Feuerstättenbescheid: alle Informationen zur eigenen Feuerungsanlage erhalten

Feuerstättenbescheid
In einem Feuerstättenbescheid werden nach einer sogenannten Feuerstättenschau vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger alle Arbeiten aufgelistet, die an der Feuerungsanlage zu erledigen sind. Eine solche Feuerstättenschau muss regelmäßig und in festgesetzten Intervallen erfolgen. Ein Versäumen der Fristen kann zu empfindlichen Strafen führen. Nach der Kontrolle kann ein Schornsteinfeger mit den Arbeiten beauftragt werden. So kann die Sicherheit von Feuerungsanlagen langfristig gewährleistet werden. Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind überschaubar. Zudem verhindert die regelmäßige Kontrolle unbemerkte Schäden an der Feuerungsanlage.

 

Der Feuerstättenbescheid nach der Feuerstättenschau

Hinter den sperrigen und bürokratischen Begriffen des Feuerstättenbescheids und der Feuerstättenschau verbergen sich ganz einfache und nachvollziehbare Prüfungs- und Wartungsarbeiten an den Feuerungsanlagen. Damit sind laut Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Öfen, Heizkessel, Wasserheizer, Kamine aber auch Abgasanlagen, Abgasleitungen, der Schornstein und die Verbrennungsluftversorgung gemeint. Diese müssen regelmäßig gewartet werden.

 

Deshalb führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger an diesen Anlagen im Rahmen einer Feuerstättenschau Messungen und Prüfungen durch, die sich, vereinfacht gesagt, um den Zustand und die Dichtheit der Anlage drehen. Die Betriebs- und Brandsicherheit wird hierbei unter die Lupe genommen. Das ist wichtig, da die Feuerungsanlage durch den regelmäßigen Betrieb und äußere Einflüsse Verschleißerscheinungen aufweisen könnte. Das könnte zum Austritt von Schadstoffen und zu weiteren Gefahren führen, die zu vermeiden sind.

 

Der Bezirksschornsteinfeger übernimmt mit der Feuerstättenschau und der Ausstellung des Feuerstättenbescheids eine sogenannte hoheitliche Aufgabe. Er ist also in dieser Funktion kein privatwirtschaftlicher Schornsteinfeger, sondern sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in seinem Bezirk. Er kann zudem aber auch als privater Schornsteinfeger tätig sein.

 

Nach der Feuerstättenschau erstellt der Bezirksschornsteinfeger dann den Feuerstättenbescheid. In diesem sind die wichtigsten Daten versammelt. Vor allem ist bei vorhandenen Mängeln darin aufgeführt, welche Arbeiten an der Feuerungsanlage zu erledigen sind und bis wann dies geschehen sein muss. Auch die rechtlichen Grundlagen der Feuerstättenschau und der sich daraus ergebenden Konsequenzen werden darin erklärt.

 

Mängel werden im Feuerstättenbescheid aufgeführt und müssen vom Schornsteinfeger behoben werden

Mit dem Feuerstättenbescheid kann und muss sich der Anlagenbesitzer dann an einen Schornsteinfeger seiner Wahl wenden. Die freie Wahl des eigenen Schornsteinfegers ist seit 2013 möglich und hat unter anderem den Feuerstättenbescheid nötig gemacht. Anhand dieses Schreibens kann der Schornsteinfeger seine Arbeit erledigen. Sind alle Mängel behoben, muss der Schornsteinfeger dies auf einem Formular bestätigen. Das Formular wiederum wird anschließend an den Bezirksschornsteinfeger geschickt, der vermerkt, dass die Sicherheit der Feuerungsanlage wieder gewährleistet ist und keine weiteren Schritte eingeleitet werden müssen. Verpasst man die Fristen, drohen Strafen oder ein Vollstreckungsverfahren. Am einfachsten ist es, den Bezirksschornsteinfeger selbst mit den Arbeiten zu beauftragen. So können keine Fristen versäumt werden und auch die Übersendung des Formulars entfällt.

 

Wie oft muss der Feuerstättenbescheid erstellt werden und was kostet das?

Ein Feuerstättenbescheid muss in sieben Jahren zwei Mal ausgestellt werden. Eine Feuerstättenschau findet also ungefähr alle 3,5 Jahre statt (3 Jahre müssen mindestens zwischen zwei Prüfungen liegen). Auf die Einhaltung dieser Fristen sollte nicht nur wegen der gesetzlichen Verpflichtung, sondern auch aus Gründen der Sicherheit geachtet werden. Eine mangelhafte oder verschlissene Feuerungsanlage kann ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen und sollte gewartet werden. Ein Feuerstättenbescheid ist auch dann notwendig, wenn eine Feuerungsanlage neu in Betrieb oder wieder in Betrieb genommen wird. Denn auch bauliche Mängel können zur Gefahr werden und sind im Rahmen einer Feuerstättenschau vom Bezirksschornsteinfeger zu überprüfen.

 

Die Kosten für den Feuerstättenbescheid hängen von der Arbeitszeit des Bezirksschornsteinfegers ab. Berechnet wird die Arbeit in sogenannten Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Minute Arbeitszeit. In Abhängigkeit von der Anzahl der vorhandenen Feuerungsanlagen sind laut Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks 10 bis 40 Arbeitswerte für den Feuerstättenbescheid zu veranschlagen. Ein Arbeitswert kostet 1,05 Euro, wobei die Umsatzsteuer von neunzehn Prozent noch mit einberechnet werden muss. Somit sind Kosten zwischen 12,50 und 50 Euro zu erwarten. Die einzelnen Arbeitsschritte und die damit verbundenen Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung nachzulesen.
Da die Prüfung der Feuerstätte aber der Sicherheit dient und nur ca. alle 3,5 Jahre erfolgen muss, sind diese Kosten zu vernachlässigen. Werden Mängel außerdem früh erkannt und behoben, spart dies letztlich Geld.

 

Interessant zu wissen Sie interessieren sich für eine neue Heizung? Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich ein Angebot von einem Heizungsinstallateur in Ihrer Nähe erstellen
Jetzt Angebot anfragen

 

Foto: www.schornsteinfegermeister.de