. Dennoch bleiben die Kosten nicht unerheblich, sodass Kredite und anderweitige Unterstützung durch den Staat unbedingt ins Auge gefasst werden sollten.

 

Weitere Kosten, wenn man Sonnenstrom speichern möchte

Für einen Stromspeicher zahlen Sie im Schnitt – je nach Größe – 1.200 bis 1.700 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Auch hier gilt: die Preise pro kWh Speicherkapazität sinken bei größeren Speichern. Da man sie meist im Verhältnis 1:1 zur Anlagenleistung auslegt, sollten Sie hier mit Kosten von zusätzlich etwa 5.000 (3 kWh) bis 13.000 Euro für den Solarspeicher rechnen.

Eine Photovoltaikanlage kostet insgesamt durchschnittlich 5.400 bis 13.000 Euro ohne Batteriespeicher (3 bzw. 10 kWp) und 10.500 Euro bis 25.000 Euro mit Speicher (3 bzw. 10 bei kWp).

 

Leistungen für Solar-Förderung federn Anschaffungskosten ab

Die staatliche Förderung der Photovoltaik ist also ein nützliches Instrument, um eventuelle finanzielle Hürden beim Kauf einer PV-Anlage fürs Privathaus zu überwinden.

Photovoltaik Förderung. Garten-PV mit Einfamilienhaus
Förderung auch für Photovoltaik im Garten. Bild: AdobeStock_Mediaparts

 

Photovoltaikförderung der KfW: Programm 270 fördert die Anschaffung von Solaranlagen

Die KfW-Bank bietet mit ihrem Programm 270 („Erneuerbare Energien Standard“) eine Maßnahme für die Förderung der Photovoltaik. Hier handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit für Kauf und Installation einer neuen Photovoltaikanlage. Auch die Anschaffung eines Stromspeichers ist Teil des Programms Erneuerbare Energien Standard. Privatpersonen und Unternehmen profitieren gleichermaßen von diesen Fördermöglichkeiten. 

Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren die förderfähigen Kosten, zu denen etwa auch die Installation der PV-Anlage gehört, zu 100 Prozent. Der Maximalbetrag der Kredithöhe liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Zinssätze hängen von der Darlehenshöhe, aber auch von der persönlichen Bonität ab. Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Außerdem gibt es eine tilgungsfreie Anlaufzeit, während der nur Zinsen zu zahlen sind. Danach sind gleichbleibend hohe, vierteljährliche Raten zu entrichten.

 

PV Anlage Förderung – Post-EEG-Anlage

Nach 20 Jahren Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird eine Photovoltaikanlage als „Post-EEG-Anlage“ betrachtet. Das heißt, dass sie nicht mehr die Einspeisevergütung erhält, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme festgelegt wurde. Dennoch darf eine ausgeförderte PV-Anlage weiterhin Strom produzieren und ins Netz einspeisen. Die Vergütung dafür erfolgt nun anhand des Jahresmarktwerts Solar. Dieser Wert entspricht dem tatsächlichen Jahresmittelwert des Marktpreises für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt (EEG 2023 § 23b „Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen“).

Im Jahr 2023 lag der Jahresmarktwert Solar (rückwirkend zahlbar) bei etwa 7,2 Cent pro Kilowattstunde, des Weiteren lag der Höchstwert seit 2023 auf 10 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.

 

KfW fördert Dachsanierung mit

Sollte im Zuge der Bauarbeiten auch eine Dachsanierung geboten sein, deckt das Förderprogramm der KfW auch diese Maßnahme auf Wunsch mit ab. Sollten Sie an Elektromobilität interessiert sein, sollten Sie die Kombination von Wallbox und Photovoltaik in Betracht ziehen, denn die KfW hat auch ein Förderprogramm für Wallboxen im Angebot. Dieses greift, wenn der Strom hierfür zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt – was die Photovoltaik mit dem regenerativ erzeugten Strom gewährleistet.

 

Förderung der Solarenergie: Kombination von KfW-Kredit und anderen Leistungen möglich

Eine Kombination der Förderung der Photovoltaik-Anlage durch die KfW mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich – denn bei der Förderung durch die KfW handelt es sich um einen rückzahlbaren Kredit.

Daher wird zum Beispiel die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bei Bezug der Fördermittel im laufenden Betrieb der Anlage ausgezahlt.

