Aus für neue Ölheizungen in Hochwassergebieten

Hochwasser Innenstadt

 

Neues Gesetz zum Hochwasserschutz vom Bundestag beschlossen

In Hochwasser-Risikogebieten dürfen künftig keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden. Für Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten, die bereits in Betrieb sind, besteht über die kommenden 5 Jahre eine Nachrüstpflicht. Das sieht der Entwurf des zweiten Hochwasserschutzgesetzes vor, der vor kurzem vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz ist Anfange 2018 in Kraft getreten.

 

Hochwasser an Elbe und Donau noch nicht vergessen

Die letzten schweren Überschwemmungen 2013 an Elbe und Donau sowie 2016 in Süddeutschland sind noch gut im Gedächtnis. Und nach den Erkenntnissen der Klimaforscher sollen derartige Wetterextreme weiter zunehmen. Fast Dreiviertel der verursachten Sachschäden bei Überschwemmungen waren auf ausgelaufenes Heizöl zurückzuführen. Dringt Öl der Ölheizung ins Mauerwerk ein, muss das Gebäude aufwendig saniert oder gar abgerissen werden. Und mit Heizöl verseuchtes Wasser, das oft tagelang in den betroffenen Gebieten steht, erfordert eine kostenintensive Aufbereitung.

 

Verbot gilt nur, wenn es eine Alternative zu vertretbaren Kosten gibt

Neue Ölheizungen sind künftig verboten, wenn es eine Alternative zu vertretbaren Kosten gibt. Das trifft beispielsweise auf eine Gasheizung als kostengünstige Alternative zu. Alte Anlagen müssen innerhalb von 5 Jahren in Überschwemmungsgebieten nachgerüstet werden. Zu den Hochwasser-Risikogebieten zählen im neuen Gesetz zum Hochwasserschutz auch Gebiete, die bei einem Deichbruch überflutet werden können. Wo ein Ersatz nicht möglich ist, gilt es die Öltanks hochwasserfest zu machen, insbesondere gegen ein Aufschwemmen zu schützen, um so das Gebäude und die Umwelt zu schützen.

 

Interessant zu wissen Wichtige Informationen zum Hochwasserschutz hat die Publikation des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Ihrer „Hochschutzbibel“ zusammengestellt. Steht als kostenloser Download zur Verfügung.
Hier informieren

 

Jetzt eine Heizungsmodernisierung in Betracht ziehen

Verbot und Nachrüstpflicht bieten die Gelegenheit, bei einer Heizungsmodernisierung auf die preiswerte Gasbrennwerttechnik oder umweltfreundliche Energieträger umzusteigen. So erhalten beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung mit der neuen BEG-Förderung großzügige Förderung in Form eines Zuschusses und punkten als energieeffiziente Alternativen bei der Auswahl der neuen Heizung.

 

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Foto: Fotolia – Hendrik Schwartz