Zur Information: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1.11.2020. Es vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk. Wir sind fortlaufend dabei, unsere Inhalte zu aktualisieren. Um einen ersten Überblick über das neue Gesetz zu erhalten, können Sie sich hier informieren: Zum GEG informieren Hausbesitzer müssen sich stets an die Energieeinsparverordnung halten. Diese regelt, welche Gebäude welche energetischen Standards erfüllen müssen. Im Rahmen der EnEV wurde auch der sogenannte Energieausweis eingeführt. Dieser sorgt für Transparenz beim Verkauf oder bei der Vermietung und gibt Auskunft über die energetischen Qualitäten eines Gebäudes. Wer braucht einen Energieverbrauchsausweis? Die Energieeinsparverordnung gilt seit 2002 und wird immer wieder erneuert und in ihren Regelungen angepasst. Im Rahmen der EnEV 2014 werden Vorschriften und Kennwerte definiert, die es Hausbesitzern ermöglichen, den energetischen Zustand ihrer Immobilie zu kennen und zu verbessern. Dadurch sollen die energetischen Standards erhöht werden, was die Umwelt nachhaltig schont und im Sinne einer umweltfreundlichen Politik ist. Der Endverbraucher spart dadurch zudem langfristig Geld. Um einen Überblick über den Zustand des Hauses beim Thema Energieeffizienz zu erhalten, gibt es den sogenannten Energieausweis. Dieser muss bei einer Vermietung oder bei einem Verkauf vorgezeigt werden. So können sich Interessenten einen Eindruck über die zu erwartenden Energiekosten verschaffen. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen: dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Nicht in jeder Situation sind beide zulässig, auch hier gibt es klare Vorgaben. Wie unterscheidet sich der Energieverbrauchsausweis vom Energiebedarfsausweis? Die beiden Energieausweise gehen gänzlich unterschiedliche Wege in der Bewertung der energetischen Qualitäten des Hauses. Der Energiebedarfsausweis Der Energiebedarfsausweis kann nur nach einer eingehenden Prüfung des Gebäudes erstellt werden. Dabei wird die Dämmung, die Isolierung, aber auch die Nachhaltigkeit und Effizienz der Heizungsanlage geprüft. Diese Prüfung wird von einem Fachmann vor Ort durchgeführt. Das Ergebnis bezieht sich also nur auf die theoretischen Eigenschaften des Hauses. Das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner wird nicht berücksichtigt. Damit gilt die Bewertung im Rahmen des Energiebedarfsausweises als die objektivere und umfassendere. Der Energieverbrauchsausweis Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis sehr konkret auf die tatsächliche Nutzung. Dafür werden die letzten drei Heizkostenabrechnungen für eine Einschätzung verwendet. Zudem findet eine sogenannte Witterungsbereinigung der gewonnenen Daten statt. Dadurch werden die Werte von überdurchschnittlich kalten oder warmen Jahren angeglichen. Das geschieht mit Hilfe der Gradtagszahl, welche die Anzahl der Tage festhält, an denen die vorliegende Außentemperatur die Heizgrenztemperatur unterschreitet. Was bedeuten die Werte im Energieverbrauchsausweis? Der wichtigste Kennwert für Laien ist die sogenannte Energieeffizienzklasse. Diese ist in einer Skala von A+ bis H angelegt, wobei A+ der beste Wert ist. Das System dieser Skala ist auch von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken bekannt, wo ebenfalls der Energieverbrauch mit einem Kennwert angeben ist. Die Buchstaben im Energieausweis stehen für den Verbrauch an Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr. Der beste Wert liegt unter 30, der höchste bei über 250 kWh/m²a. Liegt der bei Ihnen vorliegende Wert über 160, sollte über eine Sanierung nachgedacht werden. Die Energieeffizienz muss langfristig verbessert werden. Auch wenn die Investitionen dafür hoch sein können, spart dies über einen längeren Zeitraum bares Geld. Wer braucht welchen Energieausweis? Nicht immer besteht die freie Auswahl, welcher Energieausweis erstellt werden soll. So ist bei Neubauten ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, da keine Daten der vergangenen Jahre vorliegen. Ein Energieverbrauchsausweis kann ausgestellt werden, wenn das betreffende Gebäude mindestens fünf Wohnungen hat und die Wärmeschutzverordnung von 1977 umgesetzt ist. Trifft das nicht zu, ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig. Der Energiebedarfsausweis darf generell immer ausgestellt werden, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben wäre. Durch die umfassendere Einschätzung können nach der Prüfung weitere Maßnahmen eingeleitet werden, um die Energieeffizienz zu steigern. Die Problemstellen können mit einer Sanierung behoben werden. Was kostet ein Energieverbauchsausweis? Die Kosten für die Energieausweise unterscheiden sich stark. Der Energieverbrauchsausweis ist deutlich günstiger und sollte nicht mehr als 100 Euro kosten. Der Energiebedarfsausweis ist aufgrund der notwendigen und ausführlichen Begutachtung vor Ort aufwendiger und deshalb teurer. Mit 500 Euro muss hier gerechnet werden. Bei Neubauten ist es üblich, dass der zuständige Architekt den Energieausweis schon während der Bauphase erstellt. Ansonsten sollten Sie sich an einen Energieberater wenden, der berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen. Foto: Dreadlock – Fotolia.com