 

Wo stelle ich eine Anfrage zur Photovoltaik Förderung?

Den Förderantrag stellen Sie nicht bei der KfW direkt, sondern bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl. Bedenken Sie: der Antrag zur Photovoltaikförderung durch die KfW muss vor Vorhabenbeginn erfolgen!

 

Photovoltaikförderung der Bundesländer für 2024

Neben der KfW-Bank fördern auch einige Bundesländer Photovoltaikanlagen. In den meisten Fällen greift dabei die Photovoltaik-Förderung nur, wenn eine neue Anlage mit einem PV-Speicher kombiniert wird. Die meisten derzeit aktiven Programme auf Bundeslandebene funktionieren als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Fördermodalitäten in den Ländern unterschiedlich

Was finden Sie, wenn Sie sich auf die Suche nach Förderprogrammen in den Bundesländern machen? Es gibt beispielsweise Kredite oder Programme der Länder mit Zuschüssen.

  • Photovoltaik Förderung Bayern 2024: In dem südlichen Bundesland gab es das erfolgreiche “10.000-Häuser-Programm”. Dieses wurde allerdings nach Ausschöpfung der Mittel eingestellt.
  • Photovoltaikförderung BW 2024: In Baden-Württemberg gibt es das Programm “Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher”. Hier können Privatpersonen einen Antrag auf einen Zuschuss stellen, um die Kosten zu senken.
  • Förderung Photovoltaik Niedersachsen 2024: In dem Flächenland gibt es keinen gesonderten Zuschuss zu den Kosten von Photovoltaik. Vielmehr wird auf Unterstützung durch den Staat verwiesen. Die Begründung sind unter anderem höhere Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz.
  • PV-Anlage Förderung NRW: In Nordrhein-Westfalen gibt es 2024 keine Förderprogramme für PV-Anlagen. Das erfolgreiche Programm “proges.nrw” wurde beendet. 
  • PV Förderung RLP: In Rheinland-Pfalz werden zinsgünstige Kredite für Photovoltaik in Form von ISB-Darlehen angeboten. 

Neben dem Bund bieten die Länder immer wieder Fördermöglichkeiten für Photovoltaik an. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Optionen, Stand März 2024. Allerdings ist anzumerken, dass oftmals die Antragstellung schon nach jeweils kurzer Zeit nicht mehr möglich ist. Denn in vielen Fällen ist die Finanzierung durch Fördergelder schon sehr schnell ausgeschöpft, da sehr viele Interessenten die Vorteile nutzen möchten.

 

Überblick über Fördergelder der Länder

KfW-Bundesland, Förderprogramm Was wird gefördert? Zuschuss?
Baden-Württemberg:  keine Förderung mehr
Bayern:  keine Förderung mehr
Berlin: Fördermodul E – Steckersolargeräte”

„SolarPlus“

max. 500 Euro Zuschuss beim Kauf eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk)

Bei gleichzeitiger Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher 300 Euro Zuschuss je nutzbarer kWh Speicherkapazität

Ja
Brandenburg „1.000-Speicher-Programm“ Zuschuss ausgelaufen
Bremen Keine zusätzlichen Maßnahmen
Hamburg Keine zusätzlichen Förderprogramme
Hessen Kauf und Installation PV-Anlage bis 20 kW; inkl. Komponenten wie Batteriespeicher; 2,83 % Zinsen/Jahr; inkl. Zinszuschuss 1,00 % Darlehen mit Tilgungszuschuss
Mecklenburg-Vorpommern Förderung von steckerfertiger Solaranlage; Festbetrag von 500 EUR pro steckerfertiger PV-Anlage pro Wohneinheit
Niedersachsen Keine zusätzliche Photovoltaik-Förderung
Nordrhein-Westfalen: „progres.nrw“  

Programm eingestellt, da Förderziel erreicht.

 

Zuschuss ausgelaufen
Rheinland-Pfalz „10.000-Speicher-Programm“  

 

 

Zuschuss ausgelaufen

Sachsen Zuschuss ausgelaufen
Sachsen-Anhalt „Richtlinie Speicherförderprogramm“ Zuschuss ausgelaufen

 

Schleswig-Holstein „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ Zuschuss ausgelaufen
Thüringen „Solar Invest“ Zuschuss ausgelaufen´

 

Genauere Informationen erhalten Sie auch in der Fördermittelauskunft hier bei Effizienzhaus-Online.

