Viele Menschen kennen es nur zu gut: Ein Umzug steht an doch mit der Organisation der Umzugshelfer und Möbelpacker ist bei weitem noch nicht alles erledigt. Wie war das noch gleich mit dem Gasvertrag? Müssen Sie Ihren Gasanbieter beim Umzug in jedem Fall kündigen? Bedarf es einer schriftlichen Kündigung und können Sie Ihren Gasanbieter auch wechseln, wenn Sie nicht umziehen? Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Wechsel Ihres Gasanbieters und geben Ihnen hilfreiche Tipps, mit denen Sie bares Geld sparen können. Was Sie beim Wechsel des Gasanbieters beachten müssen Die besten Nachrichten zuerst: Der Wechsel des Gasanbieters ist kinderleicht und laut Gesetz für Sie als privaten Verbraucher mit Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich. Die „Grundversorgungsverordnung Gas“ stellt hierbei für Sie das gesetzliche Rahmenwerk dar, auf das Sie sich beziehen können. In der 2006 erlassenen Verordnung ist Privatkunden erstmals die Kündigung der Gasgrundversorgung und damit die freie Anbieterwahl gestattet. Die müßige Suche nach einem neuen Anbieter und den am besten zu Ihnen passenden Tarifen findet heutzutage im Internet statt. Mit einer ganzen Reihe seriöser und geprüfter Vergleichsportale haben Sie die freie Anbieter- und Tarifauswahl. Wenn Sie also Ihren aktuellen Gasanbieter wechseln wollen, können Sie dies problemlos online tun. Zuvor sollten Sie sich allerdings darüber informieren, welche Kündigungsfristen Ihr derzeitiger Gasanbieter vertraglich mit Ihnen geregelt hat. Gas- und Stromanbieter vereinbaren in der Regel Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen. Haben Sie nun Ihre Kündigungsfrist in Erfahrung gebracht, wissen Sie wann Sie frühestmöglich von einem neuen Gasanbieter beliefert werden können. Dies ist der perfekte Zeitpunkt für den Start Ihrer Internetrecherche nach einem neuen Gasanbieter. Vergleichen Sie unbedingt die Anbieter, Preise und Vertragsbedingungen online. Viele Anbieter locken Neukunden mit Rabatten oder Wechselprämien. Diese Angebote sind nicht weniger seriös, als andere, nur sollten Sie die Vertragskonditionen hierbei einer eingehenden Prüfung unterziehen. In einigen Fällen schreibt der Anbieter nämlich einen Mindestbelieferungszeitraum von zwei oder drei Jahren im Vertragswerk fest und erhöht ab dem zweiten Belieferungsjahr die monatlichen Bereitstellungskosten. Den Neukundenrabatt, den Sie im ersten Jahr somit „geschenkt“ bekamen, zahlen Sie ab dem zweiten Jahr also durch erhöhte Kosten zurück. Um flexibel auf Preisschwankungen und Kostenerhöhungen reagieren zu können, ist es daher immer ratsam, Verträge mit kurzen Bindungen mit Ihrem neuen Gasanbieter abzuschließen. Kündigungsfristen von einem Monat sind bei den seriösen Anbietern die Regel. Anbieterwechsel und Kündigung Der eigentliche Gasanbieterwechsel ist wahrscheinlich der einfachste Part des Unterfangens. Sobald Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben und diesen wegen Ihres Wechselinteresses kontaktiert haben, wird der neue Anbieter sich postalisch oder online bei Ihnen melden und Sie mit allen nötigen Dokumenten zum Wechsel versorgen. Diese Wechsel- und Vertragsdokumente beinhalten in der Regel Unterlagen, auf denen Sie Ihren aktuellen Gaszählerstand zum Wechseltermin notieren müssen. Weiterhin ist es üblich, dass Sie dem neuen Gasanbieter eine Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Gasanbietervertrages ausstellen. Damit müssen Sie sich keine weiteren Gedanken um die Kündigung machen, denn von nun an läuft der gesamte Wechselprozess ohne weiteren Handlungsbedarf Ihrerseits ab. Ihr zukünftiger Gasanbieter wird Ihren aktuellen Anbieter kontaktieren und den Belieferungsvertrag in Ihrem Namen kündigen. Damit ist der Weg frei für Ihren neuen Gasanbieter frei, Sie ab dem gewünschten Belieferungsdatum mit Gas zu versorgen. Selbst im unwahrscheinlichen Falle, dass Ihr neuer Gasanbieter Sie nicht zum vertraglich vereinbarten Termin mit Gas beliefern kann, gibt es für Sie weder Handlungsbedarf noch Grund zur Sorge. Denn sobald Ihre private Gasversorgung nicht mehr sichergestellt ist, greift die gesetzlich vorgeschriebene Gasgrundversorgung. Sie werden also niemals in eine Situation der Nichtversorgung geraten. Ihre Gasbelieferung wird im Notfall immer von der gesetzlichen Grundversorgung aufgefangen. Mit dem Wechsel des Gasanbieters entsteht für Sie also überhaupt kein Risiko. Und sollten Ihnen erst nach Vertragsabschluss mit einem neuen Gasanbieter zuvor unbemerkte Konditionen im Vertragswerk auffallen, steht Ihnen stets das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht zur Beendigung des Vertrages zu. Es ist Ihr gutes Recht, sich unter Einhaltung zuvor vereinbarter Kündigungsfristen, jederzeit nach einem neuen Gasanbieter umzuschauen. Wenn Sie nicht nur Ihren Gasanbieter wechseln wollen, sondern auch Ihre Gasheizung, informieren wir Sie gerne über Möglichkeiten zur Sanierung, Modernisierung und Neueinbau. Jetzt Angebot anfragen Foto: Gerhard Seybert – Adobe Stock