Fenster zu sanieren oder auszutauschen, kann in einem denkmalgeschützten Haus kompliziert werden. Das historische Erscheinungsbild des Bauwerks muss erhalten bleiben und die zuständige Denkmalschutzbehörde entscheidet mit, was möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich mit veralteten Fenstern abfinden müssen. Eine Sanierung oder ein Austausch gegen moderne Denkmalschutzfenster sind grundsätzlich möglich. Einige Einschränkungen müssen Sie im Denkmalschutz aber in Kauf nehmen.

Denkmalschutz ist Ländersache

Die Bundesländer haben jeweils ihre eigenen Denkmalschutzgesetze. Verwaltet wird der Denkmalschutz zumeist durch Behörden auf zwei oder drei Ebenen. In einem dreistufigen System gibt es beispielsweise eine oberste Denkmalschutzbehörde auf Landesebene, obere Denkmalschutzbehörden in Regierungsbezirken und untere in den Kommunen. Ob Ihr Haus denkmalgeschützt ist, erfahren Sie durch einen Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde oder durch Denkmallisten im Internet. Falls Sie ein denkmalgeschütztes Haus verändern möchten, sollten Sie das mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde auf der untersten Ebene absprechen. Nicht jede Arbeit an Ihrem Haus ist genehmigungspflichtig. Für Veränderungen außen sichtbaren Teil des Hauses benötigen Sie aber fast immer eine Erlaubnis.

Aus diesem Grund sollten Sie vor einem Austausch oder einer umfangreichen Sanierung der Fenster im Denkmalschutz immer die Denkmalschutzbehörde kontaktieren. Bei Veränderungen im Hausinneren ist eine Erlaubnis seltener erforderlich. Aber auch dort können Arbeiten genehmigungspflichtig sein.

Beim Denkmalschutzfenster gibt es Interessenkonflikte

Den Denkmalschutzbehörden geht es bei Arbeiten an einem Denkmalschutzfenster vor allem um die Fensterinstandsetzung. Gemeint sind Maßnahmen, die die ursprüngliche Optik und die Funktionen des Fensters erhalten oder wiederherstellen. Bei der Instandsetzung unterscheidet man Fensterkonservierung, Fensterrestaurierung und Fensterrenovierung. Mit der Konservierung der Denkmalschutzfenster ist vor allem die Pflege und Reinigung gemeint. Restaurierungen und Renovierungen gehen darüber hinaus.

Wenn Sie Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses sind, planen Sie Arbeiten am Fenster im Denkmalschutz aber möglicherweise auch aus anderen Gründen. Sie wünschen sich vielleicht ein Fenster mit moderner Diebstahlsicherung, mit effizientem Schall- oder Sonnenschutz. Vielleicht möchten Sie auch die Energieeffizienz Ihrer Immobilie steigern und dadurch Ihre Heizkosten deutlich senken.

Sie können jährlich beispielsweise 491 kWh Heizenergie pro Fenstereinheit sparen, wenn Sie einfach verglaste Fenster durch Fenster mit Dreischeiben-Wärmedämmglas ersetzen. Das schreiben die beiden Verbände VFF (Verband Fenster + Fassade) und BF (Bundesverband Flachglas) in ihrer Broschüre „Mehr Energie sparen mit neuen Fenstern“. Zur Orientierung: Eine Fenstereinheit ist 1,69 Quadratmeter groß und im Durchschnitt verbrauchen die Bewohner eines Einfamilienhauses mit Gasheizung 23.000 kWh Erdgas/Jahr.

Die EnEV definiert Ausnahmen für Denkmäler

Ein Austausch alter Fenster gegen neuere liegt für Hauseigentümer deshalb im eigenen Interesse. Allerdings gibt es staatliche Vorgaben. Bei der Fenstersanierung oder dem Fensteraustausch in Häusern ohne Denkmalschutz definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Grenzwerte, wie viel Wärme maximal durch das neue Fenster entweichen darf. Bei einem Fenster im Denkmalschutz müssen Sie diese Vorgaben nicht unbedingt erfüllen. Hier lässt die EnEV in Paragraf 24 Ausnahmen zu:

„Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.“

Der Gesetzestext macht allerdings deutlich, dass Denkmalschutz zwar oberste Priorität hat. Lassen sich die ENEV-Vorgaben allerdings mit ihm vereinen und können ohne zu großen Aufwand eingehalten werden, dürfen Sie sie nicht ignorieren. Ab wann ein Aufwand zu hoch ist, lässt sich natürlich unterschiedlich auslegen.

Fenster im Denkmal sanieren: Was ist möglich?

Denkmalgeschützte Häuser sind häufig noch mit Einfachverglasung ausgestattet. Ein Ersatz der Fensterverglasung wäre also aus energetischen Gründen sinnvoll. Das Probleme: Bei einem Fensteraustausch können Sie sich nicht frei für ein bestimmtes Fenster entscheiden. Eventuell untersagt Ihnen die Behörde den Fensteraustausch komplett und schlägt stattdessen eine Sanierung vor (für die sie ebenfalls Auflagen definiert).

