Mit einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 steigern Hausbesitzer den Wert ihrer Immobilie. Sie sparen Heizkosten, stoßen weniger CO2 aus und machen sich unabhängig von schwankenden Energiepreisen. Das Beste daran: Der Staat fördert die Sanierung zum Effizienzhaus 55. Setzt die Heizung überwiegend auf erneuerbare Energien, sind sogar Zuschussraten von bis zu 45 Prozent möglich. Doch was ist ein Effizienzhaus 55 eigentlich? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und wie profitieren Sanierer von der hohen staatlichen Förderung?

 

Effizienzhaus 55 übertrifft den Neubaustandard deutlich

Die Effizienzhaus-Stufen kennzeichnen den Baustandard eines Gebäudes. Sie wurden mit der KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen sowie Sanieren eingeführt und sind heute Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die erreichte Effizienzhaus-Stufe verdeutlicht dabei, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau nach gesetzlichen Mindestanforderungen ist. Wer sein Haus durch eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 macht, übertrifft den Neubaustandard demnach um 45 Prozent. Das Gebäude ist damit sparsamer. Es stößt weniger CO2 aus und bietet mehr Behaglichkeit.

Geht es um eine Sanierung, sind die Effizienzhaus-Stufen Denkmal, 100, 85, 70, 55, und 40 erreichbar. Wer ein neues Gebäude errichtet, kann die Effizienzhaus-Stufen 55, 40 sowie 40 Plus erreichen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Bonus-Stufen, wie die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse für Neubau und Sanierung) oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse für Neubau). Wer diese erreicht, profitiert von einer höheren Förderung.

 

Voraussetzungen für die Sanierung zum Effizienzhaus 55

Um die Effizienzhaus-Stufe 55 zu erreichen, gelten technische Vorgaben in Bezug auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust.

  • Der Primärenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Er berücksichtigt alle Umwandlungs- und Übertragungsverluste von der Förderung der Rohstoffe bis hin zu deren Einsatz im Haus. Der Grenzwert liegt bei 55 Prozent des Wertes eines vergleichbaren Neubaus und lässt sich durch einen guten Wärmeschutz und eine nachhaltige Heizung erreichen.
  • Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmeverluste über die Hüllflächen eines Gebäudes. Er darf nicht mehr als 70 Prozent des Neubau-Grenzwertes betragen und lässt sich durch eine effektive Wärmedämmung sowie Fenster mit Wärmeschutzverglasung erreichen.

Der Neubaustandard entspricht dabei den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes für ein neu zu errichtendes Gebäude. Experten sprechen dabei auch von den Werten eines Referenzgebäudes.

Wer bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 die Erneuerbare-Energien-Klasse (Effizienzhaus 55 EE) anstrebt, um mehr Förderung zu erhalten, mehr CO2 einzusparen und unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu werden, hat weitere Vorgaben zu erfüllen. So ist der Energiebedarf zum Heizen und Kühlen zu 55 Prozent mit regenerativen Energien zu decken.

 

Die richtige Heizung für energieeffiziente Häuser finden

Ein Blick auf die technischen Voraussetzungen zeigt: Neben einer schützenden Wärmedämmung kommt es bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 vor allem auch auf die Heizung an. Arbeitet diese regenerativ, benötigt sie weniger Primärenergie und der Grenzwert lässt  sich einfacher erreichen. Infrage kommen unter anderem folgende Systeme:

  • Gasbrennwertheizung mit Solarthermie: Bei der Kombination von Gasheizung und Solar sorgt eine große Solaranlage weite Teile des Jahres allein für warme Räume und warmes Wasser. An kalten und trüben Tagen schaltet sich die Gasbrennwertheizung zu, um fehlende Energiemengen sicher auszugleichen. Da die Deckungsgrade der Solarthermie zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in der Regel bei etwa 20 Prozent liegen, erreichen Sanierer die EE-Klasse mit dieser Lösung nicht.
  • Wärmepumpe für Luft, Erde oder Wasser: Eine Wärmepumpe setzt auf kostenfreie Umweltwärme der Luft, der Erde oder des Grundwassers. Sie nutzt einen technischen Prozess, um diese zum Heizen verfügbar zu machen und verbraucht dabei wenig Strom oder Gas. Die Wärmepumpe lässt sich mit einer Solarthermieanlage kombinieren und eignet sich sehr gut für die Sanierung zum Effizienzhaus 55. Dies gilt vor allem dann, wenn die Wärme über eine Flächenheizung in die Räume gelangt.
  • Pellet-, Hackschnitzel oder Scheitholzkessel: Biomasseheizungen verbrennen nachwachsende Rohstoffe, die häufig aus der eigenen Region stammen. Sie arbeiten weitestgehend CO2-neutral und stoßen dank moderner Technik immer weniger Feinstaub aus. Während Pelletheizungen viel Platz voraussetzen, ist der Betrieb von Scheitholzvergaserkesseln

