Hybrid-Wärmepumpen stellen eine sehr fortschrittliche Energiesparlösung dar. Ähnlich einem Hybridmotor laufen zwei aufeinander abgestimmte und geregelte Technologien zusammen. So nutzen Sie gleichzeitig die Vorteile einer effizienten Gas-Brennwertheizung und einer emissionsfreien Wärmepumpe. Neben niedrigen Heizkosten und geringen Emissionen profitieren Sie dabei von hohen Zuschüssen bei der Heizungsanierung. Gas und Umweltwärme gleichzeitig nutzen Wärmepumpen Hybridsysteme nutzen gleichzeitig die Vorteile von regenerativer und konventioneller Heiztechnik: mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpen-Außeneinheit in Verbindung mit einem Wärmepumpen Hybrid-Manager sowie einem hybridfähigen Gas-Brennwertoder Öl-Wärmeerzeuger. So kombiniert, bringt die Wärmepumpe ihre Stärken bei moderaten Außen- und niedrigen Vorlauftemperaturen voll zum Einsatz. Der konventionelle Wärmeerzeuger sorgt währenddessen für einen hohen Warmwasserkomfort. Bei niedrigen Außen- und hohen Vorlauftemperaturen deckt der konventionelle Wärmeerzeuger den Wärmebedarf hingegen ganz ohne Zuschaltung der Wärmepumpe. In Übergangszeiten treten beide mit vereinten Kräften auf – und mit maximaler Effizienz. Zuschüsse von bis zu 40 Prozent bei der Sanierung Hybrid-Wärmepumpen senken den Verbrauch fossiler Rohstoffe. Sie sorgen für niedrige Heizkosten und stoßen zudem auch weniger CO2 aus. All das sind Gründe, aus denen der Staat für den Einbau hybrider Wärmepumpen besonders hohe Fördermittel vergibt. Verfügbar sind diese über das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Während Sanierer, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent bekommen, gibt es für ehemalige Ölheizer mehr. Denn bei einem Austausch der alten Ölheizung durch eine neue Hybrid-Wärmepumpe mit Gas-Brennwerttechnik übernimmt der Staat 40 Prozent der Kosten. Anrechenbar sind die Anschaffungs- und Montagekosten der neuen Heizung sowie die Ausgaben für viele Umfeldmaßnahmen. Darunter zum Beispiel die Demontage und Entsorgung der Altanlage oder die Optimierung des Heizungssystems. Voraussetzung ist eine hohe Effizienz der Wärmepumpe. Außerdem darf die bestehende Heizung nicht jünger als zwei Jahre sein. Greift die Austauschpflicht der Energieeinsparverordnung (§ 10 EnEV) gibt es die attraktive Zuschussförderung ebenfalls nicht mehr. Wer von der hohen Austauschprämie profitieren möchte, muss diese vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebes online auf der Webseite des BAFA beantragen. Nutzen Sie die lukrativen Fördermöglichkieten und informieren Sie sich umfassend in unserem Artikel „Wärmepumpe Förderung“. Jetzt zur Förderung einer Wärmepumpe informieren Text: Bosch Thermotechnik GmbH Foto: Buderus