Die Denkmalschutzbehörde kann beispielsweise Materialien (bestimmte Holzart) oder Lacke vorgeben (Leinölfarbe). Was sie genehmigt, hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Fenster wesentlich zum Denkmalschutz einer Immobilie beitragen und ob ihr aktueller Zustand die Immobilie gefährdet. Die Broschüre „Fenster im Baudenkmal“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VDL) unterscheidet die Fallgruppen A – D:

  • A: Die historischen Fenster sind relevant für die Einstufung der Immobilie als Denkmal.
  • B: Die Denkmalschutzfenster leisten keinen eigenen Beitrag zum Denkmalwert.
  • C: Die Fenster beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Denkmals.
  • D: Die Fenster im Denkmal rufen „Schäden an angrenzenden Bauteilen des Baudenkmals“ hervor.

Bei Fenstern der Fallgruppe A sind die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde zumeist deutlich strenger als in den anderen Fallgruppen.

Maßnahmen ohne vollständigen Fenstertausch

  • Die einfachste Maßnahme: Dichtungen erneuern! Bisweilen verbessern sich die energetischen Eigenschaften eines Denkmalschutzfensters bereits, wenn Sie die Dichtungen erneuern. So reduzieren Sie Wärmebrücken, durch die Wärme aus dem Haus entweicht. Ein weitere Möglichkeit bieten Vorfenster. Sie werden im Inneren vor das Denkmalschutzfenster gesetzt. Dadurch steigt die Energieeffizienz der Immobilie. Zugleich bleibt die Optik des Fensters außen erhalten.
  • Einen ähnlichen Effekt kann eine Aufdopplung mit einem zweiten Fensterflügel oder einer zweiten Glasscheibe im Blendrahmen haben. Als Blendrahmen wird der fest mit der Mauer verbundene Teil des Fensterrahmens bezeichnet. Längst sind auch besonders energieeffiziente Dreifachverglasungen für Fenster im Denkmalschutz möglich. Dabei kann man für die äußere Scheibe historisches Glas verwenden, während es sich bei den anderen Scheiben um modernes Funktionsglas handelt.
  • Bei solch einem Mehrscheibenisolierglas tragen neben den Scheiben die mit Luft oder Edelgas gefüllten Zwischenräume zum verbesserten Wärmeschutz bei. Für den Denkmalschutz wurde besonders dünnes Mehrscheibenisolierglas entwickelt. Es lässt sich selbst bei einem relativ schmalen Rahmen einsetzen. Dennoch ist ein Glasaustausch unter Beibehaltung des ursprünglichen Rahmens nicht immer möglich.

Lösungen für den vollständigen Fenstertausch

Insbesondere bei stark beschädigten Fenstern wird manche Denkmalschutzbehörde zu einem Fenstertausch raten. Diverse Unternehmen bieten hierfür Lösungen an. Sie nutzen für den Bau der Denkmalschutzfenster historische Materialien, lackieren mit Leinölfarbe und können so unterschiedliche historische Fensterbaustile kopieren. Aber auch hierbei ist es wichtig, die Denkmalschutzbehörde in alle Entscheidungen einzubeziehen.

Bei allen hier skizzierten Maßnahmen sollten Sie überlegen, ob Sie sie nicht in ein Komplettpaket an sinnvollen und möglichen Sanierungsmaßnahmen investieren. Oft ist das günstiger als Maßnahmen stückweise anzugehen.

Kunststofffenster sind im Denkmal nicht immer tabu
Kunststofffenster erfüllen nicht den Anspruch, bei der Sanierung der Fenster mit Originalmaterialien zu arbeiten. Dennoch gestatten manche Denkmalschutzbehörden ihren Einbau. Einige Hersteller bieten passende Produkte für eine stilgerechte Sanierung im Denkmalschutz an.

Nur fachgerechte Arbeit schützt die Immobilie
Bei jeder Fenstersanierung ist fachgerechte Arbeit wichtig. Bei denkmalgeschützten Häusern erst Recht. Durch mangelhafte Arbeit kann sich zum Beispiel der Taupunkt ungünstig verschieben. Gemeint ist die Temperatur, bei der die Raumluft so sehr abkühlt, dass ein Teil des in ihr enthaltenen Wassers kondensiert. Geschieht dies nach einem Fensteraustausch im Rauminneren, werden eventuell die Decken oder Wände in Ihrem Haus feucht und es bildet sich Schimmel.

Was kosten moderne Denkmalschutzfenster?

Jede denkmalgeschützte Immobilie unterscheidet sich von anderen und da jeweils andere Auflagen gelten, sind pauschale Angaben nicht möglich. Die Gesamtkosten liegen bei Arbeiten am Fenster im Denkmalschutz aber fast immer über den Kosten einer Fenstersanierung in einem nicht denkmalgeschützten Haus. Die gute Nachricht: Unter Umständen wird Ihr Sanierungsprojekt gefördert.

Ansprechpartner für eine finanzielle Förderung können daneben in einigen Bundesländern die Landesbanken oder die Kommune sein.

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Text: Bosch Thermotechnik GmbH
Foto: leopictures  – Adobe Stock