Da Wärmepumpen genau wie Biomassekessel auf regenerative Energien setzen, erreichen Hausbesitzer mit diesen Lösungen bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 die Erneuerbare-Energien-Klasse. Sie senken ihre Heizkosten auf ein Minimum, entlasten die Umwelt und profitieren zusätzlich von besseren Förderkonditionen.

Höhe der Kosten der Sanierung hängt vom Einzelfall ab

Wie viel die Sanierung zum Effizienzhaus 55 kosten kann, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn die anfallenden Ausgaben hängen von den nötigen Maßnahmen und damit auch vom aktuellen energetischen Zustand ab. Ein Energieberater kann diesen im Rahmen einer standardisierten Vor-Ort-Beratung prüfen. Der Experte erstellt außerdem ein individuelles Sanierungskonzept, welches über Maßnahmen und Kosten informiert. Entscheiden sich Sanierer für diesen Weg, bekommen sie bis zu 80 Prozent Förderung für die Energieberatung.

Unser Tipp: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie sich die nötigen Maßnahmen einzeln umsetzen lassen. Wer sich diesen im Rahmen der geförderten Energieberatung erstellen lässt und die Sanierung zum Effizienzhaus 55 schrittweise durchführt, erhält für den ersten Schritt einen iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent bei der BEG-Förderung. Wichtig ist, dass bereits dieser eine Effizienz-Stufe (100, 85 oder 70) erreichen muss.

 

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Hohe Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 55

Erreichen Hausbesitzer die gefordert hohe Energieeffizienz im Rahmen einer Sanierung, profitieren sie von hohen Fördermitteln. Diese gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) in Form von Zuschüssen oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Die Förderraten ergeben sich wie folgt:

  • Sanierung zum Effizienzhaus 55: 40 Prozent Förderung bei anrechenbaren Kosten von 120.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit)
  • Zusätzliches Erreichen der EE-Klasse: 45 Prozent Förderung bei anrechenbaren Kosten von 150.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 67.500 Euro pro Wohneinheit)

Für die schrittweise Sanierung zum Effizienzhaus ist außerdem ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich. Diesen gibt es für den ersten Sanierungsschritt, mit dem Hausbesitzer eine Effizienzhaus-Stufe erreichen.

Wichtig zu wissen: Fördermittel gibt es auch für die Baubegleitung durch einen Energieberater. Die Förderrate liegt bei 50 Prozent, wobei im Ein- und Zweifamilienhaus maximal 10.000 Euro anrechenbar sind. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten können Sanierer 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt jedoch nicht mehr als 40.000 Euro anrechnen.

 

BEF-Förderung für Wohngebäude rechtzeitig beantragen

Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 plant und Fördermittel beantragen möchte, muss zunächst einen Energieberater beauftragen. Dieser prüft das Vorhaben und erstellt eine Bestätigung für den Fördergeber. Liegt auch ein Angebot vor, können Hausbesitzer Zuschüsse aus dem Programm 461 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das KfW-Zuschussportal beantragen. Für Darlehen aus dem KfW-Programm 261 wenden sie sich hingegen an ihre Hausbank.

Bewilligen die Fördergeber den Antrag, können Hausbesitzer Liefer- sowie Leistungsverträge vergeben und mit der Sanierung zum Effizienzhaus 55 beginnen. Nach dem Abschluss aller Arbeiten prüft ein Energieberater die Durchführung. Er erstellt einen weiteren Nachweis, den Hausbesitzer über das KfW-Zuschussportal oder über ihre Hausbank an den Fördergeber übermitteln.

Die Experten der KfW prüfen daraufhin alle Unterlagen. Sind diese korrekt, zahlen sie den Zuschuss aus oder schreiben den Tilgungszuschuss gut.

 

Foto: Rawf8 – Adobe Stock