Eine neue Gas-Hybridheizung verbindet die Vorteile der effizienten Gasbrennwerttechnik mit denen einer klimafreundlichen Umweltheizung. Sie lohnt sich für Bestandsgebäude und ist bei einer Sanierung mit hohen Fördermitteln verbunden. So übernimmt der Staat bis zu 40 Prozent der Kosten, wenn Hausbesitzer ihre alte Heizung durch eine neue Gas-Hybridheizung austauschen. Das Besondere daran: Rüsten Sanierer die Heizung mit einem Mal um, bekommen Sie die attraktive Förderung für die Komplettanlage.

 

Gas-Hybridheizung: Welche Möglichkeiten gibt es? Ein Überblick:

Hybridheizungen kombinieren verschiedene Wärmeerzeuger, um deren Vorteile optimal einzusetzen. Gas-Brennwertgeräte lassen sich dabei mit Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen (Kessel sowie wasserführende Pelletöfen) oder Wärmepumpen verbinden. Während die regenerativen Energiesysteme weite Teile des Jahres kosten- und CO2-sparend für viel Wärme sorgen, schalten sich die Gasgeräte nur bei Bedarf zu. Sie gewährleisten, dass immer ausreichend Energie verfügbar ist und sorgen somit für ein hohes Maß an Sicherheit. Auch der in  Komfort müssen Hausbesitzer bei einer Gas-Hybridheizung auf nichts verzichten. Denn die Steuerung der einzelnen Wärmeerzeuger übernimmt eine hybridfähige Regelung.

 

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Technische Voraussetzungen zur Förderung der Gasheizung

Damit Sanierer Fördermittel für die Gas-Hybridheizung erhalten, muss die regenerative Anlage mindestens 25 Prozent der Heizlast abdecken. Ergibt die Heizlastberechnung einen Betrag von 20 Kilowatt, darf die regenerative Anlage nicht weniger als 5 Kilowatt leisten. Bei Solarthermieanlagen lässt sich die erforderliche Kollektorgröße mit einer Pauschale von 635 Watt pro Quadratmetern ermitteln. Bei 20 Kilowatt Heizlast ergibt das eine Mindest-Kollektorfläche von 7,87 Quadratmetern. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:

• Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) von mind. 92 %
• Gemeinsame oder übergeordnete Regelung für alle Wärmeerzeuger
• Alle Wärmeerzeuger müssen den BAFA-Qualitätsanforderungen entsprechen
• Ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage ist durchzuführen

 

Befindet sich bereits eine Umweltheizung im Haus, lässt sich dies bei der Förderung berücksichtigen. Das gilt jedoch nur, wenn auch diese den BAFA-Qualitätsanforderungen entspricht.

Attraktive Konditionen sorgen für steigendes Interesse

Bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten übernimmt der Staat, wenn Hausbesitzer eine alte Heizung durch eine Gas-Hybridheizung ersetzen. Das gilt zumindest dann, wenn es sich bei der bestehenden Anlage um eine Ölheizung handelt. Tauschen Sanierer andere Wärmeerzeuger durch eine Gas-Hybridheizung aus, liegt die Förderung bei 30 Prozent. Lassen sie erst die neue Gasheizung einbauen und rüsten regenerative Energien später nach, erhalten Sanierer immerhin 20 Prozent der Kosten, dann allerdings nur für die Gasheizung. So sieht es das seit Januar 2020 neu aufgelegte Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vor. Das Programm unterliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und läuft vorerst bis Ende 2021.

 

Die BAFA-Förderprogramme (BEG) für die Heizung im Überblick

Bundesförderung Wärmeerzeuger
Quelle: BAFA 2021

Alternative: Einbau der Gas-Hybridheizung in zwei Schritten

Wer Gas- und Umweltheizung gleichzeitig einbaut, bekommt die maximale Förderung. Mit Abzügen können sich Sanierer aber auch für einen schrittweisen Heizungstausch entscheiden. Dabei bauen sie zunächst eine sogenannte Renewable-Ready-Gas-Brennwertheizung ein, für die sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent erhalten. Spätestens zwei Jahre darauf installieren Hausbesitzer dann die Erneuerbare-Energien-Anlage. Diese bezuschusst der Staat dann zu mindestens 30 Prozent. Für die Förderung der Renewable Ready Gas-Brennwertheizung gelten folgende Voraussetzungen:

• Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) von mind. 92 %
• Hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik ist vorzuhalten
• Antragsteller müssen ein Heizkonzept der Komplettanlage einreichen
• In Wohngebäuden ist ein Wärmespeicher einzubauen
• Ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage ist durchzuführen

 

Außerdem ist die Erneuerbare-Energien-Anlage spätestens zwei Jahre nach der Gas-Brennwertheizung in Betrieb zu nehmen. Sie muss mindestens 25 Prozent der Heizlast decken und den Qualitätsanforderungen des BAFA entsprechen.
Interessant zu wissen: Auch wenn der Einbau einer Renewable-Ready-Gas-Brennwertheizung erst einmal günstiger ist, bietet die Komplettsanierung mit Gas-Hybridheizung finanzielle Vorteile. Denn sie ist mit höheren Fördersummen verbunden. Außerdem fallen die Gesamtkosten hier niedriger aus.

 

Förderung für die Gas-Hybridheizung richtig beantragen

Fördermittel für den Heizungstausch beantragen Sanierer vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags über die Webseite des BAFA. Erforderlich sind dazu lediglich Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen. Anrechnen lassen sich unter anderem Ausgaben für:

• Demontage und Entsorgung der Altanlage
• Gasanschluss oder Flüssiggastank
• Gas-Brennwertheizung und Abgassystem
• Erneuerbare-Energien-Anlage
• Material, Montage und Zubehör
• Arbeiten am/im Technikraum
• Flächenheizung und/oder neue Heizkörper
• Optimierung des bestehenden Heizsystems
• Optimierung der bestehenden Warmwasserbereitung
• Beratung, Planung und Baubegleitung

 

Interessant zu wissen Wichtig zu wissen: Die Höhe der Förderung für eine Gas-Hybridheizung lässt sich nach der Beantragung nicht mehr nach oben korrigieren. Aus diesem Grund sollte der Kostenvoranschlag sehr detailliert sein und eher großzügig ausfallen.

 

Nach der Antragstellung über die BAFA-Webseite können Hausbesitzer auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Aufgrund der hohen Antragszahlen dauert es aktuell etwas länger, bis die Behörde den positiven Förderbescheid ausstellt.
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Text: Bosch Thermotechnik GmbH
Foto: reimax16 – Fotolia.com