Aus für neue Ölheizungen in Hochwassergebieten Neues Gesetz zum Hochwasserschutz vom Bundestag beschlossen In Hochwasser-Risikogebieten dürfen künftig keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden. Für Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten, die bereits in Betrieb sind, besteht über die kommenden 5 Jahre eine Nachrüstpflicht. Das sieht der Entwurf des zweiten Hochwasserschutzgesetzes vor, der vor kurzem vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz ist Anfange 2018 in Kraft getreten. Hochwasser an Elbe und Donau noch nicht vergessen Die letzten schweren Überschwemmungen 2013 an Elbe und Donau sowie 2016 in Süddeutschland sind noch gut im Gedächtnis. Und nach den Erkenntnissen der Klimaforscher sollen derartige Wetterextreme weiter zunehmen. Fast Dreiviertel der verursachten Sachschäden bei Überschwemmungen waren auf ausgelaufenes Heizöl zurückzuführen. Dringt Öl der Ölheizung ins Mauerwerk ein, muss das Gebäude aufwendig saniert oder gar abgerissen werden. Und mit Heizöl verseuchtes Wasser, das oft tagelang in den betroffenen Gebieten steht, erfordert eine kostenintensive Aufbereitung. Verbot gilt nur, wenn es eine Alternative zu vertretbaren Kosten gibt Neue Ölheizungen sind künftig verboten, wenn es eine Alternative zu vertretbaren Kosten gibt. Das trifft beispielsweise auf eine Gasheizung als kostengünstige Alternative zu. Alte Anlagen müssen innerhalb von 5 Jahren in Überschwemmungsgebieten nachgerüstet werden. Zu den Hochwasser-Risikogebieten zählen im neuen Gesetz zum Hochwasserschutz auch Gebiete, die bei einem Deichbruch überflutet werden können. Wo ein Ersatz nicht möglich ist, gilt es die Öltanks hochwasserfest zu machen, insbesondere gegen ein Aufschwemmen zu schützen, um so das Gebäude und die Umwelt zu schützen. Wichtige Informationen zum Hochwasserschutz hat die Publikation des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Ihrer „Hochschutzbibel“ zusammengestellt. Steht als kostenloser Download zur Verfügung. Hier informieren Jetzt eine Heizungsmodernisierung in Betracht ziehen Verbot und Nachrüstpflicht bieten die Gelegenheit, bei einer Heizungsmodernisierung auf die preiswerte Gasbrennwerttechnik oder umweltfreundliche Energieträger umzusteigen. So erhalten beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung mit der neuen BEG-Förderung großzügige Förderung in Form eines Zuschusses und punkten als energieeffiziente Alternativen bei der Auswahl der neuen Heizung. Angebot für Ihre umweltfreundliche Heizung Sie sind auf der Suche nach einer neuen Heizung? Fordern Sie in nur 2 Minuten ihr kostenfreies Angebot an. Unsere Experten finden die richtige Technik und helfen Ihnen bei der Beantragung der passenden Förderung! Jetzt Angebot anfordern schnell kostenlos geprüft gefördert sicher Foto: Fotolia – Hendrik Schwartz