Checkliste Ablauf für Beantragung KfW Förderantrag 431 Baubegleitung (nur für Sanierungsmaßnahmen)

KfW-Programm 431 seit Juli 2021 nicht mehr verfügbar

Unsere Checkliste zeigt: Förderung für die Baubegleitung beantragen Sanierer oder Bauherren ganz einfach mit den BEG-Mitteln. Bis einschließlich Juni war dazu ein separater Antrag bei der KfW nötig. Denn diese förderte Leistungen wie Fachplanung und Baubegleitung mit einem eigenen Programm (KfW-Programm 431). Die BEG hat dieses zum 01. Juli 2021 abgelöst und die Beantragung von Fördermitteln damit deutlich vereinfacht. Jetzt informieren.

 

KfW-Sanierung sollte mit einer KfW geförderten Baubegleitung durchgeführt werden, denn so erhalten Sie eine kompetente Unterstützung von einem Energieberater, der regelmäßig die Qualität der energetischen Handwerkerleistungen kontrolliert. So ist sichergestellt, dass die Maßnahmen korrekt ausgeführt wurden. Für die Baubegleitung durch einen Energieberater erhalten Sie sogar noch einen Zuschuss auf die Baubegleitung von 50 % von der KfW, d.h. Sie bezahlen nur die Hälfte. Maximal lassen sich so 4.000 Euro einsparen.

 

Baubegleitung beauftragen

1. Baubegleitung beauftragen

Vereinbaren Sie vor der Sanierung mit dem Energieberater, dass Sie eine Baubegleitung wünschen.

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Aufgaben des Energieberaters

2. Aufgaben des Energieberaters

Der Energieberater nimmt alle Aufgaben wahr, die im Rahmen der Baubegleitung nach KfW Programm 431 gefördert werden. Das sind Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Kontrolle der Bauausführung, Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung. Der Energieberater wird regelmäßig die Baustelle besichtigen und mit dem Bauherren und Handwerkern Gespräche führen.

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Rechnung einreichen

3. Einreichung der Rechnung des Energieberaters bei der KfW

Nach Abschluss der Sanierung stellt der Energieberater seine Rechnung. Diese reichen Sie als Kunde bei der KfW ein.

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Zuschuss erhalten

4. Zuschuss erhalten

Die KfW prüft die Korrektheit der Leistung und überweist Ihnen am Quartalsende 50 % der Kosten.