Nach der Anlagenplanung erfolgt die Montage. Auf Steildächern können die Solarmodule auf dem Dach aufgebaut oder direkt in die Dachhaut integriert werden. Bei Flachdächern greift man auf geneigte Aufständerungen zurück. Ist die Solaranlage montiert, muss sie nur noch protokolliert in Betrieb genommen und bei mehreren Stellen angemeldet werden.

 

Je nach Art der Eindeckung wird das entsprechende PV Montagesystem ausgewählt. Auch die Halterungen müssen der Dacheindeckung angepasst werden. Die richtige Auswahl dieser beiden Faktoren gewährleistet die dauerhafte Stabilität Ihres Solardaches.

 

Vorsicht Asbest!

Wurde in Ihrer Dachkonstruktion Asbest verbaut, dürfen Sie nicht ohne weiteres eine Solaranlage montieren. Bei älteren Häusern ist es ratsam, das Dach auf eine Asbestbelastung untersuchen zu lassen. Im Falle von Kunstschiefer oder Wellpappe aus der Zeit vor 1990 ist die Wahrscheinlichkeit, dass beim Bau Asbest verwendet wurde, relativ hoch. Eine asbesthaltige Dacheindeckung muss zwingend durch eine Asbestsanierung fachgerecht entfernt und entsorgt werden, bevor mit der Photovoltaik Montage begonnen werden kann.

 

 

Die verschiedenen Photovoltaik Montage-Arten

Wenn Sie auf Ihrem Dach Photovoltaik installieren möchten, stehen Ihnen verschiedene Montagearten zur Verfügung.

 

Aufdachmontage

Die Aufdachmontage auf dem Schrägdach ist die häufigste Art der Photovoltaik Montage. Mit Hilfe eines Aufdach-Montagesystems werden die Module im Hoch- beziehungsweise Querformat direkt an den Dachziegeln befestigt. Dazu werden spezielle Dachhaken und Schienen verwendet. Diese Montage-Art ist am besten für Dächer mit einer Neigung von 20 bis 60 Grad geeignet. Die PV Anlage wird dachparallel montiert. Die Dichtigkeit des Daches wird dabei nicht beeinträchtigt, lediglich die Halter werden in der Dachhaut verbaut, ohne jedoch den Belag zu beschädigen. Ausreichender Abstand sorgt für eine gute Hinterlüftung der Anlage, was zur guten Kühlung der Module beiträgt und die Leistung optimiert.

Da sich witterungsbedingte Kräfte bei der Aufdachmontage auf die darunter liegende Holzkonstruktion übertragen, sollte man dem Schienensystem durch einen Kreuzverband zusätzliche Sicherheit verleihen. So vermeidet man Ziegelbruch durch allzu starken Druck.

 

Indachmontage

Bei der Indachmontage wird das PV Montagesystem statt der Dachziegel direkt auf dem Dachgebälk installiert. Dort, wo sich die Solarmodule befinden, sitzen also keine Ziegel mehr. Die Dacheindeckung wird entfernt und die PV Module fungieren als Dachhaut. 

Indachsysteme sind genauso dicht wie ein Dach mit Ziegeln, denn sie werden separat isoliert und gedämmt. Weil die Photovoltaik Anlage in die Dachhaut eingefügt wird, entsteht ein besonders homogenes Gesamtbild. 

Trotz der ästhetischen Vorteile und der geringeren Dachlast kommt dieses PV Montagesystem seltener zum Einsatz als die Aufdachmontage, was an den höheren Kosten liegt. Diese kommen durch den höheren Montage-Aufwand zustande. 

Die Indachmontage bringt bei Neubauten aber auch Vorteile mit: Da die Photovoltaikanlage schon im Vorfeld als Indachanlage geplant werden kann, entfallen die zusätzlichen Kosten für die Sanierung und Abdeckung eines alten Daches.

