Darauf sollten Sie beim Dämmen besonders achten

Wenn man alles richtig macht, lässt sich mit einer Dämmung vom Keller über die Fassade bis zum Dach viel teure Heizenergie einsparen. Durch mangelhafte Vorplanung und Fehler bei der Ausführung können diese Einspareffekte aber oft nicht optimal ausgenutzt werden, in manchen Fällen drohen sogar teure Baufehler. Was Hausbesitzer beim Dämmen beachten sollten, zeigt die Übersicht der häufigsten Fehler.

 

Fehler Nummer 1: Mangelhafte Vorplanung der Dämmung

Für das optimale Dämmen eines Hauses ist viel Fachwissen und praktische Erfahrung gefragt. Plant der Hausbesitzer mit einem Architekten oder Energieberater, kann dieser die im individuellen Einzelfall richtige Reihenfolge der Sanierungsschritte vorschlagen, die die größte Energieersparnis und damit eine schnellere Amortisation erzielen. Die Experten kennen sich beim Thema Dämmen bestens aus und können auch geeignete Dämmstoffe empfehlen. In der Planungsphase sollten auch die möglichen Fördermittel unter die Lupe genommen werden. Für eine umfassende Sanierung gibt es großzügige Förderanreize. Eine Vor-Ort-Beratung durch einen speziell qualifizierten Energieberater wird durch spezielle Förderprogramme des Bundes gefördert.

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Fehler Nummer 2: Mangelhafte Ausführung der Dämmung

Das preiswerteste Handwerker-Angebot muss nicht das Beste sein. Achten Sie bei der Vergabe von Dämmarbeiten auf die Zugehörigkeit des Handwerkers zu einer Innung, auf Weiterbildungen bei Herstellern sowie auf den Einsatz von qualitativ hochwertigen, aufeinander abgestimmten Produkten. Lassen Sie sich Referenzen nennen und sprechen Sie mit einigen Kunden. Fordern Sie eine möglichst detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bausachverständigen ist eine lohnenswerte und überschaubare Investition.

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Fehler Nummer 3: Energieeinsparverordnung wird beim Dämmen oft ignoriert

Das neue Gebäudeenergiegesetzt GEG (früher EnEV) macht eindeutige Vorgaben, die aber oft aus Unkenntnis nicht eingehalten werden: Eingebaute Dämmstärken sind unzureichend oder das Dach wird neu eingedeckt, ohne gleichzeitig zu dämmen. Wer mehr als zehn Prozent der jeweiligen Bauteile oder Bauteilfläche erneuert, muss die Anforderungen des GEG an bestehende Bauteile einhalten und kommt an einer energetischen Verbesserung nicht vorbei. Für jedes Bauteil ist im GEG angegeben, welcher Sanierungsstandard verbindlich ist. Genauer gesagt ist detailliert geregelt, welchen U-Wert das Bauteil nach der Sanierung erreichen muss. Entsprechend dick muss die Dämmung ausfallen. Hausbesitzer können sich nach der Sanierung eine Unternehmererklärung vom Fachhandwerker ausstellen lassen. Darin ist vermerkt welche Arbeiten ausgeführt wurden.

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Foto: Saint-Gobain Weber GmbH