Die wichtigsten Änderungen für Bauherren und Sanierer

Was ändert sich 2022?

Das Jahr 2022 startet für viele Bauherren und Sanierer nicht weniger angespannt als der turbulente Herbst 2021 verlief. Nach der Insolvenz zahlreicher Energieversorger suchen viele Haushalte einen neuen Strom- oder Gasanbieter. Die Energiepreise steigen um über 20 Prozent und attraktive Förderbestandteile wie die Effizienzhaus-55-Förderung im Neubau fallen weg. Die sinkende EEG-Umlage ist dabei eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Ob sich die explosionsartigen Preissteigerungen fortsetzen und welche guten Nachrichten Bauherren und Sanierer 2022 zu erwarten haben, erklären wir in unserem Jahreswechsel-Ausblick.

 

CO2-Preise für fossile Energieträger steigen auf 30 Euro pro Tonne

Nach der Einführung im Jahr 2021 steigen die CO2-Preise mit dem Jahreswechsel zum ersten Mal an. Zahlten Verbraucher bisher noch 25 Euro pro Tonne, kostet der CO2-Ausstoß 30 Euro pro Tonne ab Januar 2022. Das entspricht einer Preissteigerung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde Gas und 1,4 Cent pro Liter Heizöl. Wer 20.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht (das entspricht etwa 2.000 Liter Heizöl) zahlt damit 20 bis 30 Euro mehr als im Jahr zuvor.

 

Energiepreise explodieren und steigen 2022 um über 20 Prozent an

Teurer als die Erhöhung der CO2-Steuer kommt Hausbesitzern die allgemeine Steigerung der Energiepreise zu stehen. Diese begann bereits Ende 2021 und führte mehrere Strom- und Gasanbieter in die Insolvenz. Um angemessen auf die gestiegenen Großhandelspreise reagieren zu können, kündigten viele der übrigen Versorger höhere Preise an. Die Gaspreise ziehen im Durchschnitt um 24,6 Prozent an – wer sich günstige Konditionen mit langen Vertragslaufzeiten gesichert hatte, zahlt 2022 sogar mehr als doppelt so viel wie zuvor. Nach Höchstständen im Oktober und November sinkt der Börsenpreis allerdings wieder leicht ab. Ob und wann sich diese Entspannung in den Angeboten der Versorger zeigt, bleibt vorerst abzuwarten. Das Gleiche gilt für Heizöl, wobei Branchenkenner hier im ersten Quartal 2022 mit einer Entspannung rechnen.

 

Gute Nachrichten: Kündigungsfristen für Energieversorger sinken

Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und langen Zusatzlaufzeiten war es für viele Verbraucher bisher nicht immer einfach, bestehende Energielieferverträge zu kündigen. Im kommenden Jahr ändert sich das. Denn dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat und eine Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit. Wer ab 01. März 2022 einen Strom- oder Gasvertrag abschließt und den Kündigungszeitpunkt verpasst, kann danach jederzeit innerhalb von einem Monat kündigen. Durch den kurzfristigen Anbieterwechsel profitieren Verbraucher von günstigeren Preisen.

 

Niedrigere EEG-Umlage sorgt für Entspannung am Strommarkt

Mit der EEG-Umlage zur Förderung regenerativer Energien-Anlagen sinkt 2022 ein wichtiger Bestandteil des Strompreises. Eine Reduzierung von 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde bringt dabei eine Einsparung von etwa 70 Euro im Jahr, bei einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden. Die niedrigere EEG-Umlage sorgt damit für etwas Entspannung am Strommarkt und dafür, dass die Strompreise 2022 nicht weiter ansteigen. Experten gehen davon aus, dass einige Stromanbieter ihre Preise senken könnten, da sie Strom vorausschauend zu günstigen Konditionen geordert haben.

 

Ü20-Photovoltaikanlagen erhalten keine Einspeisevergütung

Im Jahr 2022 fallen Photovoltaikanlagen, die 2001 als eine der ersten ans Netz gingen, aus der Förderung. Betreiber bekommen keine Einspeisevergütung mehr und sollten prüfen, ob sich die Volleinspeisung weiterhin lohnt. Wer nicht handelt, erhält weitere sieben Jahre eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwerts Solar. Dieser liegt bei 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde, abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde und den Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber. Während die Direktvermarktung eine für kleine Anlagen weniger lukrative Alternative darstellt, lohnt es sich in vielen Fällen, auf Eigenverbrauch umzustellen. Mit einem zusätzlichen Stromspeicher bleiben durchschnittlich über 60 Prozent des Ertrags im eigenen Haus und Verbraucher müssen weniger Strom einkaufen. Sie sparen damit über 30 Cent pro Kilowattstunde und machen sich unabhängiger von Strompreisschwankungen. Sind alte Anlagen nicht mehr intakt, bietet sich auch das Repowering an. Dabei handelt es sich um den Ersatz durch eine Neuanlage, die dann mit aktuellen Konditionen gefördert wird.

