Neu: BAFA-Förderung für die Heizung auch bei Austauschpflicht

Jetzt Austauschen, Heizungsanlage, Wegweiser

Alte Heizkessel austauschen und bis zu 55 Prozent Förderung erhalten

Seit 2021 fördert der Gesetzgeber den Heizungstausch auch dann, wenn alte Kessel bereits von der Austauschpflicht betroffen sind. Diese gilt für viele Öl- und Gasheizungen, die bereits länger als 30 Jahre laufen. Hintergrund ist die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Januar 2021. Wie sich Besitzer einer alten Heizung Zuschüsse in Höhe von 20 bis zu 55 Prozent sichern, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

 

Von der Austauschpflicht betroffen? Jetzt Fördermittel beantragen!

Alte Heizkessel verbrauchen deutlich mehr als nötig. Sie stoßen zu viel CO2 aus und belasten das Klima. Um Letzteres zu schützen, fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Austausch vieler Öl- und Gasheizkessel, die bereits 30 Jahre in Betrieb sind. Vor allem Hausbesitzer, die in den letzten 20 Jahren eine Immobile gekauft haben, sind von der Sanierungspflicht betroffen und müssen eine neue Heizung einbauen.

Während der Staat diesen Fall lange von der Förderung ausschloss, bekommen Betroffene seit 2021 hohe Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Einzige Voraussetzung: Sie kombinieren die neue Heizung mit regenerativen Energien. Zur Wahl stehen Solaranlagen, Wärmepumpen, wasserführende Pelletkamine oder Biomasseheizkessel.

 

Nicht zu lange warten: Heizungstausch nach 15 bis 20 Jahren

Ein Heizungstausch lohnt sich nicht erst nach 30 Jahren. Auch 15 bis 20 Jahre alte Kessel hängen dem Stand der Technik hinterher. Wer rechtzeitig saniert, senkt die Heizkosten und spart insgesamt viel Geld. Positiver Nebeneffekt: Stößt die neue Anlage weniger CO2 aus, kommt das der Umwelt zugute und die CO2-Steuer wirkt sich kaum noch aus.

 

Heizungsförderung hängt von der Art der Technik ab

Die Höhe der Heizungsförderung hängt von der Art der alten und der neuen Technik ab. Dabei gilt: Je stärker die neue Anlage auf erneuerbare Energien setzt, umso höher fällt die Förderung der Heizung trotz Austauschpflicht aus. Die folgende Tabelle zeigt die Konditionen im Überblick.

Heizungsart Förderhöhe
Renewable-Ready-Gasbrennwertheizung

(Gasbrennwertheizung ist für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet; Erneuerbare-Energien-Anlagen sind spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme nachzurüsten)

20 Prozent
Gasbrennwert-Hybridheizung

(Gasbrennwertheizung wird bereits zur Inbetriebnahme mit Solaranlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage kombiniert; Umweltheizung deckt mindestens 25 Prozent der Heizlast)

30 Prozent
Wärmepumpe

(für den Einbau einer Luft-, Wasser- oder Erd-Wärmepumpe gibt es eine Förderung auch bei bestehender Austauschpflicht der Ü-30-Heizung)

35 Prozent
Biomasseheizung

(hierzu zählen Holzvergaserkessel, Pelletheizungen, Hackschnitzelanlagen, Kombikessel und wasserführende Pellet-Kaminöfen mit mehr als 5 kW Leistung)

35 Prozent
EE-Hybridheizung

(Kombination aus Wärmepumpe, Solarthermie und/oder Biomasseheizung)

35 Prozent
Bonus für den Austausch einer Ölheizung

(Extraförderung trotz Austauschpflicht der Ölheizung; gilt nicht für Renewable-Ready-Gasbrennwertheizungen)

10 Prozent
Bonus für emissionsarme Biomasseheizung

(Extraförderung für Holzheizungen mit einem Feinstaubausstoß von maximal 2,5 mg/m3)

5 Prozent
Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

(Extraförderung für Maßnahmen aus einem individuell erstellten BAFA-Sanierungsfahrplan)

5 Prozent

 

Die Maximalförderung in Höhe von 55 Prozent gibt es dabei für emissionsarme Biomassekessel (40 Prozent) mit Ölheizungs-Austausch-Bonus (10 Prozent) und iSFP-Bonus (5 Prozent). Gut beraten sind daher alle, die anstehende Sanierungen mit einem Energieberater angehen.

 

 

Jetzt Förderung nutzen und umweltfreundliche Heizung einbauen

Wer von den attraktiven Fördermitteln profitieren möchte, muss zunächst ein Angebot einholen. Mit diesem lassen sich Zuschüsse über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder die eigene Hausbank (Darlehen) beantragen.

Wichtig ist es, die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Wer das erledigt hat, kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen. Sicherheit bringt jedoch erst der Bewilligungsbescheid vom Fördergeber.

Erfolgt die Beantragung zu spät, steht Sanierern mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine lukrative Alternative bereit.

 

Foto: PantherMedia / zestmarina