Mit einer Sanierung zum Effizienzhaus 100 bringen Hausbesitzer ihren Altbau auf den Neubaustandard. Sie sparen Heizkosten ein, stoßen weniger CO2 aus und bekommen attraktive Fördermittel. Denn bis zu 32,5 Prozent der anfallenden Kosten übernimmt in diesem Fall der Staat. Doch welche Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen und wie können Hausbesitzer die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 100 beantragen? Wir geben Antworten und wichtige Tipps!

 

Das Effizienzhaus 100 entspricht dem Neubaustandard

Im Rahmen der Förderung ganzheitlicher Sanierungsmaßnahmen führte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die sogenannten Effizienzhaus-Stufen ein. Dabei handelt es sich um Baustandards, welche die Effizienz eines sanierten Gebäudes im Vergleich zu einem Neubau angeben. Während ein Effizienzhaus 100 die gesetzlichen Mindeststandards für einen Neubau erreicht, übertrifft ein Effizienzhaus 55 diese beispielsweise um 45 Prozent. Es ist sparsamer, stößt weniger CO2 aus und bietet in der Regel auch einen höheren Wohnkomfort.

Neben dem Effizienzhaus 100 gibt es die Stufen Denkmal, 85, 70, 55 und 40. Wer beim Heizen überwiegend auf erneuerbare Energien setzt, erreicht außerdem die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), welche mit besseren Förderkonditionen verbunden ist. Im Neubau sind die Anforderungen höher. Hier gibt es für die Förderung nur die Effizienzhaus-Stufen 55, 40 sowie 40 Plus, die sich optional um die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) für nachhaltiges Bauen erweitern lassen.

 

Sanierung zum Effizienzhaus 100: Die Voraussetzungen

Streben Hausbesitzer die Sanierung zum Effizienzhaus 100 an, ist eine hohe Energieeffizienz Pflicht. Messen lässt sich diese am Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust) und am sogenannten Primärenergiebedarf.

  • Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Energie ein Gebäude über seine Hüllflächen verliert. Er lässt sich mit einer guten Wärmedämmung sowie energiesparenden Fenstern verbessern und darf 120 Prozent des Wertes eines vergleichbaren Neubaus nicht überschreiten.
  • Der Primärenergiebedarf steht für den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes. Denn er bezieht neben den Verlusten über die Gebäudehülle sowie die Verteilung der Wärme im Haus auch die Förder- und Umwandlungsverluste der Rohstoffe mit ein. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus 100 gilt der Anforderungswert eines Neubaus nach Gebäudeenergiegesetz. Erreichen lässt sich dieser mit einem guten Wärmeschutz und einer Hybridheizung, die anteilig auf erneuerbare Energien setzt.

Bessere Förderkonditionen verspricht die Erneuerbare-Energien-Klasse. Um diese zu erreichen, müssen Hausbesitzer mindestens 55 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs im Gebäude mithilfe regenerativer Energien decken. Infrage kommen dabei Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.

 

Heizung und Dämmung: So erreichen Sanierer die Grenzwerte

Um bei einer Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 100 zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik erforderlich. Baulich geht es dabei unter anderem um:

  • die Dämmung der Fassade
  • die Dach- oder Dachbodendämmung
  • die Keller- oder Kellerdeckendämmung
  • den Austausch alter Fenster und Türen

Voraussetzung ist darüber hinaus meist ein Austausch der Heizung, wobei neben Gasbrennwert-Hybridanlagen auch Wärmepumpen und Biomasseheizkessel infrage kommen. Die folgende Übersicht zeigt, was die einzelnen Lösungen auszeichnet:

