Für den Einbau einer neuen Gasheizung bekommen Hausbesitzer ab 2021 Zuschüsse von bis zu 45 Prozent vom BAFA. Voraussetzung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Kombination mit erneuerbaren Energien. Die Installation reiner Gasbrennwertheizungen unterstützt der Staat hingegen kaum noch. Anders bei der Optimierung bestehender Heizungsanlagen: Diese fördert das BAFA auch 2021 mit einmaligen Zuschüssen über die neue BEG-Förderung.

 

Keine Förderung ohne Einbindung erneuerbare Energien

Wer bis 2019 eine Gasbrennwertheizung im Bestand einbaute, bekam hohe Zuschüsse oder günstige Kredite über die KfW-Programme 430 und 152. Mit dem Ende 2019 beschlossenen Klimapaket hat die Regierung diese Mittel nun gestrichen. Für die Installation der Technik, die vor allem im Altbau sehr beliebt ist, gibt es damit heute kaum noch Unterstützung. Das gilt zumindest dann, wenn die Gasbrennwertheizung ohne Erneuerbare-Energien-Anlage arbeitet. Ist das der Fall, können Hausbesitzer lediglich die Lohnkosten für die Montage der Heizungsanlage steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent und anrechenbaren Handwerkerlohnkosten von maximal 6.000 Euro im Jahr, können Verbraucher ihre Steuerlast damit jedes Jahr um bis zu 1.200 Euro senken. Wie das funktioniert, erklären wir hier: So setzen Sie Handwerkerkosten richtig von der Steuer ab.

 

Förderung hybrider Gasheizungen: Zuschüsse von bis zu 40 Prozent

Lukrativer als die geringe Förderung der Lohnkosten, ist das Förderangebot für sogenannte „Renewable Ready“- und Gas-Hybridheizungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Denn über den Programmteil Einzelmaßnahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bekommen Hausbesitzer Zuschüsse in Höhe von 20 bis 45 Prozent. Wie hoch die BEG-Förderung der Gasheizung 2021 im Detail ausfällt und was dabei zu beachten ist, zeigt die folgende Tabelle:

Förderbare Heizsysteme Zuschuss Voraussetzungen
„Renewable Ready“ Gasbrennwertheizung 20 %
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mind. 92 %
  • Einbau einer Gasbrennwertheizung mit Wärmespeicher
  • Vorhalten oder Einbau einer hybridfähigen Regelung
  • Erstellung eines energetischen Gesamtkonzeptes für die Hybridheizung
  • Nachrüsten regenerativer Energien spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme (Solarthermie, Biomasseheizung oder Wärmepumpe)
  • Erneuerbare-Energien-Anlage muss die Heizlast zu mindestens 25 Prozent decken
Gas-Hybridheizung 30 %
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mind. 92 %
  • Einbau einer Gasbrennwertheizung in Kombination mit regenerativen Energien
  • Infrage kommt eine thermische Solaranlage, eine Biomasseheizung (Holzvergaser-, Pellet- oder Hackschnitzelheizung sowie Pelletofen mit Wassertasche)
Austausch Ölheizung durch Gas-Hybridheizung 40 %
  • Zusatzförderung in Höhe von 10 Prozent für den Austausch einer Ölheizung durch eine neue Gas-Hybridheizung
  • Extrazuschuss ist nicht für „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizungen erhältlich
iSFP-Bonus 5 %
  • Extrazuschuss für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan, der im Rahmen einer BAFA-geförderten Energieberatung erstellt wurde und nicht älter als 15 Jahre ist

 

Neu ist außerdem, dass Sanierer die Bundesförderung für effiziente Gebäude auch dann bekommen, wenn die bestehende Heizung bereits der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterliegt. Außerdem muss die bestehende Heizung kein Mindestalter erreicht haben. Anders beim Gebäude: Hier müssen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

 

Interessant zu wissen Wichtig zu wissen: Im Neubau gibt es die hohe Zuschussförderung nicht mehr. Denn Bauherren erhalten Zuschüsse oder Darlehen für die neue Gasheizung nur dann, wenn Sie ein Effizienzhaus bauen. Bis Juni 2021 fördert der Staat hier mit günstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 153. Ab Juli 2021 gibt es dann Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen über den Programmteil Wohngebäude der neuen Bundesförderung (BEG WG).

 

Förderbare Kosten bei einer Heizungserneuerung

Wer die Voraussetzungen der BEG-Förderung für die Gasheizung erfüllt, kann Ausgaben von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen. Förderbar sind dabei nahezu alle Leistungen, die mit der Heizungserneuerung anfallen. So zum Beispiel die Demontage und Entsorgung der alten Heizung, das Legen eines neuen Gasanschlusses, die Anschaffung eines Flüssiggastanks oder der Kauf sowie die Montage einer neuen Heizungsanlage.

 

 

KfW-Ergänzungskredite zur Förderung der Gasheizung

Erfüllen Sanierer die hohen Anforderungen, können sie offene Finanzierungslücken noch bis einschließlich Juni 2021 mit einem Ergänzungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) decken. Diesen gibt es über das KfW-Programm 167 zu besonders günstigen Konditionen. Die Beantragung erfolgt hier ebenfalls vor dem Beginn der Maßnahme. Der Ansprechpartner ist die eigene Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut. Ab Juli 2021 geht die KfW-Förderung ebenfalls in die BEG über. Ab dann können Sanierer zwischen einmaligen Zuschüssen und günstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen (Höhe entspricht aktuellen Zuschusshöhen) wählen. Beide Angebote sind dann über die Bundesförderung erhältlich.

 

Förderung der Gasheizung auch 2021 von Herstellern und Gasanbietern

Neben der staatlichen Förderung der Gasheizung bekommen Hausbesitzer auch von Herstellern und Gasanbietern finanzielle Unterstützung. Denn diese bieten häufig hohe Zuschüsse für neue Gasanschlüsse oder neue Gasbrennwertheizgeräte. Da die Programme meist regional und zeitlich begrenzt sind, lohnt es sich, vor dem Austausch der alten Heizung beim örtlichen Gasversorger oder Heizungsbauer nachzufragen.

 

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