Zur Information:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1.11.2020. Es vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk. Wir sind fortlaufend dabei, unsere Inhalte zu aktualisieren. Um einen ersten Überblick über das neue Gesetz zu erhalten, können Sie sich hier informieren:

Zum GEG informieren

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt wie schon vorab die EnEV 2014, den Energieausweis vor, wenn z.B. ein Haus verkauft oder vermietet werden soll. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: zum einen gibt es den Energiebedarfsausweis, der einen theoretischen Wert errechnet, und zum anderen den Energieverbrauchsausweis, der sich auf die tatsächlich verbrauchten Energiekosten bezieht. Welcher Energieausweis geführt werden muss, ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt von der jeweiligen Immobilie ab. Nicht immer reicht der günstigere Energieverbrauchsausweis aus.

 

Energiebedarfsausweis Pflicht im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit 2002 ist die sogenannte Energieeinsparverordnung in Kraft. Darin sind Regelungen und Mindeststandards aufgeführt, die sich mit den energetischen Qualitäten von Immobilien beschäftigen. Damit soll der Energieverbrauch in Deutschland umweltfreundlicher, sparsamer und nachhaltiger gestaltet werden.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung wurde auch der Energieausweis zur Pflicht. Dieser muss beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Objektes vorgezeigt werden können. Darin sind alle Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes vermerkt und in übersichtlichen Wertungen präsentiert. Das erhöht die Transparenz für mögliche Interessenten, die so noch genauer wissen, wie es um den Zustand und den Energieverbrauch des Gebäudes steht. Aber auch bei Neubauten muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Worin liegen die Unterschiede zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis genau und wann ist welcher Energieausweis nötig?

 

Was ist der Unterschied zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis?

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Es besteht die Wahl zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis.

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich auf den tatsächlich vorliegenden Energieverbrauch. Als Grundlage dieser Bewertung werden meist die letzten Heizkostenabrechnungen verwendet. So erhält man zwar einen konkreten Überblick über den Verbrauch, allerdings berücksichtigt der Energieverbrauchsausweis nicht, dass jeder Mensch anders heizt. Und durch sparsames Heizen und richtiges Lüften, lässt sich eine Menge Geld und Energie sparen. Beziehen sich die Daten auf jemanden, der weniger effektiv heizt, verfälscht das die Werte unter Umständen. Eine Vergleichbarkeit ist nicht mehr ohne Weiteres möglich.

 

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis kann da schon aussagekräftigere Werte liefern. Er geht nämlich nicht vom in der Vergangenheit liegenden Verbrauch aus, sondern liefert vielmehr eine eher theoretische Einschätzung. Diese kann als objektiver gelten, da sie den Einfluss des konkreten Nutzers außer Acht lässt. Ein Experte unterzieht das Haus einer umfassenden Überprüfung. Dabei werden die Dämmung, die Isolierung der Fenster, der Zustand und die Art der Heizungsanlage und viele weitere Aspekte nach einem klar definierten Prüfprotokoll untersucht. Daraus ergibt sich ein Wert, der eine genaue Einschätzung über den energetischen Zustand des Hauses darstellt.

In der Folge lässt sich dann bei Bedarf nachrüsten, da mögliche Problembereiche nach der Prüfung offensichtlich geworden sind. Ein Sanierungskonzept könnte nur erarbeitet werden. Wer als Hausbesitzer also auf einen nachhaltigen und sparsamen Energieverbrauch achten will, kann auch auf diese Weise vom Energiebedarfsausweis profitieren.

 

Wann braucht man welchen Energieausweis?

Es gibt gesetzliche Regelungen im Rahmen der Energieeinsparverordnung, wann ein Energiebedarfsausweis und wann ein Energieverbrauchsausweis notwendig ist.

Ein Energieverbrauchsausweis darf nur ausgestellt werden, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen beinhaltet und die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Auch Neubauten brauchen einen Energiebedarfsausweis, da diese nicht auf konkrete Werte der vergangenen Heizkostenabrechnungen zurückgreifen können. Bei Neubauten ist die Ausstellung des Energieausweises allerdings unproblematisch, da dieser im Regelfall schon während des Baus vom zuständigen Architekten erstellt werden kann.

 

Was kostet ein Energiebedarfsausweis?

Die Ausstellung eines Energieausweises ist mit Kosten verbunden, die der Hauseigentümer selbst zu tragen hat. Beim Energieverbrauchsausweis sollten diese die 100 Euro nicht übersteigen, bei einem Energiebedarfsausweis kann wegen der umfassenden Prüfung vor Ort mit 500 Euro gerechnet werden. Ohne die erläuterten Vorschriften würden die meisten Eigentümer wohl zum günstigeren Ausweis greifen. Der Energieverbrauchsausweis ist allerdings, wie erwähnt, nicht immer zulässig. Jeder Hausbesitzer darf aber einen Energiebedarfsausweis erstellen, unabhängig davon, ob er dies müsste oder nicht. Eine solche Kontrolle kann der Anstoß für Sanierungsmaßnahmen sein, die langfristig die Effizienz erhöhen und die Energiekosten senken.

Zur Ausstellung eines Energieausweises sind verschiedene Berufsgruppen berechtigt. Dazu zählen Energieberater, Architekten, qualifiziertes Personal aus den Bereichen des Bauingenieurwesens, der Physik, der Elektrotechnik und weiterer verwandter Fachgebiete. Bei einem Neubau wird dies der Architekt übernehmen, in allen anderen Fällen ist es am einfachsten, einen Energieberater aufzusuchen.

 

Foto: Dreadlock – Fotolia.com