Wie beantrage ich den Ergänzungskredit KfW-167 für meine neue Ökoheizung?

Vor Maßnahmenbeginn muss der KfW-Ergänzungskredit 167 über einen Finanzierungspartner beantragt werden. Sanierer sollten sich dafür an Ihre Hausbank wenden. Die Hausbank stellt dann alle erforderlichen Informationen zusammen und leitet diese an die KfW weiter. Gibt die Förderbank ihr OK, zahlt der örtliche Finanzierungspartner das Darlehen aus.

Die folgende Übersicht zeigt, wie die Beantragung der Förderung aus dem KfW-Programm 167 Schritt für Schritt funktioniert.

 

Energieberater kontaktieren

1. Energieberater kontaktieren

Vor dem Beginn der Sanierung lohnt es sich, einen Energieberater zurate zu ziehen. Der Experte nimmt das gesamte Haus gründlich unter die Lupe und stellt die größten Einsparpotenziale heraus. Außerdem erstellt er ein Energie- und Heizkonzept bzw. einen Sanierungsfahrplan, der optimal zum Haus und seinen Besitzern passt. Wichtig zu wissen: Der Energieberater ist empfohlen, für die Beantragung des KfW-Ergänzungskredits 167 jedoch nicht erforderlich.

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Handwerkerangebote einholen

2. Handwerkerangebote einholen

Auf Basis des Heizkonzeptes erstellen Fachbetriebe nun ein Angebot für die Heizungserneuerung. Die individuell kalkulierte Angebotssumme ist dabei Basis der KfW-Förderung im Programm 167.

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Sanierungsmaßnahmen prüfen lassen

3. Fördermittel kombinieren

Das Darlehen aus dem KfW-Programm 167 lässt sich mit verschiedenen anderen Fördermitteln kombinieren. Da alle vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen sind, lohnt es sich, diese rechtzeitig festzustellen.

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Zuschuss erhalten

4. Fördermittel beantragen

Stehen die möglichen Fördermittel fest, müssen Sanierer diese vor dem Beginn der geplanten Maßnahme beantragen. Für den KfW-Ergänzungskredit 167 wenden sie sich dabei an ihre Hausbank.

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Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

 5. Beginn der Sanierung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Förderbank ihr OK und die Hausbank zahlt die Mittel aus. Die Sanierung der Heizung kann nun beginnen.