Zur Information: Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereinfacht der Staat die Förderung in Deutschland. Es gilt seit dem 1. Januar 2021 und führt aktuelle BAFA- und KfW-Programme für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau zusammen. Wir sind fortlaufend dabei, unsere Inhalte zu aktualisieren. Um einen ersten Überblick über das neue Gesetz zu erhalten, können Sie sich hier informieren: Zum BEG informieren Nachdem die Bundesregierung viele Förderprogramme mit besseren Konditionen ausgestattet hatte, entwickelte sich 2020 zum Jahr der Heizung. So verzeichnete vor allem das BAFA, verantwortlich für die Förderung von Umweltheizungen, einen hohen Förderzuwachs. Allein von Januar bis August 2020 beantragten über 145.000 Hausbesitzer Fördermittel für eine neue Umweltheizung. Hier informieren wir Sie, wie Sie auch 2021 von der Heizungsförderung vom BAFA & KfW profitieren können. BAFA-Förderung der Heizung mit attraktiven Konditionen Die BAFA-Förderung der Heizung hat sich 2020 komplett geändert. Während es im vorherigen Jahr noch Festbetragszuschüsse für Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen gab, stehen Bauherren und Sanierern inzwischen prozentuale Zuschüsse zur Verfügung. Die Höhe hängt von der Art der neuen Heizung ab und liegt zwischen 20 und 35 Prozent. Für den Austausch einer alten Ölheizung gibt es 10 Prozent extra – insgesamt 40 bis 45 Prozent. Fördermittel erhalten Sanierer dabei für folgende Heizsysteme: 20 Prozent für eine „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizung (Neue Gasbrennwertheizung; Anlage für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet; Installation erneuerbarer Energien spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme; Biomasse-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen müssen dann mindestens 25 Prozent der Heizlast decken) 30 Prozent für Gas-Hybridheizung (Kombination aus Gasbrennwertheizung mit erneuerbaren Energien; Biomasse-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen müssen mindestens 25 Prozent der Heizlast decken) 30 Prozent für Solarthermieanlagen (Neue Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung; auch für Erweiterung bestehender Solarthermieanlagen erhältlich) 35 Prozent für Biomasseheizungen (Scheitholzvergaserkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche) 35 Prozent für Wärmepumpen (Luft-, Erd- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen die überwiegend der Gebäudebeheizung dienen) 35 Prozent für EE-Hybridanlagen (Kombination aus Solaranlage, Biomasseheizung und/oder Wärmepumpe; mindestens zwei Wärmeerzeuger sind erforderlich) 10 Prozent Austauschprämie extra für den Austausch einer Ölheizung (Extrazuschuss ist nicht für „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizungen erhältlich) Förderprogramme werden stark angenommen Wie einleitend beschrieben, nahmen viele Hausbesitzer die besseren Förderkonditionen dankend an. Das führte dazu, dass die Nachfrage nach Fördermitteln bereits im ersten Halbjahr 2020 stark gestiegen ist. Und zwar auf über 210.000 Förderanträge – rund 110.000 davon für eine klimafreundliche Heizung, wie die folgende Infografik zeigt: KfW-Förderung für die Heizung gibt es nur noch eingeschränkt Wer einen Heizungstausch plant, bekommt 2020 meist keine KfW-Förderung mehr. Denn die Zuschüsse und Darlehen für die Heizungserneuerung und das Heizungspaket (KfW-Programm 430 und 152) wurden gestrichen. Fördermittel gibt es heute nur noch für erneuerbare und Hybridheizungen über die geänderte BAFA-Förderung. Aber nicht alle KfW-Mittel für die Heizung wurden gestrichen: So gibt es weiterhin attraktive Förderung für die Heizungsoptimierung. Während Sanierer über das Programm 430 Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent bekommen, stehen ihnen über das Programm 152 zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es im KfW-Programm 167 auch 2020 günstige Ergänzungskredite. Diese sind mit den BAFA-Zuschüssen zum Heizungstausch kombinierbar, um offene Finanzierungslücken zu schließen. Unsere Fördermittelauskunft hilft bei der Suche nach passenden Fördermitteln für Ihre neue Heizung. In einer umfassenden Datenbank können Sie gezielt nach Förderungen für verschiedene Heiztechnologien suchen und sich alle Fördermittel von Staat, Land oder Kommunen anzeigen lassen. Jetzt passende Fördermittel berechnen BAFA Förderung der Heizung auch bei Neubauvorhaben Im Neubau gelten die gleichen Konditionen für Heizungen, die allein auf erneuerbare Energien setzen. Für die BAFA Förderung müssen Bauherren hier jedoch höhere technische Anforderungen erfüllen. Geht es um einen Heizungstausch, muss die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein. Außerdem darf die Austauschpflicht nach § 10 der EnEV (später § 72 GEG) nicht greifen. Aktuell: DIe Konditionen der verschiedenen Förderprogramme Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Maßnahmen und Konditionen der Programme zur Förderung von Heizungs- und Lüftungsanlagen (Stand 15.10.2020). Maßnahme BAFA-Förderung (Zuschuss) KfW-430 Zuschuss KfW-152 Tilgungs- zuschuss KfW-167 Zinssatz % Steuerbonus (über 3 Jahre absetzbar) Gasheizung — — — — — Ölheizung — — — — — „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung 20 % – – 0,78 % 20 % Gas-Hybridheizung 30 % — — 0,78 % 20 % Solarthermie 30 % — — 0,78 % 20 % Biomasse (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel, Pelletofen mit Wassertasche) 35 % — — 0,78 % 20 % Wärmepumpe 35 % — — 0,78 % 20 % Erneuerbare Hybridheizung 35 % — — 0,78 % 20 % Brennstoffzellen (Programm KfW-433) — 40 % — — — Blockheizkraftwerk 1.900 bis 3.500 € über KWK-Förderung vom BAFA — — — 20 % Austausch Ölheizung durch Gas-Hybridheizung 40 % — — 0,78 % 20 % Austausch Ölheizung durch erneuerbare Heizung 45 % — — 0,78 % 20 % Anschluss an Nah- oder Fernwärme — 20 % 20 % — 20 % Lüftungsanlage (Einbau oder Erneuerung) — 20 % 20 % — 20 % KfW- und BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung Arbeitet die alte Heizung noch zuverlässig, ist nicht immer ein Austausch nötig. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sorgt häufig für hohe Einsparungen. Fördermittel bekommen Hausbesitzer dabei über die KfW, das BAFA oder den neuen Steuerbonus für die Sanierung. Die folgende Tabelle zeigt Konditionen und förderbare Maßnahmen im Überblick. Förderprogramme zur Heizungsoptimierung Konditionen Förderbare Maßnahmen BAFA „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Heizungsoptimierung“ 30 Prozent Zuschuss Pumpentausch (Heizung und/oder Warmwasser) Oder hydraulischer Abgleich in Kombination mit folgenden Maßnahmen: Einbau oder Austausch von Pufferspeichern Austausch der Thermostatventile Einbau von Einzelraum-temperaturreglern Einbau von Armaturen zur Volumenstromregelung KfW-Programm 430 20 Prozent Zuschuss Bestandsaufnahme und hydraulischer Abgleich in Kombination mit folgenden Maßnahmen: Pumpentausch Einbau oder Austausch von Pufferspeichern Austausch der Thermostatventile Einbau von Einzelraum-temperaturreglern Einbau von Armaturen zur Volumenstromregelung Umbau von Ein- zu Zweirohrheizungen Austausch von Heizkörpern Einbau von Flächenheizsystemen Dämmung von Rohrleitungen Umrüsten von Niedertemperatur- auf Brennwerttechnik KfW-Programm 152 Darlehen mit 20 % Tilgungszuschuss Steuerbonus für die Sanierung 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzbar Wichtig: Förderung zur Heizungsoptimierung vor Start beantragen Auch bei einer Heizungsoptimierung ist die Förderung vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen. Bei KfW-Zuschüssen funktioniert das ganz einfach über das Zuschussportal der Förderbank. KfW-Darlehen sind hingegen über die Hausbank zu beantragen. In beiden Fällen ist vorher die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich. Diese benötigen Sanierer für die BAFA-Förderung, die vor Maßnahmenbeginn über die BAFA-Webseite zu beantragen ist, nicht. Auch für den Steuerbonus ist kein Energieberater nötig. Diesen können Hausbesitzer nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten (auch Dämmung oder Fenstertausch werden steuerlich gefördert) über die Einkommenssteuererklärung in Anspruch nehmen. Jetzt kostenloses Heizungsangebot anfordern Ihr Heizungs-Angebot in 5 Schritten: schnell kostenlos geprüft gefördert sicher Förderung der Ölheizung seit 2020 nicht mehr verfügbar Mit dem Klimapaket hat sich die Bundesregierung Ende 2019 für ein baldiges Verbot der Ölheizung entschieden. Es soll ab 2026 gelten und den Einbau der Technik nur in Ausnahmefällen erlauben. Um bereits heute Anreize zum Umrüsten zu schaffen, wurde die Förderung der Ölheizung seit 01.01.2020 komplett gestrichen. Fördergelder gibt es dabei weder für Ölbrennwertheizungen noch Öl-Hybridanlagen, die auch mit regenerativen Energien heizen. Wer ein Haus zum KfW-Effizienzhaus sanieren möchte, kann die hohe KfW-Förderung dazu auch 2020 mit einer Ölheizung in Anspruch nehmen. Die Kosten der Heizanlage sind dabei allerdings nicht anrechenbar. Im Neubau ist der KfW-Effizienzhausstandard mit einer Ölheizung hingegen nicht mehr zu erreichen. Eine Ausnahme stellt die L-Bank Förderung „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ dar. Über das Förderprogramm erhalten Hausbesitzer in Baden-Württemberg günstige Darlehen auch für Ölheizungen, sofern diese Teil einer Hybridheizung sind. Für den Austausch alter Ölheizungen, etwa durch Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen gibt es außerdem eine neue Austauschprämie. Die Zuschüsse sind Bestandteil der geänderten BAFA-Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ und liegen abhängig vom neuen Heizsystem bei 40 bis 45 Prozent der anfallenden Kosten. Lassen sich die Förderungen von KfW und BAFA kombinieren? Wichtig zu wissen: Die aufgeführten Fördermittel sind untereinander nicht kombinierbar. Einzige Ausnahme: Die BAFA-Förderung und das KfW-Programm Ergänzungskredit 167. Diese Angebote können Sanierer gemeinsam nutzen. Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel? Unser Förderservice ist für Sie da. Gegen eine geringe Gebühr kümmern wir uns darum, dass Sie alle Fördergelder für Ihre neue Heizung bekommen. Quelle: Bosch Thermotechnik GmbH Bildquellen: Sparschwein | © Fotolia /Alexander Raths KfW-Kredits 151 oder 152 | © KfW-Bildarchiv / photothek.net KfW Förderprogramm 430 | © KfW-Bildarchiv / photothek.net