Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst der Staat auch effiziente und regenerative Heizungen. Wer diese in ein mindestens 5 Jahre altes Haus einbauen lässt, bekommt dabei Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten oder zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe (Darlehensvariante erst ab 01. Juli 2021) über den Programmteil „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).

 

Erhältlich sind die Fördermittel dabei für Gas-Hybridheizungen sowie für Hybridheizungen, die nur regenerative Energien-Anlagen kombinieren. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

Hybridheizung Förderung
„Renewable Ready“-Gasbrennwertheizung
Einbau einer Gas-Brennwertheizung mit hybridfähiger Steuerung sowie Pufferspeicher. Inbetriebnahme einer ergänzenden Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseheizung spätestens zwei Jahre später
20 Prozent
Gasbrennwert-Hybridheizung
Kombination aus Gasheizung mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe beim Heizungstausch
30 Prozent
Gasbrennwert-Hybridheizung
Bei Ersatz für eine bestehende Ölheizung (gilt nicht für „Renewable Ready“-Gasbrennwertheizung)
40 Prozent
EE-Hybridheizung
Kombination aus verschiedenen Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasseheizung; + 10 % Öl-Austauschbonus 
35 – 45 Prozent
Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Extra Förderbonus wenn die Umsetzung des Heizungstausch als Maßnahme in einem BAFA-Sanierungsfahrplan, der nicht älter als 15 Jahre ist, enthalten ist.
5 Prozent extra

 

Förderung der Heizung auch bei Neubau möglich

Auch Bauherren, die sich für eine moderne Hybridheizung entscheiden, bekommen Fördermittel für die Technik. Voraussetzung ist hier allerdings der Bau eines Effizienzhauses. Die Förderung gibt es ab 01. Juli 2021 in Form von Zuschüssen mit einer Höhe von 15 bis 27,5 Prozent oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe über den Programmteil „Wohngebäude“ der Bundesförderung (BEG WG). Bis einschließlich Juni 2021 können Bauherren Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 15 bis 25 Prozent nur über das Programm 167 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Wichtig zu wissen: Fördermittel gibt es hier nicht nur für die neue Heizung, sondern für den gesamten Neubau, sofern dieser die technischen Vorgaben der entsprechenden Effizienzhaus-Stufe erfüllt.

 

Beantragung der Förderung: Auf was sollten Sie achten?

Wichtig ist, dass die neue Heizung effizient und klimaschonend arbeitet. Außerdem gibt es die Förderung nur, wenn Sanierer die Mittel vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragen. Während das bei der BAFA-Förderung für eine Hybridheizung über die BAFA-Webseite funktioniert, können Sie Darlehen mit Tilgungszuschüssen noch bis zum Jahr 2023 über Ihre Hausbank beantragen. Diese leitet die entsprechenden Unterlagen dann an die KfW weiter.

Übrigens: Wer den Antragszeitpunkt verpasst, kann die Kosten der Sanierung auch steuerlich geltend machen. Möglich ist das über den attraktiven Steuerbonus für die Sanierung oder den geringeren Steuerbonus für Handwerkerkosten. Beide lassen sich nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen.

 

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Quelle / Foto: Bosch Thermotechnik GmbH