Zur Information: Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereinfacht der Staat die Förderung in Deutschland. Es gilt seit dem 1. Januar 2021 und führt aktuelle BAFA- und KfW-Programme für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau zusammen. Wir sind fortlaufend dabei, unsere Inhalte zu aktualisieren. Um einen ersten Überblick über das neue Gesetz zu erhalten, können Sie sich hier informieren: Zum BEG informieren Ablauf für die Beantragung des KfW Förderprogramms 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss Sichern Sie sich für ein KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen im Paket die lukrative Förderung des Programms 430. Unsere praktische Checkliste, die Sie auch herunterladen können, führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. 1. Energieberater kontaktieren Kontaktieren Sie den Energieberater, um die technischen Mindestanforderungen für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen oder die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zu besprechen. Diese fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Vor-Ort-Beratung mit attraktiven Zuschüssen. Die Beantragung der Förderung übernimmt Ihr Experte für Energieeffizienz selbst. 2. Analyse des Gebäudezustands durch Energieberater Der Energieberater analysiert das Gebäude vor Beginn der Sanierung und nimmt den Zustand des Gebäudes auf. Er erstellt daraufhin einen Maßnahmenkatalog zur Erreichung des gewünschten Effizienzhaus-Standards bzw. die Anforderungen an die Einzelmaßnahme. Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz für die Erstellung des Sanierungskonzepts und die anschließende Baubegleitung ist eine feste Voraussetzung für die KfW-Förderung. 3. Handwerkerangebote einholen Holen Sie Angebote für die Gebäudesanierung von verschiedenen Handwerkern ein (KfW-Effizienzhaus, Fenster, Dämmung von Wand, Dämmung von Dach / Dachgeschoss, Dachsanierung). 4. Einreichung des KfW-Antrags mit Kostenvoranschlägen Von Ihrem Experten für Energieeffizienz haben sie die „Bestätigung zum Online-Antrag“ (BzA) erhalten. Diese benötigen Sie für die Antragstellung. Stellen Sie Ihren Antrag BEVOR Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen oder den notariellen Kaufvertrag abschließen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das KfW-Zuschussportal. 5. Warten auf den Zulassungsbescheid Warten Sie auf den Zulassungsbescheid von der KfW. 6. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen Führen Sie die Sanierungsmaßnahme innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids durch. Ein Energieberater führt eine Baubegleitung durch, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Maßnahme passt und ggf. auch die Anforderungen, die für ein KfW-Effizienzhaus notwendig sind, eingehalten werden. Das KfW-Programm 431 bezuschusst diese Baubegleitung – der Antrag wird nach der Maßnahme gestellt. 7. Energieberater prüft Sanierungsmaßnahmen Der Energieberater prüft die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Bei der Sanierung zum KfW Effizienzhaus prüft er den erreichten Standard. 8. Einreichung wichtiger Dokumente bei der KfW Reichen Sie die folgenden Dokumente bei der KfW ein: Verwendungserklärung Rechnung des Sachverständigen/Energieberaters Rechnung der Fachunternehmen bei Heizungserneuerung: Die Bestätigung des Fachhandwerkers, der den hydraulischen Abgleich vorgenommen hat. 9. Zuschuss erhalten Sie erhalten den Zuschuss von der KfW, der je nach Sanierungsmaßnahme zwischen 10 % für Einzelmaßnahmen und 25 % für eine energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 liegt. Sie können sich mit dem POSTIDENT-Verfahren identifizieren und im Anschluss die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen. Das tun Sie mit der Eingabe der BnD-ID (Identifikationsnummer der Bestätigung nach Durchführung). Dann können Sie die Auszahlung beantragen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung Ihrer BnD folgenden Monats. 10. Genießen Sie das Wohnen im neu sanierten Eigenheim! Checkliste downloaden