 

Förderung Photovoltaik 2024: Einspeisevergütung

Geldmünzen auf Photovoltaik. Geld verdienen mit der Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung steigt leicht. Bild: AdobeStock_alphaspirit

Die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist die bekannteste Photovoltaikförderung und war lange Zeit einer der Hauptgründe für den Erwerb einer Solaranlage. Über die Einspeisevergütung erhält der Anlagenbetreiber einen festen Betrag pro Kilowattstunde Solarstrom, die von der Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dieser Betrag ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und ist für 20 Jahre garantiert.

 

Überschusseinspeisung: Einspeisevergütung 01.02.2024 bis 31.07.2024

Nennleistung PV-Anlage (kWp) Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 10 8,11
bis 40  7,03
40 bis 100  5,74

 

Volleinspeisung: Einspeisevergütung 01.02.2024 bis 31.07.2024

 

Nennleistung PV-Anlage (kWp) Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 10 12,87
bis 40 10,79
bis 100  10,79

 

Einspeisevergütung sank stetig

Bis vor etwa zehn Jahren war die Einspeisevergütung für Solarstrom so hoch, dass die Photovoltaikanlagen hauptsächlich darauf ausgelegt waren, möglichst viel Strom zu erzeugen und ins Stromnetz einzuspeisen. Die Einspeisevergütung sank daraufhin allerdings für Neuanlagen stetig – sodass der Eigenverbrauch des Solarstroms in den Fokus der Anlagenbetreiber rückte. Aus diesem Grund umfassen die oben erwähnten Förderprogramme der Bundesländer sehr oft die Installation eines Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Solaranlage. 

 

Mit den Strompreisen steigt der Wunsch nach Speichersystemen

Seit Ende 2021 sind die Strompreise in Deutschland stetig und deutlich gestiegen. Auch das hat Auswirkungen auf die zunehmende Nachfrage nach Speichern. Seit die Vergütungssätze für Solarstrom ab dem 30. Juli 2022 erhöht und für einen längeren Zeitraum festgesetzt wurden, argumentieren die Länder damit, dass eine gesonderte Förderung für Photovoltaik neben der Vergütung durch das Erneuerbare Energien Gesetz nicht notwendig sei.

Bei den anhaltend hohen Strompreisen ist aber trotz der Erhöhung der Einspeisevergütung vor allem die Ersparnis am teuren Netzstrom, den Betreiber durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen erwirken können, maßgeblich für die Rendite. Die EEG-Förderung ist folglich nicht mehr maßgeblich, um die Anschaffungskosten für Photovoltaik in die Hand zu nehmen. Viel mehr Bedeutung hat die Eigenversorgung durch Strom vom Dach erhalten.

Jedoch ist die Einspeisevergütung immer noch ein netter Zusatzverdienst für Strom, der im Haushalt gerade nicht benötigt wird oder nicht gespeichert werden kann. 

 

Förderung Solaranlage: Die Einspeisevergütung für 2024

Die Werte pro Kilowattstunde beziehen sich auf Überschusseinspeisung. Das heißt, Anlagenbetreiber speisen den Photovoltaik-Strom ein, den sie nicht selbst verbrauchen oder speichern können.

Tipp: Erfahren Sie auch mehr zum Thema „lohnt sich Photovoltaik?

Die Einspeisevergütung für 2024

Die Werte pro Kilowattstunde beziehen sich auf Überschusseinspeisung. Das heißt, Anlagenbetreiber speisen den Photovoltaik-Strom ein, den sie nicht selbst verbrauchen oder speichern können.

Ab dem 01. Februar 2024 sinken Vetrgütungen aufgrund der halbjährlichen Degression um je 1 Prozent.

Inbetriebnahme Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
01. Juni 2022 6,34 ct 6,15 ct 6,22 ct
01. Juli 2022 6,24 ct 6,06 ct 4,74 ct
seit 01. Februar 2024 8,20 ct 7,10 ct 5,80 ct

 

Wer auf den Eigenverbrauchsanteil verzichtet und sich stattdessen für die Volleinspeisung entscheidet, erhält zu den oben genannten Summen einen Zuschlag. So steigt die Vergütung pro kWp.

