Seit Anfang 2021 fördert der Staat mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Heizungstausch. Das Angebot macht Fördermittel einfacher zugänglich und Investitionen in die Energieeffizienz werden weiter gestärkt. Was das genau für die Förderung der Heizung bedeutet und an welchen Stellen sich die Konditionen geändert und auch verbessert haben, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

 

BEG-Förderung der Heizung mit attraktiven Konditionen

Während sich die BAFA-Förderung der Heizung 2020 komplett geändert hatte, gingen die Angebote zum 01.01.2021 in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über. Die Regierung vereinfacht damit die deutsche Förderlandschaft. Denn in Zukunft sollen Zuschüsse und Darlehen für Sanierungsmaßnahmen im Bestand sowie ganzheitliche Sanierungs- und Neubauvorhaben zum Effizienzhaus über die BEG-Förderung erhältlich sein. Neben der Förderung der Heizung gibt es über das Programm dann auch Darlehen sowie Zuschüsse für neue Fenster, Türen und Dämmarbeiten an bestehenden Gebäuden.

Für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden erhalten Sanierer dabei folgende Zuschüsse (ab Juli 2021 auch Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe):

  • 20 Prozent für eine „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizung (Neue Gasbrennwertheizung; Anlage für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet; Installation erneuerbarer Energien spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme; Biomasse-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen müssen dann mindestens 25 Prozent der Heizlast decken)
  • 30 Prozent für Gas-Hybridheizung (Kombination aus Gasbrennwertheizung mit erneuerbaren Energien; Biomasse-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen müssen mindestens 25 Prozent der Heizlast decken)
  • 30 Prozent für Solarthermieanlagen (Neue Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung; auch für Erweiterung bestehender Solarthermieanlagen erhältlich)
  • 35 – 40 Prozent für Biomasseheizungen (Scheitholzvergaserkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche)
  • 35 Prozent für Wärmepumpen (Luft-, Erd- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Gebäudebeheizung dienen)
  • 35 Prozent für EE-Hybridanlagen (Kombination aus Solaranlage, Biomasseheizung und/oder Wärmepumpe; mindestens zwei Wärmeerzeuger sind erforderlich)
  • 10 Prozent Austauschprämie extra für den Austausch einer Ölheizung (Extrazuschuss ist nicht für „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizungen erhältlich)
  • 5 Prozent iSFP-Bonus (für die Umsetzung von Maßnahmen, die in einem höchstens 15 Jahre alten BAFA-Sanierungsfahrplan enthalten sind)

Bundesförderung Wärmeerzeuger
 

Aktuell: Die Konditionen der verschiedenen Förderprogramme

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Maßnahmen und Konditionen der Programme zur Förderung von Heizungs- und Lüftungsanlagen (Quelle: BAFA; Stand 17.04.2021):

Maßnahme

BEG-Förderung 

KfW-152 Tilgungs-
zuschuss

KfW-167
Zinssatz
%

Steuerbonus
(insgesamt über
3 Jahre absetzbar)

Gasheizung

Ölheizung

„Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung

20 %

0,78 %

20 %

Gas-Hybridheizung

30 %

0,78 % 

20 %

Solarthermie 30 %  0,78 %  20 %
Biomasse (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel, Pelletofen mit Wassertasche) 35 – 40 % 0,78 %  20 %
Wärmepumpe  35 %  0,78 %  20 %
Erneuerbare Hybridheizung 35 % 0,78 %  20 % 
Brennstoffzellen (Programm KfW-433) 40 %  20 % 
Anschluss an Nah- oder Fernwärme 20 % 20 % 20 % 
Lüftungsanlage (Einbau oder Erneuerung) 20 % 20 % 20 % 
Bonus für Austausch Ölheizung durch „Umweltheizung“ 10 % 
Bonus für Durchführung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
+ 5 %

BEG-Förderung für die Heizungsoptimierung

Arbeitet die alte Heizung noch zuverlässig, ist nicht immer ein Austausch nötig. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sorgt häufig für hohe Einsparungen. Fördermittel bekommen Hausbesitzer dabei über die Bundesförderung oder den neuen Steuerbonus für die Sanierung. Die folgende Tabelle zeigt Konditionen und förderbare Maßnahmen im Überblick:

 

Förderprogramme zur
Heizungsoptimierung
Konditionen Förderbare Maßnahmen
BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung“ 20 Prozent Zuschuss Heizungscheck oder hydraulischer Abgleich in Kombination mit folgenden Maßnahmen Umfeldmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gesamtsystems, wie:

  • Pumpentausch (Heizung und/oder Warmwasser)
  • Einbau oder Austausch von Pufferspeichern
  • Austausch der Thermostatventile
  • Einbau von Einzelraum-Temperaturreglern
  • Einbau von Armaturen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Einrohr- zu Zweirohrheizungen
  • Austausch von Heizkörpern
  • Einbau von Flächenheizsystemen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Umrüsten von Niedertemperatur- auf Brennwerttechnik
Steuerbonus für die Sanierung 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzbar

Wichtig: Förderung zur Heizungsoptimierung vor Start beantragen

Genau wie bei einem Heizungstausch ist auch bei einer Heizungsoptimierung die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. KfW-Darlehen sind mit der Bestätigung eines Energieberaters über die Hausbank zu beantragen. Mittel aus der neuen Bundesförderung für die Heizung können Sie hingegen auch ohne Energieberater über die Webseite des BAFA beantragen. Auch für den Steuerbonus ist kein Energieberater nötig. Diesen können Hausbesitzer nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten (auch Dämmung oder Fenstertausch werden steuerlich gefördert) über die Einkommenssteuererklärung in Anspruch nehmen.

