Immobilien im roten Bereich

Energieausweis für Immobilien

 

Seltener Anblick im Energieausweis: Die guten Energieeffizienzklassen C bis A+ erreichen Bestands-Immobilien in Deutschland nur selten.

 

Energieausweis: Vier von fünf Immobilien mit Effizienzklasse am Ende der Skala

Wer sich Energieausweise für bestehende Immobilien in Deutschland anschaut, sieht überwiegend Rot: Ganze 41 Prozent der Energiebedarfsausweise weisen die Energieeffizienzklasse H am Ende der Skala aus. Auf die Energieeffizienzklasse G entfallen 22 Prozent. Ebenso im orangeroten Bereich der Energieausweis-Skala sind 17 Prozent der Gebäude in der Energieeffizienzklasse F zu verorten. Vier von fünf Immobilien in Deutschland liegen demnach im roten Bereich der Energiebedarfsskala!

Das ergab eine aktuelle Auswertung von mehr als 10.000 Energieausweisen durch TNS Infratest in Zusammenarbeit mit Energieausweis48. Insgesamt wurden seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 1. Mai 2014 in Deutschland bisher rund 500.000 Energieausweise ausgestellt. Seit diesem Datum müssen Hausbesitzer bei Vermietung und Verkauf den Energieausweis vorlegen und diesen übergeben, sowie die wichtigsten Daten in Immobilienanzeigen angeben. Neu ist seitdem auch, dass im Energieausweis die Energieeffizienzklasse des Gebäudes vermerkt wird.

 

Positive Verteilung der Effizienzklassen erst ab Baujahr 2000

Am anderen Ende der Energieausweis-Skala – also im energieeffizienten grünen Bereich – sind deutlich weniger Immobilien zu Hause: Lediglich sieben Prozent gibt es in der Energieeffizienzklasse D und nur ein Prozent in C. Die Energieeffizienzklassen B, A und A+ sind in Deutschland nur in Einzelfällen auszumachen und prozentual nicht abbildbar. Lediglich in Einzelfällen erreichen vor der Jahrtausendwende erbaute Immobilien positive Effizienzklassen. Eine deutlich positivere Verteilung der Effizienzklassen im Energieausweis ist erst bei Immobilien ab dem Baujahr 2000 erkennbar.

 

Noch viel Aufklärung rund um den Energieausweis erforderlich

Obwohl sich die EnEV 2014 ausdrücklich an Immobilieneigentümer richtet und dort viele Pflichten für Hausbesitzer – unter anderem im Zusammenhang mit dem Energieausweis – festgehalten sind, gibt es in der Praxis immer noch großen Nachholbedarf bei Information und Erklärung. Oft müssen derzeit noch Makler die Eigentümer auf das rechtzeitige Vorlegen des Energieausweises aufmerksam machen und die häufig schlechte Einstufung erklären. Viele Hausbesitzer haben sich derzeit dagegen noch wenig mit dem Energieausweis auseinandergesetzt, dabei kann dieser einen guten Überblick über den Zustand von Bausubstanz und Haustechnik sowie wertvolle Hinweise für eine Sanierung liefern.

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Quelle: TNS Infratest / Bosch Thermotechnik
Foto: dena