Neues EWärmeG für Baden-Württemberg verabschiedet

Neues EWärmeG verabschiedet

 

Hausdach mit Solarthermie und Photovoltaik. Mindestens 15 Prozent Erneuerbare Energien müssen Hausbesitzer in Baden-Württemberg künftig bei einer Erneuerung der Heizung einbinden.

 

Höhere Anforderungen ab 1. Juli 2015 für Sanierer in Baden-Württemberg

Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um die Energieeffizienz im Gebäudebestand geht. Um hierfür auch einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, hat der baden-württembergische Landtag jetzt die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) verabschiedet. Mit Inkrafttreten am 01. Juli 2015 sind höhere Anforderungen bei der Erneuerung der Heizung Pflicht.

Sanierer in Baden-Württemberg müssen ab Juli 2015 die neuen Anforderungen des EWärmeG erfüllen. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Dann sieht das Gesetz bei der Sanierung eine Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien vor. Alternativ können die Vorgaben auch durch Ersatzmaßnahmen wie eine Dämmung erfüllt werden.

 

Das ist neu ab Juli 2015 – wesentliche Änderungen des EWärmeG auf einen Blick

  • Anhebung des Pflichtanteils Erneuerbarer Energien von 10 auf 15 Prozent beim Heizungstausch
  • Ausweitung des Geltungsbereichs auf private und öffentliche Nichtwohngebäude wie Hotels oder Bürogebäude
  • Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet
  • Integration eines energetischen Sanierungsfahrplans

 

Künftig fünf Prozent mehr Erneuerbare Energien Pflicht

Das EWärmeG verlangt beim Austausch einer Zentralheizung, anstatt der bisherigen 10 Prozent mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien abzudecken. Somit wird der Pflichtanteil des bisherigen EWärmeG um 5 Prozent angehoben. Dabei haben Hausbesitzer mehr Möglichkeiten, die Anforderungen im Rahmen einer Sanierung zu erfüllen: So stehen neben Solarthermie und Photovoltaik auch die Nutzung von Bioöl oder Biogas sowie Dämmmaßnahmen wie eine Kellerdeckendämmung zur Wahl. Das soll mehr Spielraum bei der Sanierung, mehr Kombinationsmöglichkeiten und für jeden Geldbeutel und jedes Gebäude eine Lösung bieten, die Anforderungen zu erfüllen.

 

Neuer Bestandteil des EWärmeG: Der Sanierungsfahrplan

Erstmals beinhaltet das Gesetz den Aspekt eines individuellen Sanierungsfahrplans. Der Sanierungsfahrplan wird als teilweise Erfüllung des Gesetzes anerkannt und soll mehr Motivation für Hausbesitzer schaffen, ihr Haus schrittweise zu sanieren.

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Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / Bosch Thermotechnik
Foto: Buderus