Was ist eine Bauvoranfrage?

Bauvoranfrage

 

Wer einen Neubau oder Umbau plant möchte in der Regel ganz genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Um zu sondieren, welche Möglichkeiten bei einem Bauvorhaben bestehen oder an welche Vorschriften Sie sich halten müssen, ist es oft notwendig, belastbare und verbindliche Auskünfte zu erhalten. Mit einem Anruf oder Besuch beim Bauamt können Sie zwar eine grobe Orientierung erhalten, sollten mündliche Absprachen aber immer unter Vorbehalt betrachten. Wenn Sie rechtlich verbindliche Auskünfte bezüglich konkreter bauplanerischer Fragen haben möchten, können Sie diese mit der sogenannten Bauvoranfrage erhalten. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen ganz genau, was es mit der Bauvoranfrage auf sich hat, an wen Sie diese richten und wo der Unterschied zum Bauantrag liegt.

 

Was ist eine Bauvoranfrage?

Bei einem geplanten Neubau ist eine Bauvoranfrage vor allem dann sinnvoll, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Durch die Bauvoranfrage kann geklärt werden, ob ein Entwurf baurechtlich umsetzbar ist. Auch vor dem Grundstückskauf kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Es wird hierbei die Machbarkeit eines konkreten Bauvorhabens in einer geplanten Art und einem geplanten Umfang der baulichen Nutzung festgestellt.

 

Wann kann man eine Bauvoranfrage stellen?

Auf eine Bauvoranfrage erhalten Sie einen Bauvorbescheid. Generell gilt: Die Einholung eines Bauvorbescheids ist nicht verpflichtend. Auch ohne Bauvorbescheid können Sie später einen Bauantrag stellen und eine Baugenehmigung erhalten. Letztendlich ist Ihr Bauvorhaben nur mit dem Erhalt der Baugenehmigung von offizieller behördlicher Seite abgesegnet. Wollen Sie also vermeiden, dass Ihre Baugenehmigung abgelehnt wird, weil Grenzabstände oder andere Richtlinien bei der Planung Ihres Vorhabens nicht eingehalten wurden, dann können Sie mit einer Bauvoranfrage die drängendsten Fragen im Vorfeld klären. Denn da es sich bei einer Bauvoranfrage um einen offiziellen Verwaltungsakt handelt, sind auch die Antworten, die Sie auf Ihre Voranfrage erhalten, rechtlich verbindlich. Diese rechtliche Verbindlichkeit hat in den meisten Fällen eine dreijährige Gültigkeit. Sie können sich also sicher sein, dass die Informationen, die Sie auf Ihre Voranfrage hin erhalten haben, absolut verlässlich sind. Besonders wenn es sich um aufwändige und kostspielige Arbeiten handelt, ist es besser, auf der sicheren Seite zu sein.

 

Wie können Sie eine Bauvoranfrage stellen?

Bauvoranfragen richten Sie an das für Ihren Wohnort zuständige Bauamt. Die meisten Bauämter stellen mittlerweile ein umfangreiches Download-Archiv auf ihren Websites zur Verfügung, aus dem Sie Anträge und Dokumente selbst herunterladen können. Hier finden Sie in der Regel auch Dokumente zur Einreichung einer Bauvoranfrage und Informationen zu den weiteren von Ihnen einzureichenden Unterlagen. Bedenken Sie hierbei: Haben Sie viele Fragen oder wollen sehr detaillierte Fragen beantwortet haben, müssen Sie entsprechend umfangreiche Unterlagen einreichen.

In der Regel besteht Ihre Bauvoranfrage aber aus folgenden Hauptbestandteilen: Ein ausgefülltes Antragsformular enthält neben allen wesentlichen Aspekten und Informationen zu Ihrem Grundstück und Ihrem geplanten Bauvorhaben auch Informationen zur Bauherrenschaft und zum Antragsverfasser. Für gewöhnlich sind Sie selbst Bauherr und Antragsverfasser. In besonders komplexen Fällen bietet es sich aber an, einen Architekten oder Statiker beratend zur Bauplanung hinzuzuziehen. In solchen Fällen kann der Bauvoranfrageantrag für Sie auch von einem Dritten verfasst und eingereicht werden.

Ihre Bauvoranfrage beinhaltet darüber hinaus ein Dokument, in dem alle Ihre zu beantwortenden Fragen katalogisch aufgeführt werden. Dieser Fragenkatalog sollte so detailliert wie möglich formuliert werden. Gibt es hier Unklarheiten, wird das zuständige Bauamt nicht in der Lage sein, die Fragen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu beantworten. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, den Fragenkatalog präzise und eindeutig auszubereiten.

Ihrer Bauvoranfrage sollten Sie weiterhin ausführliche Nutzungsbeschreibungen und Bauzeichnungen Ihres Bauvorhabens beifügen. Grundrisse, Aufrisse, Schnitte und Ansichtspläne sind zur Beantwortung Ihrer Fragen für das Bauamt eine große Hilfe. Je umfangreicher die von Ihnen mitgelieferten Unterlagen also sind, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine schnelle und befriedigende Beantwortung. Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um ein noch relativ vages Projekt handeln, ist es durchaus möglich Skizzen mitzuliefern. Es gilt dabei immer die Devise: Je besser das Bauamt versteht, was Sie wissen wollen, desto detaillierter wird die Antwort ausfallen.

 

Was kostet eine Bauvoranfrage?

Wie bei jedem anderen behördlichen Verwaltungsakt auch, entstehen durch Bauvoranfragen administrative Kosten. Die Höhe dieser Verwaltungskosten hängt dabei maßgeblich vom Prüfungsumfang der von Ihnen eingereichten Unterlagen ab. Im Vergleich zum Bauantrag fallen die zu entrichtenden Gebühren für eine Bauvoranfrage bedeutend niedriger aus. Als Orientierungswert können Sie mit durchschnittlich 150 Euro für Ihren Bauvorbescheid rechnen. Haben Sie zur Einreichung des Bauvorantrags einen Statiker oder Architekten hinzugezogen, erhöhen sich Ihre Ausgaben durch dessen Honorarleistung noch einmal. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit Ihrer Bauvoranfrage beträgt in etwa drei Monate. Neben des Umfangs Ihrer Anfrage entscheidet auch die personelle Auslastung des zuständigen Bauamtes über die tatsächliche Geschwindigkeit der Beantwortung.

Wie sinnvoll die Einreichung einer Bauvoranfrage ist, müssen Sie selbst entscheiden. Bei besonders kostspieligen und komplizierten Bauvorhaben ist es aber durchaus ratsam, einen Bauvorbescheid einzuholen. Mit ihm sind Sie verbindlich abgesichert, dass Ihr Bauvorhaben den Vorgaben des Bauamtes entspricht. Sie sind somit vor bösen Überraschungen gefeit.

 

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