  • Bis 10 kWp Leistung: insgesamt 13,4 Cent pro Kilowattstunde 
  • Bis 40 kWp Leistung: insgesamt 11,3 Cent pro Kilowattstunde
  • Bis 100 kWp Leistung: insgesamt 11,3 Cent pro Kilowattstunde

 

Solar Förderung: Einspeisevergütung ab 30 kWp steuerfrei

Eine zusätzliche Entlastung ist bei diesem Fördermodell, dass bei Anlagen bis 30 kWp Leistung die Einspeisevergütung steuerfrei ist. Das bedeutet, es muss auf diese Einnahmen beim Finanzamt keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden. Weiterhin entfällt seit dem 01. Januar 2024 die Mehrwertsteuer auf neu erworbene und installierte Systeme. Auch dieses Gesetz ist zu den Förderungen und Anreizen zu zählen. Denn während Betreiber kleiner Anlagen vormals aufwändig gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten mussten, um die Vorsteuer geltend zu machen, ist das nun nicht mehr notwendig. Dieser Förderaspekt senkt nochmals die Hemmschwelle vor dem Kauf einer eigenen PV-Anlage. 

Es ist im Rahmen der Einspeisevergütung möglich, zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung zu wechseln.

Durch den Wegfall der monatlichen Degression bleibt diese Vergütung konstant – egal, wann die Anlage 2024 in Betrieb genommen wird. Mit dieser verlässlicheren EEG-Förderung lässt sich die Investition in Photovoltaik wesentlich besser vorab kalkulieren.  

 

Photovoltaik auch im Garten möglich

Die genannte Einspeisevergütung bezieht sich auf Anlagen auf Wohngebäuden, an Fassaden,  aber auch im Garten. Letzteres vor allem dann, wenn auf der Dachfläche keine Installation von Photovoltaik möglich ist. Dies ist eine der vielen Neuerungen im Rahmen des EEG 2024. Die Belegung von Freiflächen mit Photovoltaik wird nochmals gesondert behandelt.

 

Förderung Solarenergie – durch den Staat mit Wegfall der Mehrwertsteuer

Indem seit 2023 im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen weggefallen ist, kann diese Erleichterung auch als Fördermaßnahme begriffen werden. Zum einen ist ein größeres Einsparpotenzial gegeben – und zum anderen fallen einige komplizierte Vorgänge weg

In unserem Artikel zur Einspeisevergütung finden Sie alle weiteren Details zum Thema.

 

Förderung Photovoltaik 2024: Mieterstrom

Für Anlagenbetreiber oder Vermieter im Mehrfamilienhaus gibt es mit dem Mieterstrom eine weitere Photovoltaik-Förderung, wenn die Anlage bereits läuft. Mieterstrom bezeichnet die Möglichkeit, den Solarstrom aus einer Anlage direkt an die Mieter des Hauses zu verkaufen. Mit dem neuen EEG 2023 entfällt sogar die bisherige Deckelung von 100 Kilowatt bei Mieterstrom. So lässt sich diese gute Möglichkeit noch weiter ausschöpfen, sodass mehr Mieter ebenfalls indirekt von der Solarförderung vom Staat profitieren können. Eine weitere Neuerung: Bei Anlagen bis 30 kWp Leistung muss der Verteilnetzbetreiber nicht mehr anwesend sein.  

Verschiedene Regelungen sollen das Mieterstrommodell für beide Seiten – Vermieter wie Mieter – attraktiv machen: 

Mieter profitieren von der Vorgabe, dass Mieterstrom maximal 90 Prozent so teuer sein darf wie der Stromtarif des örtlichen Grundversorgers. Vermieter profitieren davon, dass sie zusätzlich zu den Erlösen aus dem Stromverkauf an die Mieter noch den Mieterstromzuschlag auf jede Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Der Mieterstromzuschlag ist niedriger als die Einspeisevergütung, da der Betreiber zusätzlich vom Stromverkauf profitiert.

Nicht genutzter Strom wird wie gehabt weiter gegen die Einspeisevergütung in das Stromnetz eingespeist.

