Braucht man für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?

Baugenehmigung Wintergarten

 

Es ist der lang gehegte Traum vieler Hausbesitzer: der Anbau eines Wintergartens. Ein solcher Wintergarten kann grundsätzlich ganz einfach angebaut werden. Das funktioniert in allen Varianten, ob individuell vom Profi auf die eigenen Wünsche zugeschnitten oder als standardisierter Selbstbaukasten. Doch was viele Hausbesitzer nicht wissen, ohne das Bauamt geht gar nichts. Denn auch bei einem kleinen Wintergarten gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind, und Genehmigungen, die vor dem Bau erteilt werden müssen. Warum das so ist und wo Sie die nötigen Informationen für Ihr Bauvorhaben erhalten, erfahren Sie hier.

 

Die Landesbauordnung – was wird darin geregelt?

Auch ein Wintergarten darf nicht einfach so gebaut werden. Denn rein rechtlich zählt ein Anbau dieser Art zu einer baulichen Anlage und unterliegt deshalb baubehördlichen Bestimmungen. Gleiches kann übrigens für eine Garage oder massivere Gartenhäuser gelten. Zwar können Sie einen solchen Anbau auch ohne Genehmigung planen und realisieren, legal ist das allerdings nicht. Werden Sie vom Bauamt erwischt, drohen Ihnen empfindliche Strafen. Verstößt der Bau gegen Vorschriften, muss er vielleicht sogar wieder abgerissen werden und all die investierte Mühe war umsonst – vom Geld ganz zu schweigen. Es ist also ratsam, den legalen Weg zu gehen und sich unnötigen Stress zu ersparen. Doch was heißt das genau?

Auf einem Grundstück gibt es in der Regel Vorschriften über die zu bebauenden Flächen, über die Abstände zu den Nachbargrundstücken und zu weiteren Eckdaten, die ein ungeordnetes Bebauen der Flächen verhindern sollen. Deshalb muss eine bauliche Veränderung an Ihrem Haus – wie sie ein Wintergarten darstellt – vom Bauamt genehmigt werden. Sie müssen dort vor dem Bau alle nötigen Bauunterlagen einreichen. Das Bauamt wiederum entscheidet anhand der Landesbauverordnung, ob Ihr Vorhaben genehmigt werden kann. Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.

Die Landesbauverordnungen wiederum sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zudem kann es auch ortsinterne Vorschriften geben. Eine grundsätzliche und allgemeingültige Antwort auf die Frage, worauf beim Bau und bei einem Bauantrag zu achten ist, kann es also nicht geben. Solche Informationen sollten Sie direkt bei Ihrem Bauamt anfragen, um verbindliche Richtlinien zu erhalten. Im Idealfall involvieren Sie das Bauamt schon früh im Prozess der Planung. Dies kann über eine Bauvoranfrage geschehen.

 

Die Bauvoranfrage für den Bau eines Wintergartens

Eine solche Bauvoranfrage kann schon früh die ersten Unsicherheiten klären und die wichtigsten Fragen beantworten. Das Formular hierfür erhalten Sie beim zuständigen Bauamt in Ihrem Ort. Mit einem einfachen Formular ist es allerdings nicht getan. Eine Bauvoranfrage ist keine Beratung im Sinne der Beantwortung allgemeiner Fragen. Es geht dabei um Ihr konkretes Vorhaben, weshalb Sie dieses so genau wie möglich beschreiben sollten. Auch weitere Unterlagen wie Baupläne, Lagepläne und Bilder sind sinnvollerweise beizulegen. Das Bauamt erteilt daraufhin einen Bauvorbescheid, der Ihnen die nötigen Richtlinien aufzeigt. Das ersetzt allerdings keine Baugenehmigung. Diese muss separat beantragt und erteilt werden, ist mit dem Vorwissen aus der Bauvoranfrage aber deutlich entspannter zu sehen.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf einer solchen Baugenehmigung gibt es beim Bauamt kostenlose Beratungsangebote. Die Behörden sind verpflichtet, diese anzubieten, fragen Sie im Zweifelsfall also direkt bei der betreffenden Stelle nach. Ist die Genehmigung erfolgt, steht dem Bau nichts mehr im Wege.

 

Fazit: Beim Bau eines Wintergartens sollte man sich an die baubehördlichen Vorschriften halten

Auch wenn Sie das Grundstück, auf dem Sie bauen, besitzen, gibt es Gesetze und Regeln, die eine Bebauung möglicherweise einschränken. Sie sollten deshalb nicht darauf vertrauen, dass ein nicht genehmigter Bau unbemerkt bleibt. Das kann passieren, ist aber dennoch mit einem Risiko verbunden. Nutzen Sie stattdessen lieber frühzeitig die Beratungsangebote der Baubehörden und die verbindliche Auskunft durch die Bauvoranfrage. Mit den dort erhaltenen Informationen ist es kein Problem mehr, einen Wintergarten zu planen und sich dennoch an die baubehördlichen Vorschriften zu halten. Zudem sollten Sie die Planung nicht alleine angehen. Die Zusammenarbeit mit einem Architekten, der die wichtigsten Regelungen erfahrungsgemäß auch schon kennt und Ihr Vorhaben fachkundig einschätzen kann, ist absolut ratsam. Gerade wenn Sie selbst noch kein Bauvorhaben eigenständig durchgeführt haben, sollten Sie auf die Hilfe von Profis zurückgreifen.

 

Foto: nmann77 – Adobe Stock