Der echte Hauschwamm ist ein auch von Fachleuten gefürchteter Schädling, der vor allem Holz in feuchten, meist älteren Häusern befällt. Aber auch Neubauten können betroffen sein. Der Hauschwamm dehnt sich rasch aus und kann so erhebliche Schäden anrichten.

 

Man sollte ihn keinesfalls unterschätzen, den Pilz des Jahres 2004. Wer Nässeschäden zu lange unbehandelt lässt, riskiert seine Bekanntschaft. Der zerstörerische Hausschwamm liebt feuchtes Holz, egal ob im Altbau oder im Neubau. Ideal sind Zugluft freie Temperaturen von 20 bis 30 Grad Celsius, sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit, die langsam ins Holz eindringt oder ein nicht behobener Wasserschaden. Der Hausschwamm bevorzugt versteckte Hohlräume, hinter Möbeln, Wand- und Fußverkleidungen. Ebenso kommt er in Treppenstufen oder in Balkenköpfen vor. Sichtbar wird der Hausschwamm-Befall durch die sogenannte Braunfäule: Das Holz verfärbt sich dunkelbraun und verfällt würfelartig, wobei sich charakteristische Risse längs und quer zur Faser bilden. Besonders schmackhaft findet der Hausschwamm Nadelholz. So kann er einen Kieferbalken innerhalb eines Jahres zersetzen. Die Hausschwamm-Sporen siedeln sich auf dem feuchten Holz an und nutzen es als Nährstoffgrundlage. Von dort kann sich der Hausschwamm dann über seine Myzel genannten fadenförmigen Stränge ausbreiten und poröses Mauerwerk, Faserplatten, Dämmstoffe, Tapeten oder Textilien sowie andere Zellulose haltige Materialien befallen. So gelingt es ihm, sich mehrere Meter auch ohne Holz auszubreiten. Über die Myzel kann er Feuchtigkeit transportieren, womit der Hausschwamm dann wieder das befallene oder neues Holz zersetzt.

 

Was tun bei Hausschwamm?

Wird Hausschwamm in einem Haus festgestellt, muss es sehr gründlich untersucht und behandelt werden. Nur so können alle befallenen Stellen lokalisiert und damit verhindert werden, dass der Pilz nicht an anderer Stelle im Haus unentdeckt weiter wuchern kann. Die Sanierungsmaßnahmen sind in der DIN 68800-4 geregelt. Mit der Sanierung von Hausschwamm sollte ein ausgewiesenes Fachunternehmen beauftragt werden.

 

Hausschwamm vorbeugen

Um dem Pilz keinen Nährboden zu geben ist es wichtig das Haus regelmäßig zu lüften. Dazu gehören insbesondere der Keller und andere Räume im Haus die einen großen Anteil an Holz besitzen. Bester Schutz vor dem Hausschwamm ist es, sein Haus trocken zu halten und Nässeschäden umgehend zu beseitigen. Dann findet der heimtückische Hausschwamm einfach kein attraktives Wachstumsfeld vor. Vermeiden sollte man auch organische Materiealien wie Holz, Pappe oder Briketts an den Wänden der Kellerräume zu lagern, da der Hausschwamm durch die fehlende Luftzufuhr in Kombination mit Feuchtigkeit entstehen kann.

 

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Allgemein sollte vor einer Haussanierung ein qualifizierter Fachmann eine gründliche Untersuchung aller Räume vornehmen um mögliche Mängel in der Bausubstanz zu erkennen.
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Ablauf der Entfernung von Hausschwamm

Nach der Entdeckung des Hausschwamms ist es wichtig einen Fachmann zu kontaktieren der sich mit der Erkennung und Entfernung des Pilzes auskennt. Dieser empfiehlt immer eine gründliche Beseitigung, da eine kostengünstige und meist unzureichende Entfernung den Schädling nicht wirkungsvoll entfernt.

  • Alle Gegenstände in den betreffenden Räumen müssen entfernt werden. Insbesondere Lebensmittel und zellulose Materialien sollten nicht mehr verwendet werden.
  • Zimmer die keinen Befall aufweisen, werden mit einem Staubschutz von den anderen Räumen getrennt um eine Verbreitung zu vermeiden.
  • Alle befallenen Holzteile werden vom Holz getrennt und gesondert entsorgt. Ist dies nicht möglich da sonst Einsturzgefahr droht, werden die verseuchten Stellen mit professionellen Mitteln behandelt.
  • Auch der Bodenbelag wird entfernt um sicherzustellen, dass sich der Hausschwamm nicht darunter verteilt hat.
  • Der Fachmann kann nach Kontrolle der Holzsubstanz dann mit einem Wiederaufbau der entfernten oder behandelten Bauteile beginnen.
     

Meldepflicht bei den zuständigen Bauämtern

Da der Echte Hausschwamm einen schweren Baumangel darstellt, sollte dieser bei den zuständigen Bauämtern gemeldet werden. Eine generelle Meldepflicht gibt es zwar nicht, sollte der Befall aber nach Kaufvertrag vom neuen Käufer festgestellt werden, hat dieser das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

Entfernung von Hausschwamm

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Foto: VPB – Verband Privater Bauherren e.V.