 

Flachdachmontage

Flachdach und Photovoltaik? Auch auf dem Flachdach kann man eine Solaranlage montieren. Durch den geringeren Montageaufwand verringern sich dabei einerseits die Gesamtkosten. Andererseits müssen Sie bei Ihrer Kalkulation zusätzliche Kosten für die Aufständerung der Module berücksichtigen. Insgesamt können Sie durch den Verzicht auf ein Baugerüst und geringer ausfallende Vorbereitungen sparen. Im späteren Betrieb fallen die einfachere Reinigung und der niedrigere Wartungsaufwand ins Gewicht.

Wenn Sie auf Ihrem Flachdach eine Solaranlage montieren wollen, steht Ihnen dafür ein spezielles PV Montagesystem zur Verfügung. Mit einem Flachdach Montagesystem aufgeständerte Module können genauso hohe Erträge erzielen wie Anlagen auf Schrägdächern. Die besten Ergebnisse erhält man mit der Ausrichtung nach Süden. Flachdachsysteme eignen sich für Dächer mit einer Neigung von bis zu 10 Grad.

 

Inbetriebnahme einer PV-Anlage: Was ist zu beachten?

Inbetriebnahmetermin

Für die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die Sie vor der Stromproduktion in die Tat umsetzen müssen. Dazu gehören die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Finanzamt. Versäumen Sie diese Pflichten, drohen Ihnen nicht nur Bußgelder, sondern auch der Verlust der Einspeisevergütung. Der Inbetriebnahmezeitpunkt bestimmt, welche Einspeisevergütung Sie erhalten. Da die Einspeisevergütung mit jedem Monat abnimmt, sollte man die Inbetriebnahme lieber früher als später in Angriff nehmen.

Wenn der Fachbetrieb beauftragt wurde und die Installationsarbeiten abgeschlossen sind, steht der Termin zur Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik Anlage ins Haus. Diesen wichtigen Termin bereitet das Installationsunternehmen vor und begleitet Sie dabei auch vor Ort. Anwesend sollte außerdem ein Vertreter des Energieversorgers sein, der die Anlage abnimmt. Erst danach können Sie ans Netz gehen und Strom produzieren. Bei diesem Termin muss auch zwingend ein spezifisches Inbetriebnahmeprotokoll angefertigt werden. 

 

Das Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaik Anlagen

Durch das Inbetriebnahme Protokoll werden die korrekte Ausführung der Anschlussarbeiten und der sonstigen Leistungen des Installationsunternehmens dokumentiert. Die Dokumentation der Inbetriebnahmeprüfung durch den installierenden Fachbetrieb gehört ebenfalls ins Protokoll. Weil dadurch die Funktionstüchtigkeit der Anlage nachgewiesen wird, ist der schriftlich niedergelegte Bericht dieser Prüfung von haftungsrechtlicher Bedeutung. 

Das Inbetriebnahmeprotokoll enthält eine vollständige schriftliche Anlagendokumentation, die später als Grundlage für Inspektionen dient. Mit Hilfe der enthaltenen Daten werden dabei jeweils aktuelle Werte von Messungen, Maßen und Einstellungen verglichen. Das Protokoll enthält sämtliche Daten und technischen Details der Anlage. Dazu gehören Hersteller- und Modellangaben zu allen Komponenten. Auch Neigung und Ausrichtung der Solarmodule werden darin dokumentiert. Um die Funktionsfähigkeit der Anlage nachweisen zu können, erfordert das Inbetriebnahme Protokoll darüber hinaus Angaben zu Strahlungswerten, zur Leerlaufspannung, zum Kurzschlussstrom an Strings und Generatorschlusskasten sowie zur Prüfung der Einspeisezähler. 

Im Protokoll enthalten sein müssen außerdem bautechnische Nachweise zur Standsicherheit und genaue Angaben zur brandschutzgerechten Installation und Kennzeichnung.

Ein Inbetriebnahme Protokoll für Photovoltaik Anlagen muss vom Solarteur in Anwesenheit des Hausbesitzers ausgefertigt werden. Die Dokumentation muss den Anforderungen der Norm DIN EN 62446 genügen.

 

Die Aufgaben des Inbetriebnahmeprotokolls im Überblick:

  • Es dient als Nachweis dafür, dass die Anlage Strom produziert.
  • Ohne Inbetriebnahmeprotokoll gibt es keine Einspeisevergütung.
  • Es ist der Nachweis dafür, dass die Anlage allen relevanten Normen und Vorschriften genügt.

