Ob energieeffizienter Neubau, ganzheitliche Sanierung oder Einzelmaßnahmen im Bestand: Die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater beugt Mängeln und hohen Folgekosten vor. Das Besondere daran: Der Staat fördert die Leistung zu 50 Prozent, wenn Bauherren oder Sanierer die Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen. Abhängig vom Umfang der geplanten Arbeiten sind in Ein- und Zweifamilienhäusern auf diese Weise Zuschüsse oder Darlehen mit Teilschuldenerlass in Höhe von bis zu 5.000 Euro möglich. Unsere Checkliste zeigt, wie Bauherren und Sanierer die Förderung der Baubegleitung richtig beantragen.

 

Konditionen der BEG-Förderung für die Baubegleitung

Ein unabhängiger Baubegleiter lässt die Kosten eines Bau- oder Sanierungsvorhabens steigen, sorgt aber auch für ein optimales Ergebnis. Er sichert hohe Einsparungen und beugt Fehlern vor, die hohe Folgekosten verursachen. Beides sind Gründe, aus denen der Staat die gewerkübergreifende Baubegleitung mit Zuschüssen und Tilgungszuschüssen in Höhe von 50 Prozent fördert. Welche Kosten sich anrechnen lassen, hängt vom geplanten Vorhaben ab, wie die Übersicht zeigt.

Maßnahme im Rahmen der BEG-Förderung Anrechenbare Kosten der Baubegleitung
im Ein- und Zweifamilienhaus im Mehrfamilienhaus
Einzelmaßnahme im Bestand

Heizungstausch und -optimierung, Lüftungstechnik, Fenstertausch, Türentausch, Wärmedämmung, sommerlicher Wärmeschutz und Smart-Home-Technik

5.000 Euro pro Zuwendungsbescheid 2.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid)
Sanierung zum Effizienzhaus

Denkmal, 100, 85, 70, 55, 40 und EE-Klasse

10.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine höhere Effizienzhaus-Stufe erreicht wird 4.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine höhere Effizienzhaus-Stufe erreicht wird)
Neubau eines Effizienzhauses

55, 40, 40 +, EE-Klasse, NH-Klasse und Nachhaltigkeits-zertifizierung

 

Geht es um einen Neubau mit Nachhaltigkeits-Zertifizierung, lassen sich die Kosten für Baubegleitung und Zertifizierung jeweils gesondert bis zu den aufgeführten Höchstgrenzen ansetzen.

 

Für diese Maßnahmen gibt es attraktive Fördermittel

Die finanzielle Unterstützung gibt es ganz allgemein für Leistungen im Rahmen der „Fachplanung und Baubegleitung“ durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Die folgende Checkliste zeigt, welche Ausgaben das einschließt:

  • Einbindung des Energieberaters
  • Bestandsaufnahme vor Ort
  • energetische Fachplanung
  • unabhängige Baubegleitung
  • Thermografie-Aufnahmen
  • Luftdichtheitsmessungen
  • Wiederverwendung von Bauteilen (Beratung und Baustoffuntersuchungen)
  • akustische Fachplanung zum Lärmschutz stationärer Geräte (beispielsweise bei Luftwärmepumpen, Klimageräten, Lüftungsanlagen, Klein-Windenergieanlagen nicht genehmigungsbedürftige KWK-Anlagen)
  • Beratungs- und Planungsleistungen einer Nachhaltigkeits-Zertifizierung im Neubau (nicht für laufende Lizenzgebühren der Zertifikate)

Fördermittel gibt es nur in Zusammenhang mit einer Maßnahme, für die Bauherren oder Sanierer eine BEG-Förderung erhalten. Außerdem muss ein Energie-Effizienz-Experte für diese Arbeiten beauftragt werden.

 

Checkliste: Förderung der Baubegleitung beantragen

Nur wer Darlehen oder Zuschüsse aus dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) erhält, kann auch Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen beantragen. Das Gute daran ist, dass die Beantragung besonders einfach funktioniert. Unsere Checkliste zeigt, wie und wo die Förderung der Baubegleitung Schritt für Schritt zu beantragen ist.

 

Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen

Um Fördermittel zu erhalten, beauftragen Sanierer oder Bauherren zunächst einen unabhängigen Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser prüft alle Vorgaben und erstellt die nötigen Bestätigungen zum Antrag.

 

Schritt 2: Fördermittel rechtzeitig beantragen

Liegen die Bestätigungen vor, beantragen Sanierer oder Bauherren die Förderung für Baubegleitungsleistungen zusammen mit der Unterstützung für die geplanten Neubau- oder Sanierungsvorhaben. Geht es um eine Einzelmaßnahme, funktioniert das über die BAFA-Webseite. Zuschüsse für Sanierungs- oder Bauvorhaben zum Effizienzhaus gibt es über das KfW-Zuschussportal (KfW-Programm 461) und alle Förderdarlehen sind über die eigene Hausbank zu beantragen (KfW-Programm 261, 262). Wichtig ist, dass dieser Schritt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt.

 

Schritt 3: Das geplante Vorhaben umsetzen

Die Fördergeber prüfen nun alle Unterlagen und erstellen eine Antragsbestätigung. Diese stellt den Startschuss für die geplanten Maßnahmen dar. Wer Mittel über das KfW-Zuschussportal beantragt hat, weist parallel dazu seine Identität nach. Möglich ist das einfach über den Schufa-Identitätscheck. Geht es um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Baubegleitung, können Sanierer auf eigenes Risiko direkt nach Erhalt der Eingangsbestätigung vom BAFA mit der Maßnahme beginnen.

 

Schritt 4: Bestätigung und Förderung bekommen

Im Rahmen der Baubegleitung prüft ein Energieberater, ob alle Arbeiten korrekt durchgeführt wurden. Er erstellt eine Bestätigung samt Kennnummer, die Sanierer oder Bauherren dann auf der BAFA-Webseite oder im KfW-Zuschussportal eintragen, um die Förderung zu bekommen. Wer ein Förderdarlehen nutzt, übermittelt die Bestätigung an seine Hausbank, welche nach einer Prüfung auch den Tilgungszuschuss gutschreibt.

 

KfW-Programm 431 seit Juli 2021 nicht mehr verfügbar

Unsere Checkliste zeigt: Förderung für die Baubegleitung beantragen Sanierer oder Bauherren ganz einfach mit den BEG-Mitteln. Bis einschließlich Juni war dazu ein separater Antrag bei der KfW nötig. Denn diese förderte Leistungen wie Fachplanung und Baubegleitung mit einem eigenen Programm (KfW-Programm 431). Die BEG hat dieses zum 01. Juli 2021 abgelöst und die Beantragung von Fördermitteln damit deutlich vereinfacht.

 


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