Höhere Förderungen und Zuschüsse für erneuerbare Energien

Höhere Zuschüsse für Erneuerbare Energien

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BAFA-Förderung für Solarthermie, Wärmepumgpe und Holzheizung steigt ab April

Ab dem 1. April 2015 steigen die BAFA-Zuschüsse aus dem so genannten Marktanreizprogramm (MAP) für Solarthermie, Erdwärmepumpen und Holzheizungen deutlich. So wird das Heizen mit Erneuerbaren Energien für Hausbesitzer noch attraktiver. Die Bunderegierung verspricht sich von der verbesserten Förderung einen höheren Zubau bei den Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt.

Die neuen Regelungen zur Förderung sollen die Energiewende im Heizungskeller voranbringen. Ab Anfang April profitieren Hausbesitzer von deutlich höheren Zuschüsse für erneuerbare Energien wie Solarthermie-Anlagen, bestimmte Wärmepumpen, Pelletheizungen und andere Holzheizungen. Hier die neue BAFA-Förderung im Überblick:

 

Mehr Förderung für Erdwärmepumpen und Gas-Wärmepumpen

Die größte Verbesserung bei der Förderung von Wärmepumpen gibt es für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich. Diese besonders effizienten Anlagen, die Wärme aus Grundwasser oder Erdreich nutzen, erhalten künftig mindestens 4.000 Euro statt wie bisher 2.800 Euro Basisförderung. Erdwärmepumpen arbeiten sehr effizient und werden mit der Möglichkeit des passiven Kühlens auch höchsten Komfortansprüchen gerecht. Für Gas-Wärmepumpen wurde die Basisförderung ebenfalls auf 4.500 Euro aufgestockt. Neu bei der BAFA-Förderung ist auch, dass einmalig ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst wird. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.

 

Höhere Zuschüsse für Solarthermie

Auch wer Solarenergie zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze für Solarthermie-Anlagen steigen ab April 2015 um bis zu 100 Prozent. Die Mindestförderung für Solarthermie zur Heizungsunterstützung wird von 1.500 auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken noch höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche steigt. Zuschüsse erhalten auch Hausbesitzer, die eine bestehende Solarthermie-Anlage erweitern oder optimieren. Ein Zusatzbonus winkt zudem, wenn gleichzeitig die Heizung modernisiert wird. Neu aufgenommen in die BAFA-Förderung ist der Zuschuss für Solarthermie-Anlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen. Er beträgt 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Auch die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird gefördert.

 

Förderung für Pelletheizung & Co im Detail

Wer mit Holz heizen möchte, profitiert künftig auch von höheren Zuschüssen. Die Basisförderung für Pelletheizungen steigt von 36 Euro pro kW auf 80 Euro/kW. Mindestens erhalten Hausbesitzer für Pelletheizungen ohne Pufferspeicher einen Zuschuss von 3.000 Euro, für Pelletheizungen mit Pufferspeicher 3.500 Euro und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche 2.000 Euro. Neu bei der BAFA-Förderung sind Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Gefördert werden zum Beispiel Pelletlager, Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50 Prozent der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 Euro. Auch Pelletheizungen mit Brennwertnutzung werden deutlich besser gefördert als bisher: In Bestandsgebäuden betragen die Zuschüsse bis zu 5.250 Euro. Erhöht wurde auch die Grundförderung für andere Holzheizungen: Für Holzhackschnitzelkessel gibt es künftig 3.500 Euro Zuschuss (bisher 1.400 Euro) und für Scheitholzvergaserkessel 2.000 Euro (bisher 1.400 Euro).

Förderung beantragen können übrigens künftig alle Eigentümer eines Gebäudes, in dem seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll. Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von sechs auf neun Monate erweitert.

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Quelle: BMWi / BAFA / BSW-Solar / BWP / DEPI / Bosch Thermotechnik
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