KfW Förderung für Einbruchschutz

KfW Förderung für Einbruchschutz erweitert

 

 

Jetzt auch Zuschuss für kleinere Maßnahmen möglich

Deutlich gesenkt hat die KfW die Fördergrenze für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Statt wie bisher 2.000 Euro beträgt nun die Mindestinvestitionssumme 500 Euro. Damit wird die KfW- Förderung auch für kleinere Sicherungsmaßnahmen interessant.

 

Das KfW-Programm 455 “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ trägt den Untertitel “Ihr Zuschuss für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz“. Gefördert werden neben Maßnahmen zur Barrierereduzierung auch Investitionen, die in den Einbruchschutz fließen. Das Programm ist sehr begehrt, die Fördermittel schnell ausgeschöpft. Ab 500 Euro Mindestinvestition beträgt der Zuschuss 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten.

Überblick über die KfW-Förderung zum Einbruchschutz

Zuschuss

Quelle: KfW

 

Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz fördert die KfW?

Als Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz listet die KfW auf:

  •    Einbau einbruchhemmender Haustüren sowie Wohnungseingangstüren
  •    Einbau von Nachrüstsystemen an älteren Haus- und Wohnungseingangstüren (Türspione,
    Zusatzschlösser, Querriegelschlösser)
  •    Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkontüren sowie Terrassentüren (aufschraubbare
    Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen,
    Pilzkopfverriegelung) sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden
  •    Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, wie beispielsweise Kamerasysteme oder
    Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren
  •    Baugebundene Assistenzsysteme, beispielsweise Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder,
    Beleuchtung
  •    Nicht gefördert werden im Programm 455 der Einbau einbruchhemmender oder barrierearmer
    Fenster, Balkontüren sowie Terrassentüren. Diese werden ausschließlich in den Programmen
    152 (Energieeffizient Sanieren – Kredit)
    sowie 430 (Energieeffizient Sanieren –
    Investitionszuschuss)
    gefördert.

 

Das sollten Hausbesitzer beim Förderantrag beachten

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Gefördert wird nur der Einbau durch einen Fachbetrieb, der auch die von der KfW vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen einhält. Bei eigenem Einbau sind nur die Materialkosten förderfähig. Zusätzlich muss ein Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Arbeiten und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherren bestätigen. Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse des Hauses enthalten, bei dem sie installiert werden. Die Antragsstellung lässt sich bequem über das KfW-Zuschussportal erledigen. Dort kann der Haus- oder Wohnungsbesitzer auch sofort die individuelle Zuschusshöhe erfahren.

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Foto: Fotolia – VRD