Intelligente Haustechnik steigert nicht nur Ihren Wohnkomfort – sie sorgt auch für mehr Sicherheit und sinkende Energieverbräuche. Gründe, aus denen der Staat eine attraktive Smart-Home-Förderung vergibt. Erhältlich sind Zuschüsse, günstige Darlehen und attraktive steuerliche Vergünstigungen. Wir geben Ihnen einen Überblick und erklären, wie auch Sie von der 2021 neu aufgelegten Smart-Home-Förderung profitieren.

Smart Home Förderung: Was wird gefördert?

Intelligente Beleuchtungskonzepte, Überfallmeldeanlagen und automatische Systeme zur Heizungssteuerung sind nur drei Beispiele für smarte Haustechnik. Die Lösungen senken die Energiekosten, erhöhen den Einbruchschutz und unterstützen Alte sowie Kranke im Alltag. Mit verschiedenen Programmen zur Smart-Home- Förderung unterstützt der Staat Investitionen in verschiedenste Systeme, wie:

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
  • Elektronische Heizkörperthermostate und elektronische Raumthermostate
  • Energiemonitoring- und Energiemanagement-Systeme sowie elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler
  • Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte, Präsenzsensoren, Beleuchtungs-aktoren sowie deren Integration in die Systemtechnik
  • Wohnungsdisplays und Nutzerinterfaces zur Anzeige aktueller Daten der Heiz- und Elektroenergie sowie zur Steuerung der Smart-Home-
  • Technik
  • Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Jalousien, Rollläden, Fenster,  Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
  • Videotechnik für die Türkommunikation sowie intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten
  • Anwesenheits-, Präsenz-, Sturz- und Bewegungsmelder
  • Baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme
  • Gefahrenwarnanlagen und Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Unter Umständen können auch Smart Home Komponenten, die die Energieeffizienz (neue Thermostate, eine intelligente Heizungssteuerung…) Ihres Zuhauses steigern gefördert werden.

Verschiedene Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung

Abhängig von den geplanten Maßnahmen verteilt der Staat die Smart-Home- Förderung über verschiedene Programme. So gibt es Zuschüsse und Darlehen für Heizungs- und Klimatechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für den gleichen Förderschwerpunkt erhalten Sanierer alternativ auch attraktive steuerliche Vergünstigungen über den Steuerbonus für die Sanierung. Geht es hingegen um den altersgerechten Umbau oder mehr Einbruchschutz, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Programmen 159, 455-B sowie 455-E hohe Zuschüsse und günstige Darlehen zur Verfügung.

Interessant zu wissen Wichtig zu wissen: Mit der Neugestaltung der Förderlandschaft löst die Bundesförderung für effiziente Gebäude viele bisher gültige KfW-Programme ab. So gibt es die Programme 151, 152, 153, 430 und 431 ab Juli 2021 nicht mehr. Sie werden dann von den Programmteilen Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Wohngebäude (BEG WG) der Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt, die jeweils eine Zuschuss- und eine Darlehensvariante bieten. Die Zuschussvariante aus dem Bereich Einzelmaßnahmen ist bereits seit Januar 2021 beim BAFA verfügbar.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über aktuelle Programme zur Smart-Home-Förderung und deren Förderschwerpunkte