 

Für die vorgeschriebenen Anmeldungen der Solaranlage ist der im Protokoll angegebene Inbetriebnahmezeitpunkt von Bedeutung.

Falls Sie eine Förderung beantragen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine Fachunternehmererklärung, die Angaben zum ausführenden Installationsbetrieb und der Photovoltaik Anlage enthält.

 

Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage anmelden

Eine Photovoltaik Anlage, die ans Stromnetz angeschlossen wurde, muss umgehend bei der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Stromproduktion dem Finanzamt melden.

 

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet die Betreiber von Solaranlagen zur Eintragung ihrer Stammdaten ins Marktstammdatenregister (MaStR). Dazu gehören Angaben zum Standort der Anlage, technische Daten und die Kontaktdaten des Betreibers. Erst mit der Eintragung beginnt der Anspruch auf Auszahlung finanzieller Förderungen nach dem EEG.

 

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das MaStR ist ein amtliches Register für stromerzeugende Anlagen, das seit 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege ablöst. Es listet sämtliche Photovoltaikanlagen in Deutschland auf. Vor allem ist der Eintrag für alle Anlagen verpflichtend, die mit dem Stromnetz verbunden sind.

Selbst wenn Ihre Anlage schon seit Jahren läuft, müssen Sie sich nachträglich im Marktstammdatenregister eintragen. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung DSGVO werden anderswo gemeldete Daten nicht automatisch übertragen. Übrigens müssen Sie auch einen Solarstromspeicher gesondert im Register eintragen.

 

Die Anmeldung beim Netzbetreiber

Auch beim Netzbetreiber müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage anmelden. Dafür stellen die Energieversorgungsunternehmen entsprechende Anmeldeformulare zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular ist bereits vor der Montage der Anlage einzureichen. Damit weisen Sie nach, dass die Arbeiten von einem Elektrounternehmen durchgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. 

Dem Netzbetreiber sind außerdem folgende Dokumente vorzulegen:

  • Datenblätter der Solarmodule
  • Konformitätserklärung für den Wechselrichter
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Lageplan der Anlage und des Netzanschlusses
  • Schaltplan der elektrischen Anlage
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Darstellung des Messkonzeptes
  • Fotos der Anlage
  • Fotos der Zähler mit Zählerstand und Prüfplakette

Den Einspeisevertrag, der die Auszahlung der Einspeisevergütungen regelt, erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber erst nach Vorlage aller aufgeführten Dokumente. Den dazugehörigen Antrag auf Netzanschluss müssen Sie VOR der Montage der Photovoltaikanlage stellen!

Der Netzbetreiber kann vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage noch eine Netzverträglichkeitsprüfung anordnen. Er hat zur Erledigung dieser Prüfung eine Erledigungsfrist von acht Wochen.

 

Die Anmeldung beim Finanzamt

Da die Einspeisevergütungen als steuerrelevante Einnahmen gelten, ist der Verkauf von Strom eine gewerbliche Tätigkeit. Als solche müssen Sie den Betrieb Ihrer Photovoltaik Anlage dem Finanzamt melden. Die Frist für diese Meldung liegt bei einem Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung (Inbetriebnahmezeitpunkt). Innerhalb dieser Frist müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, der Ihre persönlichen Daten und Angaben zu den voraussichtlichen Einnahmen enthält. Daraufhin legt das Finanzamt fest, welche Steuererklärungen beziehungsweise Voranmeldungen einzureichen sind.

 

Jährliche Meldepflichten

Gemäß EEG müssen die Betreiber von Photovoltaik Anlagen jedes Jahr aufs Neue eine fristgerechte Meldung durchführen. Ansonsten geht nicht nur die Einspeisevergütung verloren, es drohen auch hohe Rückforderungen durch den Netzbetreiber. Als Besitzer einer Solaranlage sollten Sie sich also genauestens über die für Sie relevanten Meldepflichten und -fristen informieren.

 

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