Bei historischen Bauten zählt nicht maximale, sondern optimale Energieeinsparung

Knapp eine Million Häuser stehen in Deutschland unter Denkmalschutz. Dazu kommen viele historische Bauten, die zwar nicht denkmalgeschützt sind, aber dennoch eine erhaltenswerte Bausubstanz besitzen, die das Stadtbild prägt und Kulturgut ist. Wer ein denkmalgeschütztes Haus energetisch sanieren möchte, muss neben den Gesetzen der Bauphysik auch viele andere Regelungen beachten. Der Denkmalschutz ist im jeweiligen landeseigenen Denkmalrecht verankert. Hausbesitzer sollten die Denkmalschutzbehörde von Anfang an in ihre Sanierungspläne einbeziehen, denn jede bauliche Veränderung benötigt eine amtliche Zustimmung. Um die fachgerechte Begleitung durch Denkmalschutzexperten kommt man bei der Sanierung von Häusern unter Denkmalschutz nicht herum.

 

KfW-Förderung für die Sanierung denkmalgeschützter Häuser

Die gute Nachricht gleich vorweg: Mit der Finanzierung einer Sanierung werden die Besitzer von denkmalgeschützten Häusern nicht allein gelassen. Die KfW unterstützt Hausbesitzer mit einer Förderung. Innerhalb der Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ kann für die Sanierung denkmalgeschützter Häuser ein zinsgünstiger Kredit oder ein Zuschuss beantragt werden. Dabei geht es nicht um die maximale, sondern um die optimale Energieeinsparung. So gilt als Obergrenze für den Jahres-Primärenergiebedarf eines sanierten Baudenkmals 160 Prozent eines Neubaus nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Da sich Begriffe wie 3-Liter-Haus (3 Liter Heizöl oder 30 kWh jährlicher Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche) oder 10-Liter-Haus längst eingebürgert haben, kann man grob abschätzen, dass die Obergrenze eines denkmalgeschützten, KfW-geförderten Hauses etwa ein 15-Liter-Haus ist. Anforderungen an den U-Wert einzelner Bauteile werden nicht gestellt. Es gilt die Gesamt-Bilanz. Eine komplette Fassadendämmung ist deshalb nicht zwingend erforderlich. Sollte aufgrund der strengen Anforderungen des Denkmalschutzes der 160-Prozent-Wert (15-Liter-Haus) allerdings doch nicht eingehalten werden können, ist trotzdem eine Förderung möglich, sofern alle Möglichkeiten der energetischen Sanierung ausgeschöpft wurden.

 

Sparpotential ermitteln Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen werden gefördert. Einen Überblick über die Förderung erhalten Sie in der Fördermittelauskunft.

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Sanierung und Denkmalschutz: Energie sparen – Bausubstanz erhalten

1. Fassadendämmung unter Denkmalschutz

Bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Häusern steht immer die Frage nach der Fassadendämmung im Vordergrund. Soll die Fassade im Urzustand erhalten bleiben, bleibt die Innendämmung als Alternative. Viele Hersteller haben in den vergangenen Jahren daran gearbeitet, bauphysikalisch unbedenkliche Systeme für die Innendämmung zu entwickeln, die auch in denkmalgeschützten Häusern zum Einsatz kommen können. Dazu gehören zum Beispiel Calciumsilikat– oder Perliteplatten, die Feuchtigkeit in der Raumluft und im Bauteil regulieren können, so dass auch nach der Dämmung keine Probleme mit Schimmel zu befürchten sind. Sogar für Fachwerkhäuser gibt es spezielle Systeme für die Innendämmung, bei denen die Dämmplatten mit einem Lehmkleber angebracht werden. Dieser kann anfallende Tauwasser-Feuchtigkeit binden und so dem Fachwerk eine zusätzliche Belastung mit Feuchtigkeit fast vollständig ersparen.

 

2. Erneuerung der Fenster und Denkmalschutz

Wenn die Fassade von innen gedämmt wird, müssen zugleich auch die Fenster mit größter Sorgfalt betrachtet werden und umgekehrt. Dort fordert der Denkmalschutz oft eine originalgetreue Nachbildung der vorhandenen Fensteroptik, denn gerade die Fenster prägen den Charme und Charakter einer Fassade. Moderne Fenster können das erfüllen, wenn sie entsprechend gestaltet werden und auch die Ertüchtigung alter Fenster mit neuer Verglasung ist möglich. Doch auch die Gesetze der Bauphysik müssen beachtet werden. Wichtig ist u.a. die Einbauposition innerhalb der Fensterlaibung.

Interessant zu wissen Alle wichtigen Informationen zur denkmalgeschützten Fenstersanierung erhalten Sie in unserem Artikel „Neue Fenster im Einklang mit der Bautradition“.
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3. Dachdämmung und Denkmalschutz vertragen sich bestens

Die Dachdämmung ist dagegen meistens kein Problem, da sie ohnehin unterhalb der sichtbaren Dachhaut angebracht wird. Dort können auch die geringeren Dämmwerte der Fassade etwas kompensiert werden, indem man die Dachdämmung dicker als üblich ausführt (bis zu 30 Zentimeter). Bei einer Aufsparrendämmung, die kaum Wärmebrücken verursacht und damit die beste Variante der Dachdämmung ist, muss beachtet werden, dass sich der Dachaufbau (Firsthöhe, Traufhöhe) verändert. In solchen Fällen müssen auch baurechtliche Randbedingungen eingehalten werden (ein Bauantrag kann notwendig werden). Bei einem ungenutzten Dachgeschoss ist die Dachbodendämmung die beste Lösung (ebenfalls bis zu 30 Zentimeter dick).

 

4. Kellersanierung und Erneuerung von Heizung und Haustechnik

Unproblematisch sind in der Regel auch die Dämmung der Kellerdecke, die Dämmung der Kelleraußenwände und natürlich der Einbau effizienter Haustechnik. Ob Brennwertkessel, Pelletheizung oder Wärmepumpe – normalerweise gibt es keine Einschränkungen bei der Heizung. Auch die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist machbar. Probleme kann es aus gestalterischen Gründen bei Solaranlagen auf dem Dach geben (Photovoltaik-Module und Solarthermie), wenn sie auf der „sichtbaren“ Seite des Hauses montiert werden sollen. Eine Genehmigung auf der „abgewandten“ Seite ist dagegen meistens kein Problem. Hier hilft es, so früh wie möglich mit der Denkmalschutzbehörde über die eigenen Pläne zu sprechen, oft findet sich dann auch eine einvernehmliche Lösung.

 

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Quelle: Bosch Thermotechnik
Foto: Tiberus Gracchus – Fotolia.com