Alte Fenster können richtige Energieräuber sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Grund genug, die Schwachstelle Fenster in Angriff zu nehmen und alte Fenster zu erneuern. Der Staat unterstützt Modernisierer beim Fenstertausch mit attraktiven Fördermitteln in Form von Krediten und Zuschüssen.

 

Austausch alter Fenster spart Energie und Kosten

Der Energieverlust durch alte Fenster summiert sich bei einem Einfamilienhaus mit durchschnittlich 30 Quadratmetern Fensterfläche ganz schön auf. Je nach Alter der Fenster gehen 10 bis 40 Liter Heizöl pro Quadratmeter Fensterfläche unnötig verloren im Vergleich zu einem neuen Fenster. Beim Sanieren sollten Sie sich also nicht nur auf eine Erneuerung der Heizung konzentrieren, sondern auch einen Fensteraustausch in Betracht ziehen und bereits beim Hausbau, bei Kauf und Einbau der Fenster auf Qualität achten.

Großes Angebot zur Förderung neuer Fenster

Wer sich für einen Fenstertausch entschließt, hat Glück, denn der Staat fördert die Maßnahme mit unterschiedlichsten Programmen. Besonders interessant ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in Teilen seit Januar 2021 verfügbar ist. Über den Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sanierer attraktive Zuschüsse oder günstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (ab 01. Juli 2021 verfügbar).

Mit dem Programmteil „Wohngebäude“ gibt es Darlehen und Zuschüsse der Bundesförderung ab 01. Juli 2021 darüber hinaus auch für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Wer ein günstiges Darlehen für den Fenstertausch benötigt, nutzt bis einschließlich Juni 2021 noch das KfW-Programm 151/152. Auch hier sind Kredite mit günstigen Konditionen und hohen Tilgungszuschüssen ausgestattet. Weitere Angebote zur Förderung neuer Fenster schafft das Finanzamt mit dem Steuerbonus für die Sanierung sowie dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

 

Förderung für neue Fenster Förderart Effektiver Jahreszins Zuschuss/ Tilgungszuschuss Fördergeber
BEG EM
Zuschussvariante
Einmaliger Zuschuss 20 bis 25 Prozent der Gesamtkosten BAFA
Beantragung über Zuschussportal
BEG EM
Kreditvariante
(ab 01. Juli 2021)
Darlehen mit Tilgungs-zuschuss k. A. 20 bis 25 Prozent der Gesamtkosten KfW
Beantragung über Hausbank
KfW-Programm
152
(bis 30. Juni 2021)
Darlehen mit Tilgungs-zuschuss 0,75 % 20 Prozent der Gesamtkosten KfW
Beantragung über Hausbank
Steuerbonus für die Sanierung steuerliche Vergünstigung 20 Prozent der Gesamtkosten Finanzamt
Beantragung über Steuererklärung
Steuerbonus für Handwerkerkosten steuerliche Vergünstigung 20 Prozent der Handwerkerkosten Finanzamt
Beantragung über Steuererklärung

 

BEG-Förderung für den Fenstertausch beantragen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) stellt Sanierern Zuschüsse oder günstige Darlehen (ab 01. Juli 2021) für den Fenstertausch zur Verfügung. Die Zuschuss-/Tilgungszuschusshöhe beträgt 20 Prozent und lässt sich sogar noch erhöhen. So bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 5 Prozent, wenn ein BAFA-Sanierungsfahrplan den Fenstertausch vorschlägt. Die förderbaren Kosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und sind damit höher als bisher.

Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung für neue Fenster ist unbedingt vor der Vergabe von Aufträgen zu beantragen. Dazu benötigen Sie die Technische Projektbeschreibung (TBP) eines Energieberaters und ein möglichst genaues Kostenangebot. Haben Sie alle Informationen zusammen, können Sie die Mittel über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Direkt danach ist es möglich, auf eigenes Risiko mit der Sanierung zu beginnen.

Entscheiden Sie sich für einen BEG-EM-Kredit für die neuen Fenster, beantragen Sie diesen ab Juli 2021 über Ihre Hausbank. Hier bekommen Sie auch Förderdarlehen für die Sanierung zum Effizienzhaus. Zuschüsse für Letzteres sind voraussichtlich über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste ist dabei in jedem Fall erforderlich.

Übrigens: Die Kosten der Energieberater können sie mit dem Fenstertausch fördern lassen. Neben den Ausgaben für die Technische Projektbeschreibung betrifft das auch Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

KfW-Programm 151/152 (Energieeffizient Sanieren – Kredit)

Bis zum 30. Juni 2021 bekommen Sie eine Förderung für neue Fenster auch aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Während mit dem KfW-Programm 151 die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus gefördert wird, sind es im Programm 152 Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster.