 

Solarpflicht in Baden-Württemberg kommt für Neubauten

Wer in Baden-Württemberg neu baut, muss 2022 eine Solaranlage installieren oder Ersatzmaßnahmen treffen. Die sogenannte Solarpflicht gilt ab Januar für Nichtwohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Ab Mai kommt sie dann auch für den Neubau von Wohngebäuden – ab 2023 für grundlegende Dachsanierungen. Dem süddeutschen Vorbild folgend, diskutieren auch andere Länder ähnliche Gesetze. So kommt die Solarpflicht (voraussichtlich) auch in Niedersachsen, Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Die Ausgestaltung der Gesetze unterscheidet sich dabei stark und Wohngebäude sind nicht immer betroffen. Anders in einem Gesetzesentwurf vom Bund: Dieser sieht eine deutschlandweite Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen ab Mitte 2022 vor, ist aber noch nicht beschlossen.

 

Klimaschutzsofortprogramm sorgt für neue Fördermittel

Mit dem Beschluss des Klimaschutzsofortprogramms 2022 will der Bund den CO2-Ausstoß in Deutschland weiter senken. Das Programm sieht zusätzliche Mittel in Höhe von 8 Mrd. Euro vor, die verschiedenen Sektoren zugutekommen. Mit rund 5,5 Mrd. Euro soll ein Großteil des Geldes in den Bau energiesparender Gebäude und die energetische Sanierung fließen. Der Bund plant außerdem, den sozialen Wohnungsbau mehr zu fördern und die energetischen Mindestanforderungen im Neubausektor anzuheben. Zudem soll es ab 2023 keine Fördermittel für Heizungen auf Basis fossiler Energieträger mehr geben. Betroffen sind dabei Gasbrennwertheizungen, die der Staat aktuell in Kombination mit regenerativen Energien-Anlagen fördert. Steht ein Austausch an, sollten Hausbesitzer diesen also nicht zu lange aufschieben. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Förderung der Gasheizung.

 

Effizienzhaus-55-Förderung entfällt 2022 für Neubauten

Wer ein neues Gebäude besonders effizient baut, erhält attraktive Fördermittel vom Staat. So gibt es Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 15 bis 25 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Während Bauherren die Mittel bisher bereits für ein Effizienzhaus 55 beantragen konnten, entfällt diese Möglichkeit ab 01. Februar 2022. Fördermittel gibt es im Neubau dann nur noch für Gebäude der Effizienzhaus-Stufen 40, 40-EE, 40-NH oder 40 Plus. Diese sind etwa 60 Prozent sparsamer als Neubauten nach gesetzlichen Mindeststandards und tragen daher deutlich zur CO2-Einsparung bei. Wer ein Effizienzhaus 55 bauen und Fördermittel beantragen möchte, sollte die Unterlagen spätestens Ende Januar 2022 einreichen.

 

Ab Januar 2022 gelten neue Schornstein-Anforderungen

Über die Schornsteine von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelangen viele Abgase in die Umwelt. Damit sich diese günstig verteilen und Schäden für die menschliche Gesundheit ausbleiben, fordert der Staat ab Januar neue Ableitbedingungen. So müssen neue Schornsteine firstnah angeordnet sein und den First um 40 Zentimeter überragen. Außerdem gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu allen Öffnungen im Umkreis von 15 Metern um den Schornstein (Anlagen < 50 kW). Die Anforderungen gelten für den Neubau von Kaminen, Holz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Für wesentliche Änderungen oder den Austausch von Feuerungsanlagen gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben der 1. BImSchV.

 

2022 gehen letzte deutsche Atomkraftwerke vom Netz

Als es 2011 im japanischen Fukushima zur Atomkatastrophe kam, hielt die Welt den Atem an. Deutschland beschloss kurz darauf den Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie und begann damit, eigene Atomkraftwerke sukzessive abzuschalten. Im Jahr 2022 werden nun die letzten Anlagen vom Netz genommen.

 

Foto: ravital