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KfW-Förderung für die Heizung gibt es nur noch eingeschränkt

Wer einen Heizungstausch plant, bekommt 2021 meist keine KfW-Förderung mehr. Denn die Zuschüsse und Darlehen für die Heizungserneuerung und das Heizungspaket (KfW-Programm 430 und 152) wurden bereits zum 01.01.2020 gestrichen. Das Gleiche gilt für KfW-Darlehen und -Zuschüsse für die Heizungsoptimierung, die seit 01.01.2021 nicht mehr verfügbar sind.

Aber nicht alle KfW-Mittel für die Heizung wurden gestrichen: So gibt es im KfW-Programm 167 noch bis zu Juli 2021 günstige Ergänzungskredite. Diese sind mit den BEG-Zuschüssen zum Heizungstausch kombinierbar, um offene Finanzierungslücken zu schließen. Ab Juli 2021 geht dann auch dieses Programm in die BEG-Förderung über. Sanierer können sich dann zwischen einmaligen Zuschüssen sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen entscheiden, wenn sie eine Förderung für ihre Heizung beantragen wollen.

 

Keine alleinige Förderung der Heizung bei Neubauvorhaben

Neu ist, dass Bauherren die Förderung der Heizung nicht mehr beantragen können. Denn die BEG-Förderung im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es seit Januar 2021 nur noch im Gebäudebestand. Ob die bestehende Heizung der Austauschpflicht gemäß § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterliegt, spielt dafür keine Rolle mehr. Wer eine Förderung für die Heizung im Neubau beantragen möchte, muss stattdessen ein Effizienzhaus 55 oder besser errichten. Denn nur dann gibt es finanzielle Unterstützung für das Gesamtvorhaben. Aktuell stehen hier zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 153 zur Verfügung. Ab Juli 2021 geht auch dieses Programm in die BEG-Förderung über. Mit dem Bereich Wohngebäude (BEG WG) können Bauherren und Sanierer dann zwischen einmaligen Zuschüssen und Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen wählen.

 

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Förderung der Ölheizung seit 2020 nicht mehr verfügbar

Mit dem Klimapaket hat sich die Bundesregierung Ende 2019 für ein baldiges Verbot der Ölheizung entschieden. Es soll ab 2026 gelten und den Einbau der Technik nur in Ausnahmefällen erlauben. Um bereits heute Anreize zum Umrüsten zu schaffen, wurde die Förderung der Ölheizung seit 01.01.2020 komplett gestrichen. Fördergelder gibt es dabei weder für Ölbrennwertheizungen noch Öl-Hybridanlagen, die auch mit regenerativen Energien heizen.

Wer ein Haus zum KfW-Effizienzhaus sanieren möchte, kann die hohe KfW-Förderung dazu auch 2021 mit einer Ölheizung in Anspruch nehmen. Die Kosten der Heizanlage sind dabei allerdings nicht anrechenbar. Im Neubau ist der KfW-Effizienzhausstandard mit einer Ölheizung hingegen nicht mehr zu erreichen.

Eine Ausnahme stellt die L-Bank Förderung „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“dar. Über das Förderprogramm erhalten Hausbesitzer in Baden-Württemberg günstige Darlehen auch für Ölheizungen, sofern diese Teil einer Hybridheizung sind.

Für den Austausch alter Ölheizungen, etwa durch Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen gibt es außerdem eine neue Austauschprämie. Die Zuschüsse sind Bestandteil der geänderten BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und liegen abhängig vom neuen Heizsystem bei 40 bis 50 Prozent der anfallenden Kosten.

 

Lassen sich die Förderungen von KfW und BAFA kombinieren?

Wichtig zu wissen: Die aufgeführten Fördermittel sind untereinander nicht kombinierbar. Einzige Ausnahme: Die BEG-Förderung und das KfW-Programm Ergänzungskredit 167. Diese Angebote können Sanierer noch bis einschließlich Juni 2021 gemeinsam nutzen. Ab Juli gibt es dann die Möglichkeit, Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Heizung direkt über die BEG-Förderung zu beantragen.

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Bildquellen:

Sparschwein | © Fotolia /Alexander Raths
KfW-Kredits 151 oder 152 | © KfW-Bildarchiv / photothek.net
KfW Förderprogramm 430 | © KfW-Bildarchiv / photothek.net