2021: KfW-Fördermittel aufgestockt für barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen

 

Ein barrierefreier Umbau bietet viele Vorteile, nicht nur im Alter

Barrierefreies oder altersgerechtes Wohnen bietet in jedem Alter viele Vorteile und müsste bei Neubauten heute eigentlich Standard sein. Ein Haus oder eine Wohnung ohne störende Barrieren punkten mit einem spürbar besseren Wohnkomfort. Durch die anhaltend hohe Nachfrage hat der Bund das Förderbudget 2021 um 55 Millionen erhöht. Damit stehen insgesamt 130 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Fördermittel sind stark nachgefragt und waren in den vergangenen Jahren bereits vor Jahresende aufgebraucht. Bei einer Modernisieren sollte das Thema Barrierefreiheit gleich mit angedacht werden. Was junge Familien heute als ein Plus an Wohnkomfort empfinden, kann morgen im Alter die Garantie für Mobilität, Eigenbestimmung und einen Lebensabend in den eigenen vier Wänden sein. Für altersgerechtes Umbauen gibt es lukrative Fördermöglichkeiten von der KfW

Barrierefreiheit bedeutet nichts anderes als den Zugang zu einer Wohnung sowie die Wohnung selbst für eine Nutzung in allen Lebensphasen auszulegen. Dazu gehören beispielsweise breitere Haus- und Wohnungseingangstüren, ein schwellenloser Übergang auf Terrasse oder Balkon (Barrierefreie Fenster) sowie genügend Freifläche in Küche und Bad, damit sich ein Familienmitglied auch mit Krücken, Gehhilfe oder Rollstuhl bewegen kann. Schon mit wenigen Veränderungen beim Innenausbau können Haus- und Wohnungsbesitzer in punkto Barrierefreiheit richtig viel erreichen.

 

Bei der Modernisierung an alle Generationen denken

Der demographische Wandel hat die deutsche Gesellschaft bereits fest im Griff: Die Bevölkerung wird immer älter und hat ganz bestimmte Wohnansprüche. So planen viele Eigenheimbesitzer und Mieter auch jetzt schon für ihren Wohnkomfort im Alter, indem sie Wohnbarrieren beseitigen. Zur finanziellen Unterstützung bei der Schaffung von barrierefreie Wohnraums gewährt die KfW mit dem Programm 455-B lukrative Zuschüsse. Wir erklären Ihnen, was Sie über dieses Programm wissen müssen, welche Umbaumaßnahmen bezuschusst werden, wer förderberechtigt ist und was es für Sie bei der Beantragung zu wissen gilt.

 

Barrierefreier Zugang zum Haus

Parkplatz, Carport oder der eigenen Garage müssen entsprechend breiter sein, um ein problemloses Ein- und Aussteigen zu ermöglichen – ein PKW-Stellplatz für Rollstuhlfahrer beispielsweise mindestens 3,5 Meter. Ideal ist, wenn der Weg zur Haustür ebenerdig erfolgen kann. Treppen können später bei Bedarf mittels Rampen überwunden werden, wobei das maximale Gefälle einer Rampe nach DIN maximal 6 Prozent betragen darf. Wichtig sind beidseitig feste Handläufe an der Treppe. Für barrierearme Haus- und Wohnungseingangstüren ist eine Durchgangsbreite von mindestens 0,9 m vorgeschrieben, die Bedienelemente müssen zwischen 0,85 und 1,05 m angebracht sein.

 

Flure, Treppen, Türen und Fenster

Für Flure gilt nach Umbau eine nutzbare Mindestbreite von 1,2 m. Das schafft genügend Platz für Kinderwagen oder Rollator. Innentüren sind bei einem altersgerechten Umbau auf mindestens 0,8 m Durchgangsbreite zu erweitern. Türschwellen sollten bei einer Hausmodernisierung soweit als möglich beseitigt werden. Gerade ein schwellenloser Zugang zu Terrasse oder Balkon bringt Komfort und Lebensqualität. Tiefer liegende Fenster mit einer Brüstungshöhe von maximal 60 Zentimetern erleichtern nicht nur den Blick nach draußen, sie lassen sich vom Rollstuhl aus auch einfacher bedienen. Hierzu müssen die Fenstergriffe entsprechend auf einer Höhe von 0,85 bis 1,05 Meter angebracht werden, alternativ sollte sich ein Fenster pro Raum automatisch öffnen lassen. Rollläden sollten mechanisch leicht zu bedienen sein oder werden elektrisch betrieben.

