Ob Sie Ihre Fassade dämmen, die Fenster austauschen oder die Heizung optimieren: Für all diese Maßnahmen hält der Staat heute attraktive Fördermittel bereit. Zur Verfügung stehen hohe Zuschüsse, günstige Kredite oder steuerliche Vergünstigungen. Möchten Sie die finanziellen Hilfen für sich nutzen, sind allerdings einige Punkte zu beachten. Unsere Checkliste zur Förderung zeigt, welche das sind. Sie führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und sorgt dafür, dass Sie zuverlässig und bequem in den Genuss der Förderung gelangen.

 

Checkliste: BEG-Förderung für die Sanierung beantragen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Hausbesitzer bei der energetischen Modernisierung. Zur Verfügung stehen einmalige Zuschüsse und günstige Darlehen, die Sie für Einzelmaßnahmen und ganzheitliche Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus nutzen können. Die folgende Tabelle zeigt die Konditionen im Überblick:

Förderprogramm Maßnahmen Konditionen
BEG EM für Einzelmaßnahmen am Gebäude

(Zuschuss/Kredit)

Dämmung, Türenaustausch, Fenstertausch, sommerlicher Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen, Smart-Home-Technik 20 Prozent Zuschuss/Tilgungszuschuss für Kredite

+ 5 Prozent iSFP-Bonus1

maximal 60.000 Euro Kosten pro Antrag und Jahr

BEG EM für Heizungstausch im Bestand

(Zuschuss/Kredit)

Hybridheizung, Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung, Hackschnitzelkessel, Scheitholzheizung, wasserführender Pelletofen 20 bis 50 Prozent Zuschuss/Tilgungszuschuss für Kredite

+ 5 Prozent iSFP-Bonus

maximal 60.000 Euro Kosten pro Antrag und Jahr

BEG WG für Sanierung zum Effizienzhaus

(Zuschuss/Kredit)

 

Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal, 100, 85, 70, 55, 40 oder 40 Plus 25 bis 45 Prozent Zuschuss/Tilgungszuschuss für Kredite

+ 5 Prozent NH/EE-Bonus2

+ 5 Prozent iSFP-Bonus

maximal 120.000 Kosten pro Wohneinheit (150.000 bei Effizienzhaus 40 Plus, EE- oder NH-Paket)

BEG EM / WG Baubegleitung und Fachplanung

(Zuschuss/Kredit)

Baubegleitung sowie Fachplanung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste 50 Prozent Zuschuss/Tilgungszuschuss für Kredite

maximal 5.000 Euro bei BEG EM und 10.000 Euro bei BEG WG

Angabe der förderfähigen Kosten für Ein- und Zweifamilienhäuser; 1) Bonus für die Beauftragung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan; 2) Nachhaltige Sanierung (NH) oder hoher Anteil erneuerbarer Energien (EE).

Möchten Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre Sanierung bekommen, sind bereits im Antragsprozess einige Punkte zu beachten. Unsere Checkliste zur Förderung zeigt Schritt für Schritt, wie Sie richtig vorgehen.

Interessant zu wissen Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung aus den Programmteilen „Einzelmaßnahmen (EM)“ und „Wohngebäude (WG)“ ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Ansonsten gibt es keine Förderung!

 

 

Schritt 1) Energieberatung vor der Sanierung

Welche Sanierungsmaßnahmen lohnen sich am meisten und wie ist die richtige Reihenfolge bei einer schrittweisen Umsetzung? Diese Fragen beantwortet ein Energieberater, der Ihr Haus zunächst gründlich untersucht. Er stellt die größten Schwachstellen heraus und zeigt Einsparpotenziale auf. Zusammen mit Informationen über Kosten und mögliche Fördermittel bekommen Sie somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für alle nachfolgenden Arbeiten.

Bei der Darstellung der Ergebnisse haben Sie die Wahl: Entscheiden Sie sich für eine ganzheitliche Sanierung, bekommen Sie alle Maßnahmen im Gesamtpaket vorgestellt. Lassen Sie sich einen Sanierungsfahrplan erstellen, führt der Berater die anstehenden Arbeiten in zeitlicher Reihenfolge auf. Bei der Umsetzung bekommen Sie dann ein Förder-Plus von 5 Prozent bei der BEG-Förderung. Die Kosten der Energieberatung übernimmt übrigens der Staat zu 80 Prozent.

 

Schritt 2) Einen Sachverständigen beauftragen

Steht fest, welche Arbeiten Sie umsetzen möchten, benötigen Sie im nächsten Schritt einen Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes. Dieser prüft alle Arbeiten und erstellt eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel (Technische Projektbeschreibung – TPB oder Bestätigung zum Antrag – BzA). Haben Sie bereits eine geförderte Energieberatung beauftragt, kann der Experte in aller Regel auch die nötigen Bestätigungen ausstellen.

 

Schritt 3) Alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen

Bund, Länder und Kommunen stellen verschiedenste Fördermittel für Ihre Sanierung bereit und viele davon lassen sich sogar kombinieren. So können Sie neben der BEG-Förderung für die energetische Sanierung beispielsweise Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen, um den Einbruchschutz zu erhöhen oder Ihr Haus altersgerecht umzubauen. Wichtig ist, dass Sie alle Fördergelder rechtzeitig beantragen. Welche Mittel zur Verfügung stehen, zeigt unsere Fördermittelauskunft.

