Wer fördert was 2021? Alle Fördermittel von KfW und BAFA

Sanierungspflicht


Viele Sanierer nutzen bei ihrer energetischen Modernisierung keine öffentlichen Fördermittel. Neben Unwissenheit wird als Begründung oft angeführt, dass die Vielfalt der Programme zu unübersichtlich und die Beantragung zu schwierig sei. Ein Grund, aus dem die Bundesregierung viele Angebote aktuell unter der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammenfasst. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Aufgabenteilung zwischen KfW sowie BAFA und zeigen Ihnen, wer welche Maßnahmen fördert. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps, wo Sie professionelle Unterstützung bei der Beantragung erhalten.

Bund vereinfacht die Förderlandschaft durch BEG

Im Gebäudebereich schlummern nach wie vor hohe Einsparpotenziale. Während Hausbesitzer durch eine Sanierung ihren Komfort steigern und Heizkosten sparen, führen Maßnahmen wie die Dämmung oder der Heizungstausch auch zu sinkenden CO2-Emissionen. Um Letztere drastisch zu minimieren und die energetische Sanierung interessanter zu machen, beschloss der Bund bereits im Klimaschutzprogramm 2030 die Zusammenlegung vieler Förderangebote von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aus dieser Forderung heraus entstand die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die seit Januar 2021 in Teilbereichen verfügbar ist. Während sie aktuelle Förderangebote sukzessive ablöst, soll es ab 2023 nur noch einen Ansprechpartner für Zuschuss- und einen für Darlehensangebote geben.

Gemeinsame Unterstützung durch KfW und BAFA

Bereits heute unterstützen KfW und BAFA Hausbesitzer sowie Wohnungseigentümer gemeinsam mit attraktiven Krediten sowie Zuschüssen zum energetischen Sanieren oder Modernisieren. Während Kredite für Einzelmaßnahmen sowie Förderangebote für Neubau- oder Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus über die KfW zu bekommen sind, erhalten Sanierer Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bestand über das BAFA.

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Was fördert das BAFA?

Das BAFA ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen im Bestand geht. Attraktive Fördermittel erhalten Hausbesitzer hier über den Programmteil Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Neben der Wärmedämmung gibt es Gelder dabei für Vorhaben wie den Fenstertausch, den Türentausch, den Einbau einer neuen Heizung oder die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage. Attraktive Zuschüsse vergibt das BAFA darüber hinaus auch für Smart-Home-Systeme, Lüftungsanlagen, Einrichtungen zum sommerlichen Wärmeschutz und Planungs- sowie Überwachungsleistungen von Energieberatern.

Neben der BEG-Förderung unterhält das BAFA auch ein attraktives Programm für die „Energieberatung“. Die sogenannte BAFA-Vor-Ort-Beratung hilft dabei, eine fundierte Informationsgrundlage für energetische Modernisierungen zu schaffen.

Mit dem Bereich “Energieeffizienz“ fördert das BAFA außerdem Mini-KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke). Erhältlich sind hier zeitlich befristete Vergütungen für den selbst erzeugten Strom. Besonders interessant für Käufer kleiner KWK-Anlagen ist, dass sich die Vergütungen auch pauschal auszahlen lassen.

Sparpotential ermitteln Einen aktuellen und detaillierten Überblick über die Fördermöglichkeiten im Bereich Heizung können Sie in unserem Beitrag Förderung für die Heizung erhalten.
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Was fördert die KfW noch?

Nachdem es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 430 nur noch über die neue BEG-Förderung gibt, erhalten Sanierer für Arbeiten im Bestand (neue Fenster, neue Haustür, Dämmung Fassade sowie Dachdämmung, Einbau Lüftungsanlage) aktuell günstige Darlehen samt Tilgungszuschuss. Darüber hinaus vergibt die Förderbank Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Bauherren bekommen hingegen nur Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für den Bau von KfW-Effizienzhäusern. Relevant sind dabei die KfW-Programme 151/152 und 430 für Sanierer sowie 153 für Bauherren. Wer BAFA-Mittel für den Heizungstausch nutzt, kann offene Finanzierungslücken außerdem mit einem Ergänzungskredit aus dem KfW-Programm 167 schließen. Führen Energieberater eine professionelle Baubegleitung durch, bezuschusst die Förderbank deren Kosten über das Programm 431.

Interessant zu wissen
Ab Juli 2021 werden die aufgeführten Förderangebote von der Bundesförderung für effiziente Gebäude abgelöst. Die KfW vergibt dann:
• Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
• Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Neubau- und Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus im Wohnbau (BEG WG)
• Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Neubau- und Sanierungsvorhaben zum Effizienzgebäude im Nichtwohnbau (BEG NWG)

Alles ändert sich allerdings nicht: So vergibt die KfW auch weiterhin hohe Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizgeräte (Programm 433) und PV-Ladestationen für Elektroautos (Programm 440). Für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher erhalten Sanierer und Bauherren außerdem zinsgünstige Darlehen (Programm 270). Erfahren Sie mehr zum Thema Photovoltaik Förderung. Nicht zuletzt gibt es hohe KfW-Mittel aber auch für Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit (KfW 455-B) und zur Verbesserung des Einbruchschutzes (KfW 455-E).  Günstige Kredite für diese Baumaßnahmen kann man über das KfW-Programm 159 beantragen.

Einsparpotential ermitteln Finden Sie hier eine aktuelle Übersicht über alle Sanierungs-Fördermöglichkeiten, sei es Kredit oder Zuschuss:
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Wer kann bei der Antragstellung unterstützen?

Am besten ausloten lassen sich die optimalen Fördermöglichkeiten bei BAFA und KfW mit einem Energieberater. Die Zusammenarbeit mit einem Experten für Energieeffizienz ist bei vielen Fördermaßnahmen Voraussetzung.

Wo können Sie weitere Fördermittel recherchieren?

Einige Bundesländer gewähren über die landeseigenen Kreditinstitute ebenfalls eine Förderung. Finanzämter, Kommunen und Energieversorger sind weitere Fördergeber. Mit unserer kostenfreien Fördermittelauskunft recherchieren Sie mit wenigen Klicks alle für Ihre Modernisierung verfügbaren Fördertöpfe. Speziell für den Heizungstausch ist der vorausgefüllte und geprüfte Antrag auf maximale Förderung über den Förderservice abrufbar.

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Foto: Holger Luck | Adobe Stock