Die wichtigsten Programme für die Smart Home Förderungen im Überblick

Smart Home Förderung Fördermaßnahme
BEG EM Zuschuss
Schwerpunkt: Energieeffizienz – Einzelmaßnahmen
bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss
(Zuschusshöhe max. 25 Prozent)
BEG EM Darlehen (ab 01.07.2021)
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit als Darlehen und bis zu 15.000 Euro Tilgungszuschuss
(Zuschusshöhe max. 25 Prozent)
BEG WG Zuschuss (ab 01.07.2021) 
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss
(Zuschusshöhe max. 50 Prozent)
BEG WG Darlehen (ab 01.07.2021)
Schwerpunkt: Energieeffizienz
Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit als Darlehen und bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss
(Zuschusshöhe max. 50 Prozent)
KfW-Programm 153 (bis 30.06.2021)
Energieeffizient bauen
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit als Darlehen und bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss
(Zuschusshöhe max. 25 Prozent)
KfW-Programm 151 (bis 30.06.2021)
Energieeffizient sanieren
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit als Darlehen und bis zu 48.000 Euro als Tilgungszuschuss
(Zuschusshöhe max. 40 Prozent)
KfW-Programm 152 (bis 30.06.2021)
Energieeffizient sanieren, Einzelmaßnahmen
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit als Darlehen und bis zu 10.000 Euro als Tilgungszuschuss
(Zuschusshöhe max. 20 Prozent)
KfW-Programm 430 (bis 30.06.2021)
Energieeffizient sanieren, Komplettsanierung – Investitionszuschuss
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss
(Zuschusshöhe max. 40 Prozent)
KfW-Programm 159
Altersgerecht Umbauen, Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
Schwerpunkt: Einbruchschutz und altersgerechter Umbau
bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit als Darlehen
KfW-Programm 455-E
Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss, Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
bis zu 1.600 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss
(Zuschusshöhe max. 20 Prozent)
KfW-Programm 455-B
Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss, Einzelmaßnahmen zur Barrierefreiheit 
bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss
(Zuschusshöhe max. 10 Prozent)
KfW-Programm 455-B
Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss, Umbau zum altersgerechten Haus 
bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss
(Zuschusshöhe max. 12,5 Prozent)
Steuerbonus für die Sanierung 
Schwerpunkt: Energieeffizienz
bis zu 40.000 Euro als steuerliche Vergünstigung, anrechenbar über drei Jahre
(Zuschusshöhe max. 20 Prozent)

Stand: April 2021

Wie ist die Smart Home-Förderung zu beantragen und was gilt es zu beachten?

Für die Beantragung von Kredit oder Zuschuss gelten unterschiedliche Regelungen. Prinzipiell ist zu beachten: Die Förderung muss vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragt werden. Für BEG-Programm sowie Angebote aus den KfW-Programmen 151, 152, 153 sowie 430 ist dazu die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich. Liegt diese vor, können Sie die Förderung für Ihr Smart Home bei folgenden Anlaufstellen beantragen:

• BEG EM Zuschuss: BAFA-Webseite
• BEG EM Darlehen: Hausbank
• BEG WG Zuschuss: KfW-Zuschussportal
• BEG WG Darlehen: Hausbank
• KfW-Programme 151, 152 und 153: Hausbank
• KfW-Programm 430: KfW-Zuschussportal

 

Eine Ausnahme stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar – diesen gibt es auch nachträglich. Er ist über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen und ohne Energieberater nutzbar.

Wichtig zu wissen ist, dass die Doppelförderung der gleichen Maßnahme ausgeschlossen ist. Geht es um die Kombination der Smart-Home-Förderung mit Mitteln für andere Maßnahmen, ist das unter Umständen möglich.

Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene gibt unsere kostenfreie Fördermittelauskunft.

Wer kann die Förderung beantragen?

Altersunabhängig können sowohl Eigentümer, die in selbst genutzte oder vermietete Wohnungen investieren, als auch Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen die Smart Home-Förderung beantragen. Die Förderung wird auch Mietern gewährt, deren Vermieter den Umbauten zustimmen. Kredite aus den Programmen 151, 152, 153 und 159 stehen unterdessen jedem zu, der eine Wohnimmobile entsprechend umbauen oder kaufen möchte.

 

Welche technischen Mindestanforderungen gelten für eine Förderung?

Was in puncto Smart Home genau gefördert wird und welche Mindestanforderungen hierbei gelten, ist in den Anlagen zu technischen Mindestanforderungen der einzelnen Programme detailliert geregelt. Mit der Förderung vom Staat lässt sich der Traum vom intelligenten Wohnen im eigenen Smart Home leichter realisieren.

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Quelle: Bosch Thermotechnik
Foto: Fotolia