Gebäudeförderung: So hilft der Staat ab Juli 2021 Wohngebäude-Förderung und Kredite für Einzelmaßnahmen Am 01. Juli 2021 tritt die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft und verbessert die Förderbedingungen in Deutschland. Während Hausbesitzer damit Kredite für Einzelmaßnahmen bekommen, profitieren Sie auch bei ganzheitlichen Sanierungen und energieeffizienten Neubauvorhaben von attraktiveren Konditionen. So zum Beispiel durch die EE-Klasse, die einen Förderbonus für regenerative Energien bereithält. Wie die Förderungen im Detail aussehen, erklären wir in den folgenden Abschnitten. Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen Nach der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Januar 2021 kommt nun weitere Bewegung in die deutsche Förderlandschaft. Denn zum 1. Juli 2021 tritt neben der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen auch die Kreditvariante in Kraft. Diese verspricht günstige Darlehen für Arbeiten an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 bis 55 Prozent, der die zurückzuzahlende Kreditsumme reduziert. Diesen erhalten Sanierer beim Erreichen der technischen Fördervorgaben. Die folgende Tabelle zeigt die Konditionen im Überblick. Maßnahmen Zuschuss (seit Januar 2021) Tilgungszuschuss für Darlehen Dämmarbeiten an Böden, Wänden und Decken 20 Prozent 20 Prozent Austausch von Fenstern und Türen Smart-Home-Technik Sommerlicher Wärmeschutz Einbau von Hybridheizungen, Wärmepumpen und Holzheizungen 20 bis 40 Prozent 20 bis 40 Prozent Heizungsoptimierung 20 Prozent 20 Prozent Bonus für Austausch einer Ölheizung (nur Heizungstausch) + 10 Prozent + 10 Prozent iSFP-Bonus für Sanierungsfahrplan + 5 Prozent + 5 Prozent Pro Kalenderjahr sind Kosten von 60.000 Euro anrechenbar. Dies entspricht auch der maximalen Kreditsumme der Darlehensvariante der BEG-EM-Förderung. Wer die Darlehensvariante der BEG-EM-Förderung nutzen möchte, beauftragt zunächst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser erstellt eine Bestätigung, mit der Sanierer die Mittel anschließend über Ihre Hausbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können. Relevant ist dabei das neue KfW-Programm 262. Zuschüsse im Programm BEG EM gibt es direkt über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wohngebäude-Förderung: Bessere Konditionen für Effizienzhäuser Mit dem neuen Programmteil „Wohngebäude“ der BEG-Förderung (BEG WG) schafft der Staat höhere Anreize für Häuser auf Effizienzhaus-Niveau. So gibt es ab 1. Juli 2021 attraktive Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für alle, die ein Effizienzhaus bauen oder ihr bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanieren. In diesem Zuge fällt die bisher verfügbare Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus 115 weg. Finanzielle Unterstützung gibt es dafür ab Juli auch für Sanierer, die ihr Haus auf Effizienzhaus-40-Niveau bringen. Die folgende Tabelle zeigt die Konditionen im Überblick. Sanierung zum Effizienzhaus (lt. BEG Wohngebäude) Effizienzhaus-Standard Denkmal 25 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss Effizienzhaus 100 27,5 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss Effizienzhaus 85 30 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss Effizienzhaus 70 35 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss Effizienzhaus 55 40 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss Neu: Effizienzhaus 40 45 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss iSFP-Bonus + 5 % für die schrittweise Sanierung zum gewünschten Effizienzhaus-Standard Pro Wohneinheit sind Kosten von 120.000 Euro anrechenbar. Das entspricht auch der maximalen Kreditsumme der Darlehensvariante der BEG-WG-Förderung. Wer die technischen Vorgaben der Bundesförderung erfüllt und noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben hat, kann die Mittel ab 1. Juli 2021 über die KfW beantragen. Während Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal erhältlich sind, gibt es Förderdarlehen auch hier über die Hausbank. Relevant sind die KfW-Programme 261 (Darlehen) und 461 (Zuschuss). Wichtig zu wissen: Auch hier ist die Einbindung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Expertenliste Pflicht. Die Liste von der Deutschen Energie Agentur (dena) finden Sie hier. EE-Bonus verspricht höhere Förderung für erneuerbare Energien Entscheiden sich Bauherren oder Sanierer für eine Hybrid- oder Umweltheizung, profitieren sie von besseren Förderbedingungen. Denn dann steigen Zuschüsse und Tilgungszuschüsse um 2,5 Prozent (Neubau) beziehungsweise 5,0 Prozent (Sanierung) an. Außerdem erhöhen sich die anrechenbaren Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, wodurch die Fördersumme insgesamt stark ansteigt. Um den EE-Bonus nutzen zu können, müssen Bauherren und Sanierer ihren Wärmebedarf zu mindestens 55 Prozent mit regenerativen Energien decken. Übrigens: Für Neubau-Bauherren gibt es mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsbonus eine Alternative mit gleichen Konditionen wie im EE-Bonus. Voraussetzung ist ein Nachhaltigkeitszertifikat für das neue Effizienzhaus. Viele Förderprogramme der KfW laufen zum Juli 2021 aus. Gültigkeit haben ab dann die folgenden Programme: – KfW-Programm 261/ 262 für Kredite für Wohngebäude – KfW-Programm 461 für Zuschüsse für Wohngebäude Neu: Baubegleitung gleich direkt mit beantragen Fördermittel für die Baubegleitung, die es bisher über das Programm 431 der KfW gab, erhalten Bauherren und Sanierer ab Juli direkt über die jeweiligen Angebote der BEG-Förderung von der Kreditanstalt. Alles Wichtige zur Baubegleitung, egal ob Neubau oder Sanierung, finden Sie in unserem Beitrag Checkliste: Baubegleitung bei Neubau und Sanierung. Bis zu 15.750 Euro mehr für Effizienzhaus 100 mit Umweltheizung Für ein KfW-Effizienzhaus 100 gab es bisher 27,5 Prozent Förderung für bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, was einer Maximalförderung von 33.000 Euro entspricht. Sanieren Bauherren mit einer Wärmepumpe oder einer anderen Umweltheizung, steigt die Förderrate durch den EE-Bonus der BEG-WG-Förderung auf 32,5 Prozent an. Außerdem sind auf diese Weise 150.000 Euro Kosten pro Wohneinheit anrechenbar und die Maximalförderung für ein Effizienzhaus 100 steigt insgesamt auf 48.750 Euro an. Das entspricht einem Plus von 15.750 für die Sanierung zum Effizienzhaus 100. Das KfW-Effizienzhaus wird ab Juli 2021 zum Effizienzhaus Finanzielle Hilfen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen Bauherren und Sanierer heute überwiegend bei der eigenen Hausbank beziehungsweise der KfW. Bis 2023 soll sich das jedoch ändern. Denn ab dann gibt es alle BEG-Zuschüsse vom BAFA und nur Darlehen von der Förderbank. In Vorbereitung für diesen Schritt ändert sich der Name für besonders energieeffiziente Gebäude bereits zum 1. Juli 2021 von „KfW-Effizienzhaus“ -> „Effizienzhaus“. Foto: Adobe Stock |