Der Mieterstromzuschlag wurde im EEG 2023 neu festgelegt und erhöht:

Anlagenleistung Mieterstromzuschlag
Bis 10 kWp 2,64 Cent pro kWh
Bis 40 kWp 2,45 Cent pro kWh
Bis 100 kWp 1,65 Cent pro kWh

 

Staatliche Förderung Photovoltaik: Stromspeicher

Solarspeicher erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in Deutschland. Wurden etwa 2018 noch rund 22.000 Heimspeichersysteme installiert, so waren es 2022 bereits mehr als 197.000 Systeme, so die Stromspeicher-Inspektion 2023 der RWTH Aachen. Es ist erwiesen, dass mit einem Batteriespeicher ein deutlich höherer Eigenverbrauch erreicht werden kann. Somit steigt die Ersparnis am Stromkauf bei Energieversorgern – und mehr fossil erzeugter Strom wird durch regenerativen Strom ersetzt. Das ist einer der Gründe, warum auch die Installation von Speichersystemen in Deutschland gefördert wird.   

Solarspeicher werden in Deutschland von Bund und Ländern gefördert. Die Speicher-Förderung durch den Staat erfolgt zu Beispiel im Rahmen der KfW-Förderung für Erneuerbare Energien (270). Das ist derselbe zinsgünstige Kredit, mit dem sich auch Photovoltaik finanzieren lässt. 

Die Beantragung zur Speicherförderung bei den Ländern hingegen zielt oft darauf ab, einen Zuschuss über seine Hausbank zu erhalten. Wie bereits oben beschrieben wurde, ist hier die Herausforderung, dass die Fördertöpfe meistens in Windeseile leer sind und es oft lange dauert, bis die Programme neu aufgelegt werden – wenn überhaupt. 

Neben den Ländern bieten zunehmend auch Kommunen Zuschüsse zu Speichersystemen an. Es lohnt sich, sich hier einen Überblick zu verschaffen. 

 

Fördermittel für Balkonkraftwerke

Seit 2023 können nicht nur Besitzer von Häusern, sondern auch solche von Wohnungen oder auch Mieter von Förderpaketen profitieren. Denn nun werfen auch Mini-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerk genannt, gefördert. Folglich haben jetzt auch Bewohner kleiner Wohneinheiten die Chance, ihren Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Diese kleinen Stromerzeuger werden einfach mit der Steckdose verbunden. Daher nennen sie sich auch Stecker-Solaranlage. Diese sind seit 2023 ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Weiterhin gibt es monetäre Unterstützung durch Kommunen und Städte, aber auch durch Bundesländer. Meistens handelt es sich dabei um mehrere hundert Euro.   

Fazit: Förderung Photovoltaik

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Photovoltaikförderung und Stromspeichern eine entscheidende Rolle bei der Realisierung von solaren Energieprojekten spielt. Die beträchtlichen Investitionskosten für den Kauf und die Installation von Solaranlagen werden durch verschiedene Fördermöglichkeiten, wie zinsgünstige Kredite der KfW oder Zuschüsse der Bundesländer, abgemildert. Diese Solar Förderung deckt nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Anschaffung von Stromspeichern ab.

Die Förderlandschaft ist vielfältig und umfasst unterschiedliche Formen der Unterstützung, darunter Einmalzuschüsse, Finanzierungskredite, Vergütungen pro Kilowattstunde oder Tilgungszuschüsse zu Solarkrediten. Zudem gibt es spezielle Förderprogramme für den Ausbau von Mieterstrommodellen und die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Elektromobilität, wie beispielsweise die Förderung von Wallboxen.

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Förderung und gewährt Anlagenbetreibern über einen Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom.

Darüber hinaus sind auch steuerliche Erleichterungen, wie der Wegfall der Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen, sowie die Förderung von Mini-Solaranlagen für Balkone Teil der staatlichen Unterstützung. Insgesamt ist die Förderung von Photovoltaik und Stromspeichern ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele.

 

FAQ

Wird Photovoltaik gefördert?

Ja. Photovoltaik wird im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert. Denn für eingespeisten Strom erhalten Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung. Weiterhin gibt es immer wieder Zuschüsse durch die Länder – vor allem, wenn zugleich ein Speicher installiert wird.

Gibt es Zuschüsse für Photovoltaik?

Ja, allerdings nicht durch den Staat, sondern meistens durch Länder oder Kommunen.

Wie lange wird Photovoltaik noch gefördert?

Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten, beginnend am Tag der Installation, für 20 Jahre die EEG-Einspeisevergütung. Und zwar gleichbleibend in der Höhe des Installationstages. Insgesamt wird es voraussichtlich auch in Zukunft eine Form der Förderung geben. Denn der Staat hat sich hohe Klimaziele gesteckt, die nur durch den gut konzertierten Einsatz von Erneuerbaren Energien erreicht werden können.