Hier die Konditionen im Überblick (Stand 10.03.2021):

  • 0,75 Prozent effektiver Jahreszins
  • 4 – 30 Jahre Laufzeit
  • 1 – 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 10 Jahre Zinsbindung
  • 50.000 Euro Kredithöhe pro Wohneinheit

Bei Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch oder einer Fensterertüchtigung hält die Förderbank einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Darlehenssumme bereit. Das heißt, der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt somit die Laufzeit.

Es muss also nicht der gesamte Darlehensbetrag zurückgezahlt werden. Das macht einen KfW-Kredit deutlich interessanter als einen Kredit bei einer Hausbank, der vielleicht die Zinskonditionen erreicht, aber diese zusätzliche Förderung nicht enthält. Ab 01. Juli 2021 löst die Bundesförderung die KfW-Programme 151 und 152 ab.

KfW-Zuschuss bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Wer die Kosten für den Fenstertausch aus der eigenen Tasche stemmt, bekommt bereits seit Januar 2021 hohe Zuschüsse über die Bundesförderung. Bis einschließlich Juni 2021 steht Ihnen diese Möglichkeit auch über das KfW-Programm 430 zur Verfügung. Hier bekommen Sie hohe Zuschüsse zur Förderung neuer Fenster im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Insgesamt stehen Mittel von bis zu 48.000 Euro als Zuschuss pro Wohneinheit (Förderung zum KfW Effizienzhaus 55) zur Verfügung.

 

KfW-Programm 455-E (Einbruchschutz – Investitionszuschuss)

Wer seine Fenster in puncto Einbruchschutz nachrüsten möchte, erhält hierfür ebenfalls eine Förderung über das KfW-Programm 455-E. Für Kosten von 500 bis 1.000 Euro gibt es dabei einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Die übrigen Kosten (1.000 bis 15.000 Euro) bezuschusst die Förderbank mit 10 Prozent. Pro Wohneinheit erhalten Sanierer somit bis zu 1.600 Euro für Fenster-Nachrüstsysteme sowie den Einbau entsprechender Gitter und Rollläden. Weitere Informationen finden Sie bei der KfW.

 

Technische Mindestanforderungen der KfW an Fenster

Die Fördergeber stellen hohe Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile. Für Fenster darf der maximale U-Wert in W/(m²·K) betragen:

  • 0,95 für Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
  • 1,0 für Dachfenster
  • 1,1 für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster
  • 1,3 für die Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung
  • 1,4 für den Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz (bei echten glasteilenden Sprossen gilt 1,6)
  • 1,6 für die Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz

Weitere Anforderung an eine Förderung der neuen Fenster

  • Der Antrag muss vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen bei den entsprechenden Fördergebern gestellt werden, sonst besteht kein Anspruch. Eine Ausnahme betrifft den Steuerbonus: Den gibt es nachträglich.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist die Einschaltung eines Energieberaters, der im Vorfeld berät und eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID für KfW 151/152/430) oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB-ID für BEG)  ausstellt. Der Steuerbonus ist davon ausgenommen.
  • Der Einbau der neuen Fenster muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Eigenleistung ist nur im KfW-Programme 152 und mit Bestätigung eines Energieberaters möglich. Die Förderung der neuen Fenster gibt es dann nur für die Materialkosten.
  • Kreditanträge werden von der Hausbank geprüft und über diese bei der KfW eingereicht. Zuschuss-Anträge können Hausbesitzer über die BAFA-Webseite (BEG-EM) oder das KfW-Zuschussportal einfach selbst einreichen. Den Steuerbonus beantragen Sie über Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Als letzter Schritt der Förderung muss beim KfW-Programm 151/152 eine Bestätigung der Durchführung eingereicht werden. Beim KfW-Programm 430 ist es die Ausstellung und Einreichung eines Verwendungsnachweises zusammen mit dem Energieberater. Die BEG-Förderung erfordert einen Technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Für den Steuerbonus für die Sanierung ist eine Fachunternehmererklärung auszufüllen.
  • Der Bauantrag für den Wohnraum muss für die KfW-Programm 151/152/430 vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein. Für die BEG-Förderung muss das Haus mindestens 5 Jahre alt sein. Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung neuer Fenster nutzen, muss Ihr Haus mindesten 10 Jahre alt sein.
  • Die Fassade sollte einen besseren U-Wert (Dämmwert) aufweisen als die neuen Fenster. Ist dies nicht der Fall, sind andere Maßnahmen zum Schutz vor Kondensat und Schimmel zu treffen. Ein Beispiel ist die kontrollierte Wohnungslüftung.

 

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Quelle: Bosch Thermotechnik
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