Heizung: Mehr Förderung für Mini-BHKW

Förderung für Mini-BHKW

Mikro-BHKWs sind auch für private Hausbesitzer attraktiv, und das nicht nur aufgrund der hocheffizienten Technologie. Mit dem 1. Januar 2015 wurde der Zuschuss noch einmal erhöht.

 

Verbesserter BAFA-Zuschuss macht KWK-Technik noch attraktiver

Hausbesitzer, die sich für ein kleines Blockheizkraftwerk entscheiden, profitieren von verbesserten Förderkonditionen. Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet für Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt einen attraktiven Investitionszuschuss – ein Anreiz mehr für Hausbesitzer, in diese energieeffiziente Heiztechnik zu investieren.

 

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Je nach Leistung der Anlage fällt die BAFA-Förderung unterschiedlich hoch aus. Von der Basisförderung profitieren vor allem kleine Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 10 Kilowatt. Das bedeutet konkret: Für ein Mini-BHKW mit einer idealen Leistung für Ein- und Zweifamilienhäuser von einem Kilowatt elektrisch gibt es einen Zuschuss in Höhe von 1.900 Euro. Für Mini-BHKW-Anlagen mit 20 Kilowatt elektrisch sind es 3.500 Euro Förderung.

 

Zusatzbonus für besonders energieeffiziente BHKW-Anlagen

Zusätzlich zur Basisförderung gibt es für besonders energieeffiziente Anlagen einen Wärme- und/oder Stromeffizienzbonus in Form eines prozentualen Aufschlags: So beträgt der Wärmeeffizienzbonus 25 Prozent der Basisförderung und wird für Mini-KWK-Anlagen gewährt, die mit einem (zweiten) Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Der Stromeffizienzbonus beträgt 60 Prozent der Basisförderung und wird für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad gewährt

Das Blockheizkraftwerk ist eine Art der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Es erzeugt gleichzeitig Strom und Nutzwärme. Gegenüber der getrennten Erzeugung spart diese Technologie Brennstoff und reduziert die CO2-Emissionen. Mit den verbesserten Förderbedingungen sollen sich mehr Hausbesitzer diese hocheffiziente Technik leisten können.

Förderfähig ist die Heizungsmodernisierung in bestehenden Gebäuden, das heißt, in Häusern, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurde beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Januar 2009 erstattet wurde. Laut BAFA muss die Förderung zwingend vor dem sogenannten Vorhabensbeginn, das heißt vor dem rechtsgültigen Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages beantragt werden. Der Vorhabensbeginn wird nicht erst mit dem Einbau der Mini-KWK-Anlage ausgelöst. Planungsleistungen im Vorfeld der Antragstellung sind unschädlich. Ausführliche Informationen zur Förderung von Mini-BHKW bietet das BAFA.

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