Effizienzhaus 70: Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung?

KfW Effizenzhaus 70

Der Effizienzhaus 70 Standard beschreibt Wohngebäude, die 30 % weniger Primärenergie verbrauchen, als Referenzgebäude nach den Neubauanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Wir erklären, was ein Effizienzhaus 70 auszeichnet, wie Sie den Energiestandard mit einer Sanierung erreichen und worauf beim Beantragen der attraktiven BEG-Fördergelder zu achten ist.  

 

Die Themen im Überblick:

Was bedeutet KfW Effizienzhaus 70?

Wie ist der Standard erreichbar?

Welche Stufen gibt es außerdem?

BEG WG: Förderung beantragen

 

Was bedeutet KfW Effizienzhaus 70?

Die Effizienzhaus-Stufen sind Bestandteil der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie legen Anforderungen an die Energieeffizienz neuer sowie bestehender Gebäude fest und sind mit einer bestimmten Förderrate verbunden. Ein Effizienzhaus 100 erfüllt dabei die Anforderungen an einen vergleichbaren Neubau nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Effizienzhaus 70 benötigt im Vergleich zu diesem 30 % weniger Primärenergie. Es ist energiesparender, schont das Klima stärker und verursacht auch geringere Heizkosten.

Das heißt: Je geringer die Zahl des Standards (z.B. 55, 70, 85), desto weniger Primärenergie benötigt ein Neubau oder ein sanierter Altbau. Unter den Primärenergiebedarf fallen dabei zum Beispiel folgende Größen:

  • der Jahresheizwärmebedarf
  • der Nutzwärmebedarf zur Warmwasserbereitung
  • die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems
  • der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung
  • der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger

Effizienzhaus Standards

Quelle: Die Effizienzhaus-Standards | © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

 

Um die Verbesserungen im Vergleich zum Maßstab Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach GEG zu erreichen:

  • darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 70 % des GEG-Höchstwertes für ein entsprechendes Referenzhaus betragen.
  • muss der Transmissionswärmeverlust den Höchstwert des GEG um mindestens 15 % unterschreiten (nicht mehr als 85 % des Höchstwertes).

 

Was bedeutet das?

Jahres-Primärenergiebedarf

Der Jahres–Primärenergiebedarf beschreibt den Energiebedarf von der Herstellung bzw. Gewinnung der Energieträger sowie den Transport und den Verbrauch. Zur Ermittlung der Energiebilanz wird der entsprechende Endenergiebedarf (also die tatsächliche Energiemenge) unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert. Dieser Faktor ist bei jedem Brennstoff anders:

Energieträger Primärenergiefaktor nach GEG (Anlage 4)
Heizöl 1,1
Erdgas 1,1
Strom 1,8
Holz 0,2

Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) „Primärenergiefaktoren“

Der Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmeverluste über die Gebäudehülle. Er hängt von der energetischen Qualität von Dachflächen, Fenstern, Türen und Wänden ab. Je kleiner der Wert ausfällt, desto weniger Heizenergie muss aufgebracht werden.

Der Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs erforderlich. Unter dem Endenergiebedarf wird die Energiemenge verstanden, die nach Abrechnung von  Verlusten, die durch Gebäudehülle und Wärmeverteilung entstehen, einem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung steht und von ihm verbraucht wird, um ein bestimmtes, definiertes Raumklima zu erhalten. Er dient auch als Grundlage für die Ermittlung der Heizkosten.

 

Wie ist die Effizienzhaus 70 Stufe zu erreichen?

Um den Standard Energieeffizienzhaus 70 durch passende Sanierungsmaßnahmen zu erreichen, kommen Sie nicht um einen Energieberater herum. Dieser ermittelt mit Ihnen zusammen die nötigen Maßnahmen.

Das Ziel dabei ist es, den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf zu reduzieren. Erreichen lässt sich das durch Dämmarbeiten an der Gebäudehülle, den Austausch alter Fenster und den Einbau einer effizienten Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.

 

Welche Sanierungsstandards gibt es noch?

Neben dem Effizienzhaus 70 gibt es eine Reihe weiterer Effizienzhaus-Stufen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Energiestandards und technische Voraussetzungen für Sanierungsvorhaben.

Effizienzhaus-Stufe Denkmal EH 100 EH 85 EH 70 EH 55 EH 40
Primärenergiebedarf im GEG-Neubau-Vergleich 160 % 100 % 85 % 70 % 55 % 40 %
Transmissionswärme-verlust im GEG-Neubau-Vergleich keine Vorgabe 115 % 100 % 85 % 70 % 55 %

 

Zu den Effizienzhaus-Stufen gibt es auch Bonus-Klassen, welche mit höheren Anforderungen an die Technik verbunden sind. Geht es um eine Sanierung, handelt es sich dabei um die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Wer diese erreichen und von attraktiveren Förderkonditionen profitieren möchte, muss mindestens 55 Prozent seines Heiz- und Kühlenergiebedarfs mit regenerativen Energien decken.

 

Interessant zu wissen Übrigens: Planen Sie den Neubau eines Effizienzhauses gelten andere Stufen. Hier gibt es Fördermittel nur für Gebäude, welche den GEG-Neubaustandard um 45 oder 60 Prozent übersteigen.

 

Weitere Informationen zu allen Sanierungsstandards finden Sie in unserem Artikel: Sanierung zum KfW Effizienzhaus.

 

Energieeffizienzhaus 70 – Attraktive BEG-Förderung sichern

Wer ein mindestens 5 Jahre altes Haus zum Effizienzhaus 70 saniert, bekommt dafür attraktive Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG). Erhältlich sind Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 35 Prozent bei anrechenbaren Kosten von 120.000 Euro pro Wohneinheit. Wer eine Holzheizung oder einer Wärmepumpe einbaut und zusätzlich die EE-Klasse erreicht, bekommt sogar 40 Prozent Förderung. Mit anrechenbaren Kosten von 150.000 Euro pro Wohneinheit liegt die maximale Förderhöhe dann bei 60.000 Euro pro Wohneinheit. Hinzu kommen in beiden Fällen bis zu 50 Prozent der Energieberater-Kosten.

Die Förderung für ein Effizienzhaus 70 beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater. Zuschüsse gibt es dabei einfach online über das KfW-Zuschussportal – für Förderdarlehen wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Als durchleitendes Institut übermittelt diese alle Unterlagen an die KfW, bevor sie die Mittel letztlich auch auszahlt.

 

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