 

Küche, Schlafen und Wohnen

Bei der Hausmodernisierung empfiehlt es sich, Küche, Bad, Schlaf- und Wohnraum auf eine Ebene ins Erdgeschoss zu verlegen oder für später entsprechend barrierefrei vorzuplanen, wenn das Treppensteigen immer schwieriger und unsicherer wird. Das erspart den späteren kostspieligen Einbau eines Treppenlifts. Wichtig ist, in der Küche entsprechend große Bewegungsflächen vorzusehen. Nach DIN mindestens 1,2 Meter vor Küchenzeilen, für Rollstuhlfahrer mindestens 1,5 Meter. Ebenfalls sollten die Arbeitsflächen ganz oder teilweise unterfahrbar und alle Einbaugeräte in bequemer Bedienhöhe liegen. In allen Wohnräumen sollten Steckdosen und Heizkörper leicht zu erreichen sein. Wer sein Haus modernisiert, hat die Möglichkeit, verschiedene Funktionen im Haus via Smart Home miteinander zu vernetzen und so Haustechnik und Haushaltsgeräte per Smartphone, Tablet oder Touchscreen bequem zu steuern. Beispiele sind die Steuerung der Heizung, das Öffnen und Schließen von Fenstern, das Bedienen von Rollläden oder Markisen, Licht, Sicherheitssysteme (Einbruchschutz) sowie das Bedienen von Herd, Kühlschrank und Waschmaschine. Das sorgt für mehr Komfort und mehr Barrierefreiheit in jedem Lebensabschnitt.

 

Ein Bad für alle Generationen

Anders als eine Couch oder Tische lassen sich Badewanne oder Dusche nicht verrücken. Deshalb ist es wichtig, dass das neue Bad gut durchdacht ist und gleich möglichst barrierefrei ausgestattet wird. Eleganz und Barrierefreiheit sind dabei keine Gegensätze. Ein Mehrgenerationenbad macht nicht nur in jüngeren Jahren Spaß durch ein Plus an Komfort sowie Sicherheit, sondern sorgt auch für das Alter vor. Wer sein barrierefreies Bad heute klug modernisiert, kann es auch morgen und übermorgen noch bequem nutzen.

 

Altersgerecht Umbauen – mit perfekter Planung und attraktiver Förderung

Die Höhe des KfW-Zuschusses ergibt sich aus den Modernisierungsmaßnahme, die Sie umsetzen möchten. Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, die dazu beiträgt, dass Barrieren in Ihrem Eigenheim oder Ihrer Mietwohnung reduziert werden, bezuschusst die KfW die förderfähigen Gesamtkosten mit 10 %. Trägt Ihre Umbaumaßnahme dazu bei, dass Ihr Eigenheim oder Ihre Wohnung den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, können Sie einen Zuschuss von 12,5 % für die Umbaumaßnahme erhalten. Unter dem Standard „Altersgerechtes Haus“ hat die KfW definiert, dass es sich hierbei um Wohnraum handelt, bei dem alle Räume, einschließlich Küche und Badezimmer, barrierereduziert sind. Zusätzlich müssen altersgerechte Bedienelemente vorhanden sein; auch der Haus- oder Wohnungseingang muss zur Erfüllung dieses Standards barrierefrei gestaltet sein. Die KfW vergibt Zuschüsse in Höhe von maximal 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen bzw. in Höhe von 6.250 Euro für „Altersgerechtes Haus“-Maßnahmen. Investitionskosten unter 2.000 Euro oder über 50.000 Euro werden nicht bezuschusst.

Wer kann die Förderung beantragen und wie wird diese gestellt?

Grundsätzlich kann jeder, egal wie alt, private Haus- oder Wohnungseigentümer die Förderung beantragen. Selbst Mieter können den Modernisierungszuschuss zur Barrierereduzierung nutzen. Sollten Sie zur Miete wohnen, empfiehlt es sich allerdings immer, Ihren Vermieter von Beginn an miteinzubeziehen. Im besten Fall ist Ihr Vermieter mit Ihren Umbauvorhaben einverstanden und schließt mit Ihnen eine Modernisierungsvereinbarung. Hiermit sind Sie auf der sicheren Seite und können sich zur Förderung an das KfW-Zuschussportal wenden.

Quelle: Bosch Thermotechnik
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