Wer einen Altbau zum Effizienzhaus saniert, macht seine Immobilie fit für die Zukunft. Doch der Eintritt in ein energiesparendes Zeitalter ist leider nicht umsonst. Damit sich die Investition in die Sanierung auf dem schnellsten Wege rechnet, haben wir anhand eines Beispielgebäudes eine Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt, welche die besten Maßnahmenkombinationen aufzeigt.

 

Effizienzhaus: Erklärung und BEG-Förderung vom Staat

Ein Effizienzhaus hat einen besonders niedrigen Energiebedarf. Es verursacht geringe Heizkosten, schont die Umwelt und ermöglicht einen hohen Heizkomfort. Wer sich dafür entscheidet, ein altes Haus in ein solches Energiesparwunder zu verwandeln, kommt zwar um eine Komplettsanierung nicht herum, kann auf finanzielle Unterstützung vom Staat bauen. Denn dieser fördert die Sanierung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) mit günstigen Darlehen und großzügigen Zuschüssen.

Unsere Infografik zeigt Ihnen die aktuellen Konditionen der Effizienzhaus-Förderung:

BEG-WG-Foerdergrafik-Sanierung

Was hat sich bei der Effizienzhaus-Förderung geändert?

Im Vergleich zur bisherigen Effizienzhaus-Förderung über die KfW-Programme 151 und 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau,hat sich damit einiges geändert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

• Wegfall der Effizienzhausstufe 115 und Schaffung der Stufe 40
• bessere Konditionen durch EE-Bonus für den Einsatz erneuerbarer Energien
• iSFP-Bonus für den ersten Abschnitt einer schrittweisen Sanierung
• einfache Beantragung der Baubegleitungsförderung mit übrigen BEG-Mitteln
• Bauantrag/Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre alt sein (bisher galt der Stichtag 01.02.2002)
• Umbenennung von KfW-Effienzhaus in Effizienzhaus für einheitliche Förderbedingungen
Interessant zu wissen Wichtig zu wissen: Die Mittel sind in jedem Fall vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Außerdem muss ein Energieberater bestätigen, dass Hausbesitzer die technischen Vorgaben einhalten.

 

EE-Klasse oder BEG-Förderung für die Umweltheizung

Mit der EE-Klasse gibt es einen attraktiven Förderbonus in Höhe von fünf Prozent, wenn Häuser ihren Wärme- und Kältebedarf zu mindestens 55 Prozent regenerativ decken. Möglich ist das beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung. Wer sich jedoch für eine Hybridheizung interessiert oder bestehende Anlagen um eine Umweltheizung erweitern möchte, kann dafür BEG-Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen und mit der Effizienzhaus-Förderung kombinieren.

Der Haken daran: Wer BEG-Mittel für den Heizungstausch separat beantragt, kann den EE-Bonus bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht nutzen. Ob sich dieser Weg dennoch lohnt, zeigt nur eine individuelle Beratung. Die folgende Tabelle informiert über die möglichen Konditionen.

Maßnahme Zuschuss / Tilgungszuschuss
Renewable Ready Gasbrennwertheizung
(Gasbrennwertheizung und Erweiterung um eine Umweltheizung spätestens zwei Jahre nach Installation)
20 %
Gasbrennwert-Hybridheizung
(Kombination von Gasbrennwertheizung mit Umweltheizung)
30 %
Solarthermie
(Nachrüstung oder Erweiterung)
35 %
Wärmepumpe
(für Energiequellen Luft, Erde oder Wasser)
35 %
Holzheizung
(Scheitholz-, Pellet-, Hackschnitzelkessel oder wasserführender Pelletofen)
35 bis 40 Prozent
(höhere Förderung für besonders
emissionsarmen Betrieb)
Austauschbonus Ölheizung
(für den Austausch bestehender Ölheizung mit oder ohne Austauschpflicht; gilt nicht für Renewable Ready Gasbrennwertheizung)
+ 10 Prozent extra
iSFP-Bonus
(für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan)
+ 5 Prozent Förderung extra

Insgesamt erhalten Sanierer demnach 20 bis zu 55 Prozent Förderung für den Heizungstausch über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Mit anrechenbaren Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr entspricht das einer Fördersumme von maximal 33.000 Euro. Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Konditionen und zur richtigen Beantragung liefert der Beitrag „Förderung der Heizung“.

