KfW-Zuschussportal: Förderung einfach online beantragen

KfW-Zuschussportal

 

Unkompliziert zur Zuschussförderung für das eigene Zuhause

Wer Sanierungsarbeiten am Haus durchführen möchte, sollte auf hohe Förderzuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht verzichten. Die Fördergelder gibt es für viele Arbeiten zur energetischen Modernisierung. So zum Beispiel für die Dämmung, die Optimierung der Heizung oder den altersgerechten Umbau des eigenen Hauses. Aber auch die Förderung für Familien, das sogenannte „Baukindergeld“, können Verbraucher einfach online über das KfW-Zuschussportal beantragen.

 

Was sind die Vorteile des KfW-Zuschussportals?

Nach der kostenfreien Registrierung im KfW-Zuschussportal ist die Bedienung intuitiv. Antragsteller erfahren sofort, ob das geplante Vorhaben förderfähig ist und wie hoch die Förderung vermutlich ausfallen wird. Die Antragsunterlagen bleiben automatisch im Portal gespeichert und auch die Antwort der KfW kommt schnell auf dem digitalen Weg. Das vereinfacht den Antragsprozess und Hausbesitzer müssen nicht mehr lange auf die postalische Antwort der Förderbank warten.

 

Interessant zu wissen Wichtig zu wissen:
Zuschüsse von 10 % über das KfW-Programm 430 für neue Brennwertheizungen sind seit Januar 2020 nicht mehr verfügbar. Wer aber z.B. eine Gasbrennwertheizung mit erneuerbaren Energien kombiniert, bekommt  attraktive Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Informieren Sie sich auf unserer Seite
„Förderung Heizung“

 

 

Welche Programme sind über das KfW-Zuschussportal zu beantragen?

Das KfW-Zuschussportal ist die richtige Anlaufstelle für Hausbesitzer, die folgende Fördermiittel online beantragen möchten:

  • Programm 431: „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Finanzielle Unterstützung für die professionelle Planung und Baubegleitung durch einen geprüften Energie-Effizienz-Experten)
  • Programm 433: „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (Hohe Fördermittel für eine neue Brennstoffzellenheizung)
  • Programm 455-E:Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (Zuschussförderung für Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen)
  • Programm 455-B: „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ (Hohe Zuschüsse für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau)

 

Interessant zu wissen Sie wollen sich gleich direkt beim KfW-Zuschussportal informieren? Dann klicken Sie hier:

Zum KfW-Zuschussportal 

 

Kann ich auch einen KfW-Kredit im Zuschussportal beantragen?

Nein. Wer sich zusätzlich für eine günstige Finanzierung interessiert, muss sich nach wie vor an seine Hausbank wenden. Diese leitet die Antragsunterlagen an die KfW weiter und zahlt die Mittel bei erfolgreicher Prüfung aus.

 

Wer kann im Zuschussportal der KfW einen Antrag stellen?

Grundsätzlich kann das KfW-Zuschussportal jeder nutzen, der eine Sanierung plant oder ein saniertes Haus kaufen möchte. Durch die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Programmen gibt es dabei jedoch Einschränkungen. So gibt es das Baukindergeld (KfW 424) nur für Familien, die keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Mittel für die energetische Sanierung (KfW 430) können hingegen nur Besitzer oder Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen beantragen. Während Fördergelder zum Einbruchschutz (KfW 455-E) und zum altersgerechten Umbau (KfW-455-B) auch von Mietern beantragt werden dürfen, gibt es im KfW-Zuschussportal keine Einschränkungen in Bezug auf die Baubegleitung (KfW 431).

 

So funktioniert die Antragstellung im KfW-Zuschussportal

Haben sich Verbraucher für ein Förderprodukt entschieden, müssen sie sich zunächst im KfW-Zuschussportal registrieren. Anschließend melden sie sich mit ihren Zugangsdaten an, um das gewünschte KfW-Programm auszuwählen. Nun sind die persönlichen Daten in das Online-Formular einzutragen. Gefragt sind außerdem die geplanten Kosten und die wichtigsten Angaben zum Investitionsobjekt selbst. Ist das erledigt, zeigt das Portal die voraussichtliche Fördersumme an.
Sanierer prüfen nun noch einmal alle Eingaben, bestätigen die Nutzungsbedingungen und senden den Antrag ab. Nach einer internen Prüfung erstellt die Förderbank einen Bewilligungsbescheid, den Sanierer direkt über das Zuschussportal erhalten – die geplanten Maßnahmen lassen sich nun umsetzen.

Nach Abschluss der Sanierung können Hausbesitzer die entsprechenden Rechnungen hochladen und die Auszahlung der Fördermittel veranlassen. Wichtig ist, dass sie sich vorher über das Portal oder eine Filiale der Deutschen Post als Zuschussempfänger identifiziert haben.

Baukindergeld hingegen ist erst im Nachhinein, spätestens sechs Monate nach Einzug in die neue Immobilie, zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen dann inenrhalb drei Monaten nach Antragstellung im Zuschussportal hochgeladen werden.

Geht es um die Beantragung von Fördermittel für die energetische Sanierung (KfW 430) sind außerdem einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Denn hier gibt es die Mittel über das KfW-Zuschussportal nur, wenn ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte das Vorhaben prüft und die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt. Dazu müssen Sanierer bei der Beantragung eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) eingeben. Vor der Auszahlung ist außerdem eine Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID) erforderlich. Die Kennnummern stellen die beauftragten Energie-Effizienz-Experten aus.

 

Quelle: Bosch Thermotechnik / KfW

Foto: KfW