  • Brennwertheizung mit Solarthermie: Eine Brennwertheizung gewinnt Wärme auch aus den heißen Abgasen und arbeitet dadurch besonders effizient. Kombinieren Sanierer die Technik mit der Solarthermie, setzen sie auch auf erneuerbare Energien und erreichen die Effizienzhaus-Stufe 100. Während Hausbesitzer grundsätzlich Öl- und Gasheizung mit Solar kombinieren können, fördert der Staat die Kosten einer Ölheizung nicht.
  • Luft-, Erd- oder Wasser-Wärmepumpe: Wärmepumpen gewinnen Heizwärme aus der Umwelt. Dazu zapfen Sie Luft, Erde oder Grundwasser an und machen kostenfreie Energie mit einem technischen Prozess nutzbar. Dieser setzt zumeist auf Strom, wobei die Anlagen aus einer Kilowattstunde elektrischer Energie in der Regel drei Kilowattstunden Heizwärme erzeugen. Am besten funktioniert das übrigens mit einem guten Wärmeschutz und einer Flächenheizung.
  • Holz-, Pellet- und Hackschnitzelkessel: Auch Biomassekessel kommen für die Sanierung zum Effizienzhaus 100 infrage. Sie setzen dazu auf Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel aus der eigenen Region und arbeiten annähernd CO2-neutral. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Holzvergaserkessel viel Zeit zum Nachlegen der Scheite voraussetzen. Für Hackschnitzel- und Pelletkessel ist ausreichend Platz zur Lagerung der Brennstoffe nötig.

Wer sich bei der Effizienzhaussanierung für eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung entscheidet, deckt seinen Heizenergiebedarf regenerativ. Das ist Voraussetzung für die EE-Klasse und damit verbunden auch für bessere Förderkonditionen.

 

 

Kosten der Sanierung zum Effizienzhaus 100 berechnen

Welche Maßnahmen erforderlich sind und wie viel diese Kosten, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn das hängt vom aktuellen Gebäudezustand ab. Sind die Wände bereits gedämmt und die Fenster im Haus schon ausgetauscht? Dann fallen die Kosten der Sanierung zum Effizienzhaus 100 deutlich geringer aus, als bei einem komplett unsanierten Altbau.

Energieberater verschaffen hier einen Überblick. Denn sie nehmen Gebäude genau unter die Lupe und stellen ein Sanierungskonzept auf. Hausbesitzer können daraus Kosten sowie Einsparungen ablesen. Sie bekommen eine fundierte Entscheidungsgrundlage und investieren kein Geld in die falschen Maßnahmen. Das Besondere daran: Der Staat fördert die Energieberatung mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent.

 

Bis zu 32,5 Prozent Förderung für die Effizienzhaussanierung

Die Komplettsanierung sorgt nicht nur für niedrigere Heizkosten. Sie reduziert auch den CO2-Ausstoß und schont die Umwelt. Vor allem Letzteres ist ein Grund, aus dem der Staat die Maßnahme mit Zuschüssen sowie Darlehen mit Teilschuldenerlass fördert. Erhältlich sind die Mittel dabei über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) zu folgenden Konditionen:

  • 27,5 Prozent Förderung mit anrechenbaren Kosten von 120.000 Euro pro Wohneinheit (Maximalförderung 33.000 Euro pro Wohneinheit) für die Sanierung zum Effizienzhaus 100
  • 32,5 Prozent Förderung mit anrechenbaren Kosten von 150.000 Euro pro Wohneinheit (Maximalförderung 48.750 Euro pro Wohneinheit) für die Sanierung zum Effizienzhaus 100-EE (Erneuerbare-Energien-Klasse)

Darüber hinaus fördert der Staat auch die Baubegleitung durch einen zugelassenen Energieberater. Hausbesitzer bekommen dabei bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten erstattet, wobei im Ein- und Zweifamilienhaus maximal 10.000 Euro anrechenbar sind. Bei Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten lassen sich 4.000 Euro pro Wohnung oder maximal 40.000 Euro pro Gebäude anrechnen.

 

Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 100 beantragen

Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus 100 beantragen Hausbesitzer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Dazu beauftragen sie im ersten Schritt einen Energieberater damit, eine Bestätigung zum Antrag auszustellen. Liegt diese vor, reichen Sanierer die Anträge entweder online über das KfW-Zuschussportal (Zuschussvariante) oder über Ihre Hausbank ein. Relevant sind dabei die Programme 461 (Zuschussförderung) und 261 (Darlehensförderung) der KfW.

Erteilen Fördergeber den Bescheid zur Bewilligung, können Hausbesitzer mit der Sanierung beginnen. Sie beauftragen Handwerker und lassen alle Maßnahmen fachgerecht umsetzen. Abschließend erstellt ein Energieberater die Bestätigung nach der Durchführung, welche Sanierer bei ihrem Fördergeber einreichen. Die Experten prüfen daraufhin alle Unterlagen, bevor Sie Zuschüsse auszahlen und Schuldenerlässe gutschreiben.

 

Foto: wetzkaz – Adobe Stock