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Schritt 4) BEG-Förderung richtig beantragen

Um von den attraktiven Fördergeldern zu profitieren, beantragen Sie die Mittel noch vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Wo und wie das funktioniert, hängt von der Art der Förderung ab, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • BEG EM Zuschüsse beantragen Sie online über die Webseite des BAFA
  • BEG EM Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank (KfW-Programm 262)
  • BEG WG Zuschüsse beantragen Sie über das KfW-Zuschussportal (KfW-Programm 461)
  • BEG WG Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank (KfW-Programm 261)

Wichtig ist, dass Sie über eine Bestätigung zum Antrag (auch technische Projektbeschreibung) von einem Energieberater verfügen. Einzige Ausnahme ist der Heizungstausch, für den eine Fachunternehmererklärung ausreicht.

 

Schritt 5) Die geplante Sanierung umsetzen

Haben Sie die Freigabe vom Fördergeber erhalten, können Sie Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Bei der Zuschuss-Förderung über den Programmteil „Wohngebäude“ der BEG-Förderung (KfW-Programm 461) müssen Sie dazu noch Ihre Identität nachweisen. Bei einer BAFA-Förderung (BEG EM Zuschuss) können Sie sofort nach Antragseingang mit der Sanierung beginnen. Das geschieht allerdings auf eigenes finanzielles Risiko – ob Sie tatsächlich Fördermittel erhalten oder nicht, erfahren Sie erst mit der Bestätigung vom Fördergeber.

 

Schritt 6) Bestätigung einreichen und Förderung erhalten

Nach Abschluss aller Arbeiten bekommen Sie eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch Technischer Projektnachweis) von Ihrem Energieberater. Diese reichen Sie bei Ihrem Fördergeber ein, der nach einer Prüfung die beantragten Zuschüsse auszahlt und Tilgungszuschüsse gutschreibt. Die Ansprechpartner sind dabei identisch mit Schritt 4. Das heißt: Für BEG-EM-Zuschüsse gehen Sie zur BAFA-Webseite, für BEG-WG-Zuschüsse zum KfW-Zuschussportal und für alle BEG-Darlehen zu Ihrer Hausbank.

Weitere Informationen zur Förderung einer Heizung finden Sie in unserer Förderübersicht. Hier erhalten Sie Informationen zur Förderung verschiedener Heiztechnologien oder sehen Sie sich die Förderübersicht für Ihr Bundesland an. Welche Förderung für andere Sanierungsmaßnahmen bereitsteht, zeigen wir am Beispiel zur Förderung der Wärmedämmung.

 

Checkliste: Steuerbonus für die Sanierung beantragen

Mit dem Steuerbonus für die Sanierung bietet der Staat eine Alternative zur BEG-Förderung. Diese lässt sich nachträglich beantragen und ist somit ein Rettungsanker für alle, die den Antragszeitraum für BEG-Mittel bereits verpasst haben. Nutzen lässt sich der Steuerbonus allerdings nur für Sanierungsarbeiten im selbstgenutzten Eigenheim. Die folgende Tabelle informiert über die Konditionen:

Förderprogramm Maßnahmen Konditionen
Steuerbonus für die Sanierung Dämmung, Türenaustausch, Fenstertausch, Lüftungsanlagen, Smart-Home-Technik, Heizungsoptimierung, Hybridheizung, Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung, Hackschnitzelkessel, Scheitholzheizung, wasserführender Pelletofen 20 Prozent der Sanierungskosten, anrechenbar über einen Zeitraum von 3 Jahren

maximal 40.000 Euro Kosten

Steuerbonus für Handwerkerleistungen  viele Handwerksarbeiten am eigenen Haus 20 Prozent der Lohnkosten für Handwerkerleistungen

maximal 6.000 Euro pro Jahr (1.200 Euro Förderung)

 

Das Besondere am Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist, dass Sie hierfür keine technischen Voraussetzungen erfüllen müssen. Genau wie den Steuerbonus für die Sanierung können Sie diesen auch nach dem Abschluss aller Arbeiten beantragen. Wie das funktioniert, zeigt unsere Checkliste in 3 Schritten.

 

Schritt 1: Energieberatung beauftragen (empfohlen)

Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie grundsätzlich ohne Energieberater nutzen. Dennoch raten wir von diesem Vorgehen ab. Denn die unabhängigen Berater finden die größten Einsparpotenziale in Ihrem Haus und helfen, das vorhandene Budget in die passenden Maßnahmen zu investieren. Sanieren Sie auf eigene Faust, gehen unter Umständen Synergieeffekte verloren, die mit Mehrkosten verbunden sein können.

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Schritt 2: Sanierung fachgerecht umsetzen lassen

Stehen die Maßnahmen fest, können Sie diese direkt beauftragen. Wichtig ist, dass ein Fachhandwerker aus dem passenden Gewerk die Arbeiten umsetzt. Andernfalls bekommen Sie den attraktiven Steuerbonus für die Sanierung nicht. Geht es um den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, benötigen Sie ebenfalls einen Fachhandwerker. Dieser muss in beiden Fällen eine detaillierte Rechnung ausstellen – die Zahlung leisten Sie direkt auf das Konto des Betriebes.

Wichtig zu wissen: Möchten Sie Handwerkerkosten steuerlich geltend machen, muss die Rechnung Lohn- und Materialkosten separat ausweisen. Hier informieren.

 

Schritt 3: Steuerliche Förderung beantragen

Nach dem Abschluss aller Arbeiten erstellen Fachhandwerker eine Erklärung über die Einhaltung der technischen Vorgaben, die das Bundesfinanzministerium als Muster zur Verfügung stellt. Mit diesem Dokument können Sie die Kosten dann in den folgenden Steuererklärungen angeben. Möglich ist das in der „Anlage Energetische Maßnahmen“.

Lohnkosten für Handwerkerleistungen tragen Sie hingegen im Bereich „haushaltsnahe Dienstleistungen“ ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt berücksichtigt die Ausgaben bei der Berechnung Ihrer Steuerlast und schreibt die Vergünstigungen gut.

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Foto: Fotolia – Benjamin Duda