Auch das Finanzamt fördert die Sanierung zum Effizienzhaus

Seit 2020 gibt es auch einen neuen Steuerbonus für die Sanierung von Altbauten. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Einkommensteuer absetzen. Die maximal mögliche Förderrate liegt bei 40.000 Euro und hängt nicht vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Während Sanierer die Kosten rückwirkend in Ihrer Einkommen-Steuererklärung geltend machen, ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen ausgeschlossen. Von der vollen Förderung profitieren sie hier außerdem nur dann, wenn die eigene Steuerlast auch hoch genug ist.

 

Kosten-Nutzen-Rechnung: So wird unser Beispiel-Einfamilienhaus zum Effizienzhaus

Verschiedene Wege führen zu einem guten Ergebnis – das gilt auch für die Sanierung eines Hauses. Um jedoch die optimalen Sanierungsmaßnahmen für das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis ermitteln zu können, haben wir ein Beispielgebäude definiert: ein freistehendes Einfamilienhaus Baujahr 1973, 140 Quadratmeter Wohnfläche, Massivbauweise mit verputzter Fassade, unbeheiztem Keller, Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss. Die Fenster haben eine Zweifachverglasung, die Öl-Zentralheizung wurde 1993 erneuert. Ein durchschnittliches und unsaniertes Einfamilienhaus also, wie es in Deutschland oft zu finden ist.

 

Welcher Effizienzhaus-Standard darf es sein?

Einzige Bedingung für die Sanierung zum Effizienzhaus: Die Ölheizung muss raus! Denn auch wenn die Ölheizung erneuert und mit Solar ergänzt wird, erreichen Sanierer den Effizienzhaus-Standard häufig nicht – wenn doch, dann nur zu einem ungünstigeren Kosten-Nutzen-Verhältnis. So zählt selbst eine neue Öl-Brennwertheizung seit 2020 nicht mehr zur förderfähigen Heiztechnik, wodurch die finanzielle Unterstützung vom Staat knapper ausfällt. Alle anderen Heizungsvarianten sind bei unserem Beispielgebäude möglich, wie die untenstehende Liste zeigt.

 

  • Eine Sanierung zum Effizienzhaus 100 kostet insgesamt 67.300 Euro ohne Förderung, dafür werden jährlich 3.870 Euro Energiekosten gespart. Die nötigen Maßnahmen sind Wärmepumpe + Solar für Heizung und Warmwasser, 24 Zentimeter Fassadendämmung, 24 Zentimeter Dachdämmung von außen, zwölf Zentimeter Kellerdeckendämmung und 3-fach verglaste Fenster.
  • Im Vergleich gelingt mit besseren Dämmstoffen un der gleichen Technik die Sanierung zum Effizienzhaus 70: Statt der Gas-Solar-Kombination kommt eine Erdwärmepumpe zum Einsatz. Alle anderen Sanierungsmaßnahmen bleiben gleich. Für eine Investition in Höhe von 82.000 Euro winken dann jährliche Kosteneinsparungen von 3.890 und höhere BEG-Fördermittel.
  • Ehrgeizige Eigentümer können mit unserem Beispielaltbau sogar den besten Effizienzhaus 55 Standard erreichen; Auch dafür ist im Vergleich zu den anderen Sanierungsmaßnahmen nur eine Änderung bei der Heiztechnik nötig. Eine Pelletheizung sorgt für beste Energiekennwerte. Die Sanierung kostet dann 94.000 und ermöglicht deutlich höhere Fördermittel. Die Einsparungen ändern sich mit rund 4.000 Euro jährlich dafür nur gering.

 

Optimiert auf Investition Jährliche Energie-Einsparung Maßnahmen
Effizienzhaus 100 67.300 € 3.870 € Wärmepumpe mit solarer Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung (Solarthermie);
24 cm Fassadendämmung;
Kunststoff-Fenster, 3-fach verglast
24 cm Dachdämmung von außen
12 cm Kellerdeckendämmung
Effizienzhaus 70 82.000 € 3.890 € Wärmepumpe mit solarer Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung (Solarthermie);
28 cm Fassadendämmung;
Kunststoff-Fenster, 3-fach verglast
28 cm Dachdämmung von außen
12 cm Kellderdeckendämmung
Effizienzhaus 55 94.000 € 4.000 € Pelletheizung mit solarer Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung;
28 cm Fassadendämmung;
Kunststoff-Fenster, 3-fach verglast
28 cm Dachdämmung von außen
12 cm Kellerdeckendämmung

 

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Foto